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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: FE 06.0127/2026/BGB - Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3
Beschreibung: Die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller sowie des Eigenfüllers der feinen Gesteinskörnung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Mörteleigenschaften von Asphalt, welche wiederum in direktem Zusammenhang mit dem Gebrauchsverhalten des Baustoffs stehen. In der aktuellen Norm DIN EN 13043 „Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen" ist die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller und Eigenfüller bereits als wesentliches Merkmal verankert. Forschungsarbeiten haben die Eignung und die Vorzüge des Schüttel-Abriebverfahrens zur Bestimmung dieser Wasserempfindlichkeit bei feinen Gesteinskörnungen nachgewiesen. Aufgrund dieser Erkenntnisse haben die D-A-CH-Länder beschlossen, die Wasserempfindlichkeit, geprüft mittels des Schüttelabrieb-Verfahrens, als wesentliches Merkmal für die feine Gesteinskörnung in den laufenden CPR-Acquis-Prozess einzubringen. Ein zentrales Problem bei der Ableitung eines Bewertungshintergrundes direkt aus Versuchstrecken ist jedoch die dafür erforderliche lange Liegedauer, was den Prozess erschwert. Es besteht weiterhin Bedarf an einer fundierten wissenschaftlichen Untermauerung und Optimierung des Verfahrens. Das übergeordnete Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3. Der spezifische Nutzen des FE-Vorhabens liegt darin, dass die Forschungsergebnisse unmittelbar in das Technische Regelwerk (TP Gestein-StB, TL Gestein-StB) einfließen sollen. Durch eine konkretisierte Prüfvorschrift für das Schüttel-Abriebverfahren entsteht die Möglichkeit, gezielt qualitativ hochwertige feine Gesteinskörnungen herzustellen, was langfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit von Asphaltbauweisen führt. Für die Konzeption der Bearbeitung können insbesondere folgende Vorüberlegungen berücksichtigt werden: AP 1 - Literaturstudie AP 2 - Expertenbefragung AP 3 - Optimierung des Prüfverfahrens AP 4 - Evaluierung der Optimierung AP 5 - Stichprobencharakterisierung AP 6 - Erstellung eines Bewertungshintergrundes AP 7 – Auswertung und Empfehlungen
Kennung des Verfahrens: e41981ed-9604-4687-9f8c-b224317bdaf6
Interne Kennung: Z2d - FE 06.0127/2026/BGB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 252 100,84 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: FE 06.0127/2026/BGB - Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3
Beschreibung: Die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller sowie des Eigenfüllers der feinen Gesteinskörnung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Mörteleigenschaften von Asphalt, welche wiederum in direktem Zusammenhang mit dem Gebrauchsverhalten des Baustoffs stehen. In der aktuellen Norm DIN EN 13043 „Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen" ist die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller und Eigenfüller bereits als wesentliches Merkmal verankert. Forschungsarbeiten haben die Eignung und die Vorzüge des Schüttel-Abriebverfahrens zur Bestimmung dieser Wasserempfindlichkeit bei feinen Gesteinskörnungen nachgewiesen. Aufgrund dieser Erkenntnisse haben die D-A-CH-Länder beschlossen, die Wasserempfindlichkeit, geprüft mittels des Schüttelabrieb-Verfahrens, als wesentliches Merkmal für die feine Gesteinskörnung in den laufenden CPR-Acquis-Prozess einzubringen. Ein zentrales Problem bei der Ableitung eines Bewertungshintergrundes direkt aus Versuchstrecken ist jedoch die dafür erforderliche lange Liegedauer, was den Prozess erschwert. Es besteht weiterhin Bedarf an einer fundierten wissenschaftlichen Untermauerung und Optimierung des Verfahrens. Das übergeordnete Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3. Der spezifische Nutzen des FE-Vorhabens liegt darin, dass die Forschungsergebnisse unmittelbar in das Technische Regelwerk (TP Gestein-StB, TL Gestein-StB) einfließen sollen. Durch eine konkretisierte Prüfvorschrift für das Schüttel-Abriebverfahren entsteht die Möglichkeit, gezielt qualitativ hochwertige feine Gesteinskörnungen herzustellen, was langfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit von Asphaltbauweisen führt. Für die Konzeption der Bearbeitung können insbesondere folgende Vorüberlegungen berücksichtigt werden: AP 1 - Literaturstudie AP 2 - Expertenbefragung AP 3 - Optimierung des Prüfverfahrens AP 4 - Evaluierung der Optimierung AP 5 - Stichprobencharakterisierung AP 6 - Erstellung eines Bewertungshintergrundes AP 7 – Auswertung und Empfehlungen
Interne Kennung: Z2d - FE 06.0127/2026/BGB
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 252 100,84 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisation, die die Zahlung ausführt: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Angebot:
Kennung des Angebots: FE 06.0127/2026/BGB
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z2d - FE 06.0127/2026/BGB
Datum des Vertragsabschlusses: 18/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Angebot:
Kennung des Angebots: FE 06.0127/2026/BGB
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z2d - FE 06.0127/2026/BGB
Datum des Vertragsabschlusses: 18/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: ---
Stadt: Garching bei München
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Lehrstuhl für Werkstoffe und Werkstoffprüfung
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7e073f7e-957c-4b9f-8867-47624eacc426 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/08/2026 14:40:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 601464-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 168/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/09/2026