2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Feithstraße 137
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58095
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die RWBA Wannebach II befindet sich östlich des Autobahnkreuzes Westhofen und ist über die Wannebachstraße (L 672) in Schwerte-Westhofen erreichbar.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die nachfolgend dargestellten Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien werden in den Vergabeunterlagen weiter konkretisiert. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der Eigenerklärung zur Eignung, die Bewertungsmethodik im Teilnahmewettbewerb einschließlich der Bewertung der Referenzen und der Projektorganisation sowie die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Maßgeblich für die Angebotsbearbeitung und Bewertung sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Festlegungen. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 für den Umbau der Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) Wannebach II im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn A 45 zwischen dem Autobahnkreuz Hagen und dem Autobahnkreuz Westhofen. Die Planungsaufgabe umfasst insbesondere die Anpassung der bestehenden Anlage an den Stand der Technik durch den Umbau des vorhandenen Regenrückhaltebeckens zu einem Retentionsbodenfilterbecken. Bestandteil der Leistung ist die Durchführung einer Variantenuntersuchung zur Bewertung einer naturnahen Erdbaulösung und einer konstruktiven Bauweise. Die Varianten sind unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, betrieblicher und lebenszyklusbezogener Kriterien zu bewerten und gegenüberzustellen. Die Leistung umfasst darüber hinaus BIM-Leistungen entsprechend den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) einschließlich modellbasierter Variantenuntersuchungen, Koordinierung der Fachmodelle, modellgestützter Mengen- und Kostenermittlung, Terminplanung sowie Ausschreibungsvorbereitung. Optional können Leistungen der Tragwerksplanung beauftragt werden, sofern die Ergebnisse der Variantenuntersuchung eine konstruktive Bauweise oder den Nachweis tragender Bauwerksteile erfordern. Es werden maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden, sofern nicht anders in den Unterlagen angegeben. Zusätzliche Informationen dürfen in eigenen Unterlagen hochgeladen werden. Vorgehen zur Teilnehmerauswahl Sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt die Auswahl anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Referenzen und der Qualifikation des vorgesehenen Projektteams. Im Rahmen der Auswahl werden insbesondere die Erfahrungen bei der Planung von Anlagen zur Regenwasserbehandlung, Retentionsbodenfiltern, Regenrückhalteanlagen und vergleichbaren wasserwirtschaftlichen Ingenieurbauwerken berücksichtigt. Ferner werden Erfahrungen bei Infrastrukturmaßnahmen an Bundesfernstraßen sowie Erfahrungen mit der BIM-basierten Planung vergleichbarer Projekte bewertet. Darüber hinaus werden die fachliche Qualifikation und die projektrelevante Berufserfahrung der vorgesehenen Projektleitung berücksichtigt. Die fünf Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.