1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei Raum Frankfurt in 7 Losen (Rahmenvereinbarung)
Beschreibung: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei Raum Frankfurt in 7 Losen (Rahmenvereinbarung). Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.
Kennung des Verfahrens: f8b2cc3e-f392-4e60-94d8-d88225936a1d
Interne Kennung: VG-0008_1-2026-0004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 962 458,97 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 754 950,76 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, 1. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, 2. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 3. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und 4. dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaften hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage als Bestandteil des Angebots einzureichen. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung (gem. §123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), §89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), §264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1 Nr. 5 GWB), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), den § 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. §335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Art. 2 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 23 Abs. 1 Nr. 9 GWB), oder den §§232, 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a StGB (Förderung des Menschenhandels) (§123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des §124 GWB: Eigenerklärung (gem. §124 GWB), dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass weder das Unternehmen noch eine rechtkräftig verurteilte Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat und deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Verantwortlicher für die Leitung des Unternehmens sind dabei auch Personen, die die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübungen von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wahrgenommen haben (§124 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §123 Abs. 3 GWB), das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte (§124 Abs. 1 Nr. 5 GWB), keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, (§124 Abs. 1 Nr. 6 GWB), das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben (§124 Abs. 1 Nr. 7 GWB), das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw. Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. §125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss eines Unterauftragnehmers vorliegen (vgl. §36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den/die Unterauftragnehmer einzureichen und ist keine verbindliche Vorgabe.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 12.1.2. Ausschlussgründe der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.
Korruption: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrug: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 517.364,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 620.836,96 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 517 364,13 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 620 836,96 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 568.881,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 682.657,36 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 568 881,13 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 682 657,36 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV05 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV06 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV18
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 707.564,97 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 849.077,96 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 707 564,97 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 849 077,96 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 578.718,51 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 694.462,22 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 578 718,51 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 694 462,22 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 328.604,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 394.325,58 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 328 604,65 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 394 325,58 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV11 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV16 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV17
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 684.276,09 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 821.131,31 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 684 276,09 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 821 131,31 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 577.049,48 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 692.459,38 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 577 049,48 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 692 459,38 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG 121 Vergabemanagement
Telefon: +49 611-8801-0
Fax: +49 611-327668110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4138d730-6e67-43a9-a187-836b804d09ba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/09/2026 11:31:01 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 606685-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2026