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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Anmietung von Fahrzeugen (PKW, Van, Trapo und LKW) in 2 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen im Ausland
Beschreibung: Die BwFPS unterhält einen vielfältigen Fuhrpark für Einsätze in Deutschland und in einsatzrelevanten Ländern mit Bundeswehrpräsenz. Die Fahrzeuge werden an Vermietstationen des Auftraggebers in Lang- und Kurzeitnutzung an die Kunden übergeben. Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Abdeckung des Bedarfs durch die Anmietung von Fahrzeugen im Ausland. Los 1 umfasst die weltweite Anmietung von Einzelfahrzeugen im Rahmen individueller Aufträge. Die Anmietungen erfolgen überwiegend an Flughäfen, können jedoch ebenso an Bahnhöfen, innerstädtischen Stationen oder durch Zustellung an frei definierbare Einsatzorte realisiert werden. Die Fahrzeugkategorien sind gemäß Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung den entsprechenden ACRISS-Codes zugeordnet. Ergänzend dazu besteht für jede Fahrzeugklasse eine konkret definierte Fahrzeugbeschreibung. Die Mietdauer ist vollständig flexibel und reicht von kurzfristigen Anmietungen ab einem Tag bis hin zu Langzeitmieten von bis zu 365 Tagen. Los 2 umfasst die weltweite Anmietung von Fahrzeugkontingenten im Rahmen von Übungsvorhaben. Im Gegensatz zur Einzelanmietung werden hierbei mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beauftragt. Die Anmietungen können entweder an einem einzelnen Tag oder über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgen und sich über mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen oder Monaten erstrecken. Das benötigte Fahrzeugvolumen variiert je nach Übung und liegt typischerweise zwischen etwa 5 und 200 Fahrzeugen, kann in speziellen Fällen allerdings auch mehr werden. Die Dauer solcher Anmietungen beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann jedoch abhängig vom jeweiligen Szenario auch nur wenige Tage umfassen.
Kennung des Verfahrens: 8e376747-7332-4d59-a02f-1033a0f9ebe3
Interne Kennung: 26/Fahrzeuganmietung/05
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Anmietungen können für beide Lose weltweit stattfinden. Leistungsverpflichtend sind jedoch die unten aufgeführten Länder. Leistungspflichtig bedeutet in dem Fall, dass in jedem der aufgezählten Länder mindestens 2 Stationen vorhanden sind. Leistungspflichtige Länder: - USA - Litauen - England - Frankreich - Norwegen - Portugal - Italien - Spanien - Kanada - Finnland - Polen - Griechenland - Schweden - Österreich - Estland - Lettland - Rumänien - Bosnien - Jordanien Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis über diese Standortzuordnung einzufordern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUM8RV#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fremdanmietung im Ausland
Beschreibung: Vertragsgegenstand von Los 1 ist der Abschluss von einer unbegrenzten Zahl von Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen für die Anmietung im Ausland. Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von bis zu insgesamt 25.000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS GmbH offenzulegen. Bei der hier genannten Zahl handelt es sich ausdrücklich um einen Schätzwert auf Grundlage aktueller Erkenntnisse der BwFPS, welcher allein die Planung von Ressourcen und damit die Kalkulation eines Angebotes ermöglichen sollen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Anmietungen können für beide Lose weltweit stattfinden. Leistungsverpflichtend sind jedoch die unten aufgeführten Länder. Leistungspflichtig bedeutet in dem Fall, dass in jedem der aufgezählten Länder mindestens 2 Stationen vorhanden sind. Leistungspflichtige Länder: - USA - Litauen - England - Frankreich - Norwegen - Portugal - Italien - Spanien - Kanada - Finnland - Polen - Griechenland - Schweden - Österreich - Estland - Lettland - Rumänien - Bosnien - Jordanien Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis über diese Standortzuordnung einzufordern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die losspezifische Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die losspezifische Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2030 endet.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 23 860 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Hinweis: Aufgrund der systemischen Vorlage ist es nicht möglich, alle Vertragspartner als gleichgestellte Bieter aufzunehmen. Alle unter 6.1.2 als "Wettbewerbsgewinner" aufgeführten Vertragspartner sind gleichgestellt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: In der ersten Stufe erfolgt je Los der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden für das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die sogenannte zweite Stufe findet erst nach Abschluss der losspezifischen Rahmenvereinbarungen und während der Vertragslaufzeit statt. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb der Auftragnehmer. Dieser Wettbewerb erfolgt ausschließlich zwischen den Auftragnehmern des betreffenden Loses. Die Einzelauftragsvergabe zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf und zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen der Angebotsbewertung ausschließlich der einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Los 1 Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit vergleicht der Auftraggeber die Gesamtkosten (Mietgebühr + Gebühren + Zusatzkosten) der jeweiligen Anmietung im konkreten Einzelfall. Der Auftragnehmer mit den niedrigsten Gesamtkosten für den konkreten Anmietbedarf erhält den Zuschlag für die Einzelauftragsvergabe. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt ein Vergleich der Angebote aller losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner in deren jeweiligen Preisportalen. Dieser Vergleich wird schriftlich sowie bildlich durch den Auftraggeber festgehalten. Los 2 Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit vergleicht der Auftraggeber grundsätzlich die Gesamtkosten (Mietgebühr + Gebühren + Zusatzkosten) der jeweiligen Anmietung im konkreten Einzelfall. Der Auftragnehmer mit den niedrigsten Gesamtkosten für den konkreten Anmietbedarf erhält den Zuschlag für die Einzelauftragsvergabe. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt die Einholung von Angeboten aller losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner des Loses per E-Mail. Sollte keiner der Rahmenvereinbarungspartner den vollständigen konkreten Anmietbedarf abdecken können, so wird zunächst das Angebot, welches mengenmäßig die meisten Positionen abdeckt, bezuschlagt. Bezüglich des restlichen Anmietbedarfs wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Fahrzeug ausgewählt und bezuschlagt. Die Frist zur Rückmeldung eines Angebots per E-Mail wird je nach Erfahrungswert und Dringlichkeit festgelegt, beträgt aber mindestens 3 Werktage. Der Vergleich der Angebote wird schriftlich durch den Auftraggeber festgehalten.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 21 Abs. 5 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Fremdanmietung Übungsvorhaben
Beschreibung: Vertragsgegenstand von Los 2 ist der Abschluss von einer unbegrenzten Zahl von Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen für Übungsvorhaben im Ausland. Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von bis zu insgesamt 45.000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS GmbH offenzulegen. Bei der hier genannten Zahl handelt es sich ausdrücklich um einen Schätzwert auf Grundlage aktueller Erkenntnisse der BwFPS, welcher allein die Planung von Ressourcen und damit die Kalkulation eines Angebotes ermöglichen sollen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Anmietungen können für beide Lose weltweit stattfinden. Leistungsverpflichtend sind jedoch die unten aufgeführten Länder. Leistungspflichtig bedeutet in dem Fall, dass in jedem der aufgezählten Länder mindestens 2 Stationen vorhanden sind. Leistungspflichtige Länder: - USA - Litauen - England - Frankreich - Norwegen - Portugal - Italien - Spanien - Kanada - Finnland - Polen - Griechenland - Schweden - Österreich - Estland - Lettland - Rumänien - Bosnien - Jordanien Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis über diese Standortzuordnung einzufordern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die losspezifische Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die losspezifische Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2030 endet.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 31 720 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Hinweis: Aufgrund der systemischen Vorlage ist es nicht möglich, alle Vertragspartner als gleichgestellte Bieter aufzunehmen. Alle unter 6.1.2 als "Wettbewerbsgewinner" aufgeführten Vertragspartner sind gleichgestellt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: In der ersten Stufe erfolgt je Los der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden für das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die sogenannte zweite Stufe findet erst nach Abschluss der losspezifischen Rahmenvereinbarungen und während der Vertragslaufzeit statt. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb der Auftragnehmer. Dieser Wettbewerb erfolgt ausschließlich zwischen den Auftragnehmern des betreffenden Loses. Die Einzelauftragsvergabe zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf und zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen der Angebotsbewertung ausschließlich der einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Los 1 Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit vergleicht der Auftraggeber die Gesamtkosten (Mietgebühr + Gebühren + Zusatzkosten) der jeweiligen Anmietung im konkreten Einzelfall. Der Auftragnehmer mit den niedrigsten Gesamtkosten für den konkreten Anmietbedarf erhält den Zuschlag für die Einzelauftragsvergabe. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt ein Vergleich der Angebote aller losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner in deren jeweiligen Preisportalen. Dieser Vergleich wird schriftlich sowie bildlich durch den Auftraggeber festgehalten. Los 2 Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit vergleicht der Auftraggeber grundsätzlich die Gesamtkosten (Mietgebühr + Gebühren + Zusatzkosten) der jeweiligen Anmietung im konkreten Einzelfall. Der Auftragnehmer mit den niedrigsten Gesamtkosten für den konkreten Anmietbedarf erhält den Zuschlag für die Einzelauftragsvergabe. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt die Einholung von Angeboten aller losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner des Loses per E-Mail. Sollte keiner der Rahmenvereinbarungspartner den vollständigen konkreten Anmietbedarf abdecken können, so wird zunächst das Angebot, welches mengenmäßig die meisten Positionen abdeckt, bezuschlagt. Bezüglich des restlichen Anmietbedarfs wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Fahrzeug ausgewählt und bezuschlagt. Die Frist zur Rückmeldung eines Angebots per E-Mail wird je nach Erfahrungswert und Dringlichkeit festgelegt, beträgt aber mindestens 3 Werktage. Der Vergleich der Angebote wird schriftlich durch den Auftraggeber festgehalten.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 21 Abs. 5 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 55 580 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 23 860 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter der anbietenden Partei: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co.KG
Offizielle Bezeichnung: Hertz Autovermietung GmbH
Offizielle Bezeichnung: Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG
Angebot:
Kennung des Angebots: -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 26/Fahrzeuganmietung/05 - Los 1
Titel: Dieses Los umfasst die weltweite Anmietung von Einzelfahrzeugen im Rahmen individueller Aufträge. Die Anmietungen erfolgen überwiegend an Flughäfen, können jedoch ebenso an Bahnhöfen, innerstädtischen Stationen oder durch Zustellung an frei definierbare Einsatzorte realisiert werden.
Datum des Vertragsabschlusses: 24/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 31 720 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter der anbietenden Partei: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co.KG
Offizielle Bezeichnung: Hertz Autovermietung GmbH
Offizielle Bezeichnung: Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG
Angebot:
Kennung des Angebots: -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 26/Fahrzeuganmietung/05 - Los 2
Titel: Dieses Los umfasst die weltweite Anmietung von Fahrzeugkontingenten im Rahmen von Übungsvorhaben. Im Gegensatz zur Einzelanmietung werden hierbei mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beauftragt.
Datum des Vertragsabschlusses: 24/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Registrierungsnummer: 992-80005-38
Postanschrift: Am Turm 42
Stadt: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Vergaben
Telefon: +49 22411650-224
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co.KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 812290150
Postanschrift: Mergenthaler Alle 42
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 67769
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (6196) 769 86-99
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Hertz Autovermietung GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE813881939
Postanschrift: Grenzweg 2
Stadt: Kelsterbach
Postleitzahl: 65451
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
Telefon: 06107-6910132
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Sixt GmbH und Co. Autovermietung KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 223999470
Postanschrift: Zugspitzstr. 1
Stadt: Pullach
Postleitzahl: 82049
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: 0152-24324256
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a40b8f53-28a1-4010-8041-3b39782ac718 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2026 07:58:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 593014-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2026