5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71210000 Beratungsdienste von Architekten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein, sofern im Honorarblatt nichts Abweichendes bestimmt ist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit Projekten haben, die mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: 1: Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude für die energetische Sanierung eines Gebäudes Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbezeichneten Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 15 Punkte) ≥ 5 Projekte - 15 Punkte 2 bis 4 Projekte - 10 Punkte 1 Projekt - 5 Punkte 2: Erfahrungen in der Planung im Kontext folgender Maßnahmen: Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbezeichneten bzw. untenstehenden Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 30 Punkte) Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 50 % - 10 Punkte Leistungen der Objektplanung auf Basis von Lebenszykluskosten bzw. unter Berücksichtigung von Betriebs- und Folgekosten - 10 Punkte Wiederverwendung von Baustoffen (z.B. vollständige oder überwiegende Wiederverwendung der Gebäudehülle oder sonstige Maßnahmen des zirkulären Planens/Bauens) - 10 Punkte 3: Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude für ein Hochbauprojekt im laufenden Betrieb Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbe-zeichneten Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 15 Punkte) ≥ 5 Projekte - 15 Punkte 2 bis 4 Projekte - 10 Punkte 1 Projekt - 5 Punkte 4: Verwendung von Fördermitteln Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts, in welchem Fördermittel aus untenstehenden Förderprogrammen verwendet wurden, durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 15 Punkte) Im Kontext der Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ als Maßnahme des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 - 15 Punkte Im Kontext sonstiger/vergleichbarer Fördermaßnahmen - 7,5 Punkte 5: Erfahrungen in der Erbringungen von folgenden Leistungen: Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbe-zeichneten bzw. untenstehenden Voraussetzungen oder der Nachweis einer entsprechenden (Berufs-)Qualifi-zierung durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 25 Punkte) Planungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik) - 12,5 Punkte Leistungen nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) - 12,5 Punkte Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterlagen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ ohne Beifügung der Nachweise ein, vgl. Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzufordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entsprechende Nachweise belegt werden können, behält sich die Auftraggeberin vor, das entsprechende Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt, und/oder die Auftraggeberin schriftlich zugestimmt hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Das Konzept darf max. 1.500 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben nicht einhalten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. 2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: • Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts, • Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen unter Berücksichtigung, dass die ausgeschriebenen Leistungen durch Fördermittel finanziert werden. Das Projekt ist in der vorgesehenen Zeit (Fertigstellung bis 01.02.2029) umzusetzen. • Maßnahmen zur Zielerreichung (hier insb. Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 50 %, Senkung der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung des Energiekonzeptes) im Zusammenhang mit Fördermitteln, • Lösungsansätze für zirkuläres Planen/Bauen unter Berücksichtigung der Fassadenästhetik, • Möglichkeiten für Planung/Bau im laufenden Spielbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Wittener Tage für neue Kammermusik und der Spielpause im August), • Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, • Dokumentation und Risikomanagement. Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation sollen mindestens die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmenden Ort statt. Sie erhalten nach Angebotsabgabe noch ein separates Einladungsschreiben zum Präsentationstermin. Wir möchten Sie jedoch bitten sich das Zeitfenster 29. und 30. Oktober freizuhalten (Änderungen vorbehalten). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 20 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bietenden die volle Punktzahl erhalten. 2.3.4.1 Inhalt und Form der Präsentation Thema der Präsentation wird die Darstellung und Erläuterung des schriftlichen Konzepts anhand der vergleichenden Betrachtung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Vorab wird um eine kurze und nicht wertungsrelevante Vorstellung des Büros (Größe, Struktur und Arbeitskultur) gebeten. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Konzepts, 2. Einschätzung/Besprechung des bestehenden Bauzeitenplans/des Terminablaufs, 3. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekt(en), 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen sowie Umgang mit Konfliktsituationen und Lösungsfindung Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, soweit vergaberechtlich zulässig, die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann in der Regel spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bewerber vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot auszuschließen, vgl. Bewerbungs- und Vergabebedingungen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zum 01.01.2026 haben sich die Zuständigkeiten der Vergabekammern in NRW geändert. Im Laufe des Kalenderjahres 2026 kommt es zu weiteren Änderungen der Zuständigkeiten. Daher möchten wir für das betreffende Vergabeverfahren auf Folgendes hinweisen: • Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: Ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen: Ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.