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Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen

603352-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen
OJ S 169/2026 02/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen
Beschreibung: Der Erhalt und die zügige Befähigung einer digital kompetenten Arbeitsgesellschaft, die trotz demografischem Wandel und Fachkräftemangel zu einer produktiven und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft beiträgt, liegt im strategischen Interesse des Bundes. Für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist v.a. die Sicherung der Fachkräftebasis entscheidend. Angesichts einer alternden Gesellschaft besteht dringender Handlungsbedarf, die Beschäftigten möglichst lange unter guten und gesunden Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu halten, ungenutzte inländische Potenziale zu erschließen und die Arbeitswelt inklusiver und diverser aufzustellen. Digitale Technologien und v.a. Künstliche Intelligenz (KI) bieten die Möglichkeit, Menschen mit altersbedingten, mit kognitiven oder mit psychischen Beeinträchtigungen länger und gesünder im Arbeitsmarkt zu halten oder zu integrieren und ein alters- und behinderungsgerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen. Der zu vergebende Forschungsauftrag (Leistungszeitraum: 2027–2028) zielt auf die Identifikation der Möglichkeiten und Bedarfe von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) und Erwerbstätigen mit Beeinträchtigungen für die Nutzung technologischer Unterstützung im Betrieb und damit auf das Heben von Arbeitskräftepotenzialen mithilfe von Digitalisierung und KI. Da hierzu noch keine systematische und umfängliche Darstellung vorliegt, bedarf es der praxisorientierten und -tauglichen wissenschaftlichen Erforschung, wie KMU Beschäftigte mit Beeinträchtigungen durch den Einsatz neuer Technologien (z.B. KI) im Betrieb unterstützen können. Es soll auch ein Beitrag geleistet werden, das Erfahrungswissen der Beschäftigten zu sichern und bestehende (Beratungs-)Strukturen zu stärken, indem übergeordnete Institutionen (z.B. Inklusionsämter, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts-Spitzenverbände) unterstützt werden, KMU bei Fragen der digitalen Transformation zu beraten. Der Forschungsauftrag wird als Wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben. Die Leistungen können durch ein Konsortium erbracht werden. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sind durch die Auftragnehmenden, die das Forschungsvorhaben umsetzen, mind. folgende Arbeitspakete zu leisten. Die genaue Ausgestaltung soll durch die Bietenden im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs erläutert werden: 1. Grundlagenforschung und Bedarfsanalyse: o Durchführung einer empirisch-explorativen Studie zur Identifikation und systematischen Darstellung der Bedürfnisse von KMU und deren Beschäftigten mit Beeinträchtigungen. o Erstellung einer Übersicht geeigneter technologischer und KI-basierter Lösungen. o Eignungsprüfung von KI-Technologien für spezifische Arbeitsfelder; bei fehlender Eignung soll der Bedarf an alternativen Lösungen aufgezeigt werden. 2. Umsetzungsstrategien und Implementierung: o Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen und Hilfestellungen für die Implementierung und langfristige Nutzung der identifizierten Technologien. o Identifikation und Erstellung adressatengerechter Informationsmittel und -wege. o Einbindung von Feedback und Evaluation durch ko-kreativen Ansatz. 3. Überprüfung und Anpassung: o Überprüfung und Testung der entwickelten Informationsmittel und -wege sowie deren Präzisierung und Anpassung. o Prüfung der Wirksamkeit der (KI-)Unterstützungsinstrumente. 4. Dissemination inkl. eines breitenwirksamen Unterstützungsangebots in der Fläche: o Durchgängige Dissemination zur Verstärkung der Außenwirkung der Projektziele und -ergebnisse. Adressat*innen des Forschungsauftrags: Wissenschaftseinrichtungen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen. Gegenstand und Adressat*innen der Forschungsmaßnahme: KMU und übergeordnete Institutionen, die entsprechend bei der Projektumsetzung einzubeziehen sind. Auch sind Perspektiven betroffener Erwerbstätiger, von Organisationen und Verbänden der Selbstvertretung, Beratung und Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
Kennung des Verfahrens: d0d5afbf-af56-45cb-88ba-2174419b24d1
Vorherige Bekanntmachung: e87f198c-177a-4d9d-98b7-99911c4cbe31-02
Interne Kennung: ZVS-04812-8/13a
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 73110000 Forschungsdienste, 73210000 Beratung im Bereich Forschung, 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung, 79315000 Sozialforschung, 79310000 Marktforschung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bewerber, die zur Teilnahme an der Dialogphase aufgefordert werden sollen, zu begrenzen. Sofern genügend geeignete Bewerber (mindestens drei) zur Verfügung stehen, macht die Auftraggeberin von der Möglichkeit gem. § 51 Abs. 1 VgV Gebrauch, die Zahl der Teilnehmenden zu reduzieren und maximal vier (4) geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog aufzufordern. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen, vgl. § 51 Abs. 3 S. 2 VgV. Die Teilnehmer sind daher aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag die in Dokument 3 beschriebenen Nachweise der Leistungsfähigkeit beizubringen. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der fachlichen (Fachkunde) und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Teilnehmenden (siehe Dokument 3 in Verbindung mit Dokument 3a_Eignungsmatrix). Ausgewählt werden die vier (4) Bewerber, die gemäß dem in Dokument 3a_Eignungsmatrix aufgeführten Bewertungsmaßstab die höchste(n) Punktzahl(en) erreichen. Sofern zwischen mehr als vier (4) Bewerbern ein Punktegleichstand herrscht, entscheidet die höhere Punktzahl im Kriterium 3.2 Fachkenntnis Projektleitung. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht, entscheidet ein zufällig ausgewähltes Los über denjenigen Bewerber, der zur Teilnahme am Dialog ausgewählt wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Betrug: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen
Beschreibung: Der Erhalt und die zügige Befähigung einer digital kompetenten Arbeitsgesellschaft, die trotz demografischem Wandel und Fachkräftemangel zu einer produktiven und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft beiträgt, liegt im strategischen Interesse des Bundes. Für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist v.a. die Sicherung der Fachkräftebasis entscheidend. Angesichts einer alternden Gesellschaft besteht dringender Handlungsbedarf, die Beschäftigten möglichst lange unter guten und gesunden Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu halten, ungenutzte inländische Potenziale zu erschließen und die Arbeitswelt inklusiver und diverser aufzustellen. Digitale Technologien und v.a. Künstliche Intelligenz (KI) bieten die Möglichkeit, Menschen mit altersbedingten, mit kognitiven oder mit psychischen Beeinträchtigungen länger und gesünder im Arbeitsmarkt zu halten oder zu integrieren und ein alters- und behinderungsgerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen. Der zu vergebende Forschungsauftrag (Leistungszeitraum: 2027–2028) zielt auf die Identifikation der Möglichkeiten und Bedarfe von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) und Erwerbstätigen mit Beeinträchtigungen für die Nutzung technologischer Unterstützung im Betrieb und damit auf das Heben von Arbeitskräftepotenzialen mithilfe von Digitalisierung und KI. Da hierzu noch keine systematische und umfängliche Darstellung vorliegt, bedarf es der praxisorientierten und -tauglichen wissenschaftlichen Erforschung, wie KMU Beschäftigte mit Beeinträchtigungen durch den Einsatz neuer Technologien (z.B. KI) im Betrieb unterstützen können. Es soll auch ein Beitrag geleistet werden, das Erfahrungswissen der Beschäftigten zu sichern und bestehende (Beratungs-)Strukturen zu stärken, indem übergeordnete Institutionen (z.B. Inklusionsämter, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts-Spitzenverbände) unterstützt werden, KMU bei Fragen der digitalen Transformation zu beraten. Der Forschungsauftrag wird als Wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben. Die Leistungen können durch ein Konsortium erbracht werden. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sind durch die Auftragnehmenden, die das Forschungsvorhaben umsetzen, mind. folgende Arbeitspakete zu leisten. Die genaue Ausgestaltung soll durch die Bietenden im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs erläutert werden: 1. Grundlagenforschung und Bedarfsanalyse: o Durchführung einer empirisch-explorativen Studie zur Identifikation und systematischen Darstellung der Bedürfnisse von KMU und deren Beschäftigten mit Beeinträchtigungen. o Erstellung einer Übersicht geeigneter technologischer und KI-basierter Lösungen. o Eignungsprüfung von KI-Technologien für spezifische Arbeitsfelder; bei fehlender Eignung soll der Bedarf an alternativen Lösungen aufgezeigt werden. 2. Umsetzungsstrategien und Implementierung: o Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen und Hilfestellungen für die Implementierung und langfristige Nutzung der identifizierten Technologien. o Identifikation und Erstellung adressatengerechter Informationsmittel und -wege. o Einbindung von Feedback und Evaluation durch ko-kreativen Ansatz. 3. Überprüfung und Anpassung: o Überprüfung und Testung der entwickelten Informationsmittel und -wege sowie deren Präzisierung und Anpassung. o Prüfung der Wirksamkeit der (KI-)Unterstützungsinstrumente. 4. Dissemination inkl. eines breitenwirksamen Unterstützungsangebots in der Fläche: o Durchgängige Dissemination zur Verstärkung der Außenwirkung der Projektziele und -ergebnisse. Adressat*innen des Forschungsauftrags: Wissenschaftseinrichtungen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen. Gegenstand und Adressat*innen der Forschungsmaßnahme: KMU und übergeordnete Institutionen, die entsprechend bei der Projektumsetzung einzubeziehen sind. Auch sind Perspektiven betroffener Erwerbstätiger, von Organisationen und Verbänden der Selbstvertretung, Beratung und Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung: ZVS-04812-8/13a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 73110000 Forschungsdienste, 73210000 Beratung im Bereich Forschung, 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung, 79315000 Sozialforschung, 79310000 Marktforschung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 1.1 Durchschnittlicher Umsatz Mit der Bewerbung ist die Eigenerklärung zum durchschnittlichen jährlichen Finanzvolumen einzureichen, vgl. Ziffer 1.1 der Vergabeunterlage Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit). Mindestanforderung: durchschnittliches jährliches Finanzvolumen von 3 Mio. Euro (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 1.2 Mitarbeiterstruktur Mit der Bewerbung ist die Eigenerklärung zur Mitarbeiterstruktur einzureichen, vgl. Ziffer 1.2 der Vergabeunterlage Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit). Mindestanforderung Mitarbeiterstruktur: 15 VZÄ an wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Bereich Wissenschaft und Forschung 2. Fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens 2.1 Nachweis der Kompetenz und Erfahrung (Fachkunde) des Bewerbers in den auftragsbezogenen Forschungsbereichen Der Bewerber hat mindestens eine Referenz, die die Mindestanforderungen erfüllt, je Forschungsbereich 2.1, 2.2, 2.3 sowie 2.5 bis 2.8 vorzulegen, vgl. Ziffern 2.1 bis 2.8 der Vergabeunterlage Dokument 3a (Eignungsmatrix). Die Einreichung einer Referenz im Bereich 2.4 („forschungsbereichsübergreifende Fragestellungen“) stellt keine Mindestanforderung dar. Das Fehlen einer solchen Referenz führt nicht zum Ausschluss, sondern lediglich zu 0 Punkten in diesem Teilkriterium. Für die Einreichung der Unternehmensreferenzen ist die Vergabeunterlage Dokument 3b (Formblatt_Referenzen) im Abschnitt 2.1 bis 2.3 zu benutzen. Für die Referenzen gelten folgende (Mindest-)Anforderungen: 2.1 Referenz im Bereich Digitalisierung/KI Durchgeführtes Projekt mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2023. Inhaltliche Anforderung an die Referenzen vgl. Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit) und Dokument 3a (Eignungsmatrix) der Vergabeunterlagen. 2.2 Referenz im Bereich Inklusionsforschung Durchgeführtes Projekt mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2020. Inhaltliche Anforderung an die Referenzen vgl. Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit) und Dokument 3a (Eignungsmatrix) der Vergabeunterlagen. 2.3 Referenz im Bereich Arbeitsforschung Durchgeführtes Projekt mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2020. Inhaltliche Anforderung an die Referenzen vgl. Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit) und Dokument 3a (Eignungsmatrix) der Vergabeunterlagen. 2.4 Referenz zum Nachweis von Erfahrung mit forschungsbereichsübergreifenden Fragestellungen Durchgeführtes Projekt mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2020. Inhaltliche Anforderung an die Referenzen: Referenzen, in denen mindestens zwei der unter 2.1 bis 2.3 genannten Themenbereiche vereint abgebildet sind. 2.5 Referenz im Bereich Kommunikation Durchgeführtes Projekt mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2020. Inhaltliche Anforderung an die Referenzen vgl. Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit) und Dokument 3a (Eignungsmatrix) der Vergabeunterlagen. 2.6 Referenz im Bereich Forschungsmonitoring und Konzeption von Kurzberichten Durchgeführtes Projekt mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2020. Inhaltliche Anforderung an die Referenzen vgl. Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit) und Dokument 3a (Eignungsmatrix) der Vergabeunterlagen. 2.7 Referenz im Projektmanagement Durchgeführtes Projekt mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2020. Inhaltliche Anforderung an die Referenzen vgl. Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit) und Dokument 3a (Eignungsmatrix) der Vergabeunterlagen. 2.8 Referenz im Bereich Stakeholdermanagement Durchgeführtes Projekt mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2020. Inhaltliche Anforderung an die Referenzen vgl. Dokument 3 (Nachweise Leistungsfähigkeit) und Dokument 3a (Eignungsmatrix) der Vergabeunterlagen. 3. Fachliche und technische Leistungsfähigkeit der (stellvertretenden) Projektleitung 3.1 Ausbildung und Erfahrung Projektleitung und Stellvertretung Der Bewerber benennt eine Person als Projektleitung und eine weitere Person als stellvertretende Projektleitung und verpflichtet sich, diese Personen im Projekt einzusetzen. Ein späterer Austausch der Personen ist nur gestattet, wenn deren Einsatz unmöglich ist und sofern gleichwertig qualifizierte Personen nachgereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Qualifikationen zu prüfen. Für jede Person gilt als Mindestanforderung ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit Leitungsfunktion. Der entsprechende Eignungsnachweis ist jeweils als separat einzureichender Lebenslauf sowie als Eigenerklärung (Dokument 12) sowohl für die Projektleitung als auch für die stellvertretende Projektleitung zu liefern. 3.2 und 3.3 Fachkenntnis Projektleitung/stellvertretende Projektleitung im auftragsbezogenen Forschungsbereich Zum Nachweis der Fachkenntnis der (stellvertretenden) Projektleitung im auftragsbezogenen Forschungsbereich ist je Person mindestens eine persönliche Referenz über durchgeführte Projekte mit Leistungszeitpunkt ab 01.01.2020 einzureichen. Sowohl die Projektleitung als auch die Stellvertretung müssen in einem der Forschungsbereiche Digitalisierung/KI, Inklusionsforschung und/oder Arbeitsforschung Fachkenntnisse ODER Projektmanagementkompetenzen (u. a. Steuerung von Terminen, Qualitäten, Kosten) nachweisen, vgl. Ziffern 3.1 und 3.2 der Vergabeunterlage Dokument 3a (Eignungsmatrix). Für die persönlichen Referenzen ist Dokument 3b Formblatt Referenzen im Abschnitt 3.2 bis 3.3 zu benutzen. Zusätzlich ist Dokument 12 Erklärung zur Eignung des eingesetzten Personals zu verwenden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=885765
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/09/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt -Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Registrierungsnummer: 0228 99 527-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 99 527-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt -Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0228-9499-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bbf3b003-4212-43de-8333-9cd482905ff2 - 06
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/08/2026 14:33:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 603352-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 169/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2026