5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) ohne optionale Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P=100-((Preis des jeweiligen Angebots-niedrigster Preis) * 100)/(niedrigster Preis) Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Bitte beachten Sie, dass die Preise für die in der Leistungsbeschreibung als „optionale Leistung“ aufgeführten Leistungen nicht in das Zuschlagskriterium „Preis“ einfließen sollen. Diese Preise für optionale Leistungen sind daher nicht in die Gesamtsumme einzuberechnen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Die allgemeinen Referenzen des Bieters sind an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen. Diese wurden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft und berücksichtigt. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei • mind. ein Projektmitglied nach DVP (oder vergleichbar) im Bereich Projektsteuerung zertifiziert sein muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bestbieter aufzufordern, die Angaben durch geeignete Nachweise hinreichend zu belegen. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei pro Hauptunterkriterium nur jeweils ein Unterkriterium einschlägig sein kann. Hauptunterkriterium: Erfahrung mit der Steuerung von Projekten nach AHO Heft Nr. 9 mit einem Nettovolumen von mind. 3 Mio. EUR (KG 300 + 400) und mind. drei verschiedene Planungsdisziplinen (z. B. Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) (bis zu 30 Punkte) - 3 oder mehr Projekte 30 Pkt. - 2 Projekte 20 Pkt. - 1 Projekt 10 Pkt. Hauptkriterium: Erfahrung in der Steuerung von Projekten, die eine Gebäudesanierung beinhalteten (bis zu 20 Punkte) - 3 oder mehr Projekte 20 Pkt. - 2 Projekte 10 Pkt. - 1 Projekt 5 Pkt. Hauptkriterium: Erfahrung in der Steuerung von Projekten, die einen Schulbau (oder vergleichbar) zum Gegenstand hatten (bis zu 30 Punkte) - 3 oder mehr Projekte 30 Pkt. - 2 Projekte 20 Pkt. - 1 Projekt 10 Pkt. Hauptkriterium: Erfahrung in der Steuerung von Projekten mit Rückbauarbeiten (bis zu 20 Punkte) - 3 oder mehr Projekte 20 Pkt. - 2 Projekte 10 Pkt. - 1 Projekt 5 Pkt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des schriftlichen Konzeptes bewertet. Konzeptinhalt und Bewertung Es werden sowohl fachlich-inhaltliche als auch organisatorische Inhalte gefordert. Folgendes Thema soll behandelt werden: Darstellung der Herangehensweise an ein Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Vom Bieter werden Aussagen zu den in der folgenden Tabelle aufgeführten Inhalte erwartet: Konzeptinhalt - Darstellung von Verantwortlichkeiten und Benennung von Ansprechpartnern - Vertretungsregelungen - Kommunikation und Dokumentation z. B. Wie erfolgt die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den übrigen Planungsbeteiligten (Objektplanung, Fachplanung)? Welche Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien wenden Sie an? Wie werden Unterlagen (z. B. Protokolle, Nachweise) gespeichert und mit den Beteiligten geteilt? Haben Sie Erfahrungen mit der Bereitstellung, Organisation und Pflege einer PKMS-Plattform (Projekt-Kommunikations-Management-System)? - Kontrolle von Verträgen und deren Erfüllung z. B. Wie erfolgt die Kontrolle der Verträge und wie wird die Erfüllung der Verträge kontrolliert? Wie erfolgt die Dokumentation dieser Kontrolle? - Maßnahmen zur Einhaltung von Terminen - Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten Die Inhalte des vom Bieter einzureichenden Konzeptes werden von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die Zusammensetzung der Jury wird bekannt gegeben, wenn die Bieter zur Abgabe des Konzeptes aufgefordert werden. Die Jury bewertet die o. g. Inhalte anhand folgender Unterkriterien: - Qualität der Darstellung und Struktur max 20 Pkt. - Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge max 20 Pkt. - Projektspezifische Lösungen max 20 Pkt. - Fachliche Qualität max 20 Pkt. - Realistische Einschätzung der Aufgaben max 20 Pkt. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes o. g. Unterkriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Ein Muster des Bewertungsbogens, welches Unterkriterien enthält, liegt den Vergabeunterlagen bei („Musterbewertungsbogen Schriftliches Konzept L4.pdf“). Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Formelle Anforderungen Das Schriftliche Konzept soll maximal 5 Seiten (Arial 12, 1,5-facher Zeilenabstand) umfassen. Bitte reichen Sie das Schriftliche Konzept in dem Dateiformat PDF ein. Bei einem Überschrei-ten der Seitenanzahl behält sich der Auftraggeber vor, die überschreitenden Seiten nicht zu bewerten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fragengespräch
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Bieter aufgefordert, zu sechs fachlichen und/oder organisatorischen Fragen mit Bezug auf das vorliegend ausgeschriebene Projekt eine inhaltlich überzeugende Antwort bzw. Lösung zu entwickeln und diese im Rahmen eines Fragengesprächs zu präsentieren. An dem Gespräch müssen die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Den Teilnehmern des Fragengesprächs werden drei der Fragen spätestens zwei Wochen vor Durchführung des Gesprächs mitgeteilt. Die Beantwortung dieser Fragestellungen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen der Präsentation jedoch keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt verlangt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Gesprächstermin mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen. Das Fragengespräch wird ca. 45 Minuten dauern (30 Minuten Fragengespräch, 15 Minuten Diskussion). Die Bewertung der Antworten im Rahmen des Fragengesprächs erfolgt durch eine Jury der Auftraggeberin. Die Jury für die Bewertung wird mit der Aufforderung bekannt gegeben. Es werden die folgenden fachlich-inhaltlichen Aspekte bewertet: - Auseinandersetzung mit den Fragestellungen max. 10 Pkt. - Nachvollziehbare Entwicklung der Antworten max. 10 Pkt. - Entwicklung von projektspezifischen Lösungen max. 10 Pkt. - Spontane Problemlösungskompetenz bei unbekannten Fragen max. 10 Pkt. - Nachvollziehbarer Umgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten im Projektverlauf max. 10 Pkt. Es werden folgende formelle Aspekte bewertet: - Qualität der Darstellung und der Visualisierung max. 10 Pkt. - Rhetorik, Kommunikation, Empathie max. 10 Pkt. - Struktur max. 10 Pkt. - Verständliche Darstellung komplexer Sachverhalte max. 10 Pkt. - Diskussion max. 10 Pkt. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Unterkriterium bis zu 10 Punkte vergeben. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei („Musterbewertungsbogen Fragengespräch“). Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Fragengespräch“. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.