1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist der Transport von Restabfällen und Sperrmüll, die dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, ab dem 01.01.2027. Die Leistung umfasst jeweils die Übernahme von den zwei Übernahmestellen im Kreisgebiet und den Transport zur jeweiligen Verwertungsanlage. Die Leistung ist unterteilt in zwei Lose: Los 1 umfasst die Übernahme und Transport von Restabfällen. Die erwartete Abfallmenge an Restabfall ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 28.900 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 19.900 Mg/a. Los 2 umfasst die Übernahme und den Transport von Sperrmüll. Die erwartete Abfallmenge an Sperrmüll ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 8.000 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 5.700 Mg/a. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel II.) festgelegt.
Kennung des Verfahrens: 27f3ba5f-af31-44f7-93ce-17c0bf730f33
Interne Kennung: 10.ZV.26.002 D
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: 58332
Postleitzahl: Schwelm
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Rein nationale und andere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist oder • gem. § 13 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) eine erhebliche Pflichtverletzung festgestellt wurde (s. § 14 BTTG). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular F4 und F5) mit seinem Angebot einzureichen. Entsprechende Erklärungen sind von evtl. Bietergemeinschaftsmitgliedern mit dem Angebot abzugeben; bei Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe werden die notwendigen Nachweise durch Erklärung im Formular F8 erbracht bzw. auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Transport von Restabfällen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist der Transport von Restabfällen, die dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, ab dem 01.01.2027. Die Leistung umfasst die Übernahme von den zwei Übernahmestellen im Kreisgebiet und den Transport zur jeweiligen Verwertungsanlage. Die erwartete Abfallmenge an Restabfall ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 28.900 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 19.900 Mg/a. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel II.) festgelegt.
Interne Kennung: LOT-0001 E85941315
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge: 48 800 Tonnen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils zwei Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr bis zum 31.12.2027 (erstes Vertragsende) mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den AG um zwei Jahre bis zum 31.12.2029 (zweites Vertragsende) sowie einer weiteren Verlängerungsoption für den AG um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2031 (drittes Vertragsende). Die Verlängerungsoptionen müssen durch den Auftraggeber spätestens bis zum 30.09. des Jahres, zu dem der Vertrag jeweils enden würde durch eine Erklärung in Textform gegenüber den AN ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für mindestens 30 % der je Vertragsjahr im Rahmen der Leistungsausführung gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Verpflichtet sich der AN für mehr Kilometer „saubere Fahrzeuge“ einzusetzen, so wird dies im Rahmen der Wertung berücksichtigt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzangaben zu erbrachten Leistungen, die ihrer nach Art mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie den Transport von festen Siedlungsabfällen (z.B. Restmüll, Biomüll, Sperrmüll, Bauabfälle) umfasst. Die Referenzen müssen mindestens über ein Jahr erbracht worden sein und für Los 1 eine Auftragsmenge von mind.10.000 Mg/a umfassen. Mindestanforderung je Los ist die Auflistung von mindestens zwei Referenzen verschiedener Auftraggeber, die jeweils die oben genannten Anforderungen erfüllen. Bewirbt sich ein Bieter auf beide Lose, reicht die Auflistung von Referenzen, die den Anforderungen für Los 1 entsprechen. Aufgrund der in der Abfallwirtschaft typischerweise langlaufender Verträge werden Referenzen der letzten fünf Jahre zugelassen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabestelle unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen vorbehält, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/Ansprechpartnern zu überprüfen. Hinweis: Ergänzend wird auch darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/Sachschäden und mind. 500.000 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F10). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F11).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG für die Tätigkeit als Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen; die Anzeige muss den Transport der im Auftrag anfallenden Restabfälle und Sperrmüllabfälle abdecken
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8) sowie die unter 7.10.1.9. und 7.10.1.10.geforderten Nachweise des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: eschreibung: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen, verpflichtende Benennung hinsichtlich der Leistung der Verwertung (Formulare F2 und F3 oder vergleichbare Nachweise). Soweit der Bieter nicht selbst über eine Verwertungsanlage verfügt, ist auch die Verwertungsanlage (bzw. deren Betreiber) Unterauftragnehmer im vorbezeichneten Sinne. Auch Transporteure oder andere Dienstleister, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Durch die Erklärungen in Formular F 6 und Formular F 8 werden die hierzu notwendigen Nachweise erbracht. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer (Formular F8), § 47 Abs. 1 VgV. Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen). Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs. 7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen. Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiswertung: Summe aus Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“.
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (auf Basis eines Jahres) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. 1. Gesamtpreis Es sind gesondert für die beiden Übernahmestellen die Nettopreise für verschiedene Mengenkorridore anzugeben. Jedem Mengenkorridor wird ein Gewichtungsfaktor zugeordnet, der sich aus einer Wahrscheinlichkeitsprognose für den Eintritt dieses Mengenkorridors ergibt. Die angebotenen Preise werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die gewichteten Preise addiert. Die Summe daraus ergibt den Bewertungspreis. Der Bewertungspreis wird jeweils mit der Auftragsmenge pro Jahr je Übernahmestelle (Witten 28.900 Mg/a; Gevelsberg 19.000 Mg/a) multipliziert und bildet den Gesamtpreis Witten bzw. Gevelsberg. Die Summe für beide Übernahmestellen bildet den Gesamt-/Wertungspreis. Anschließend wird der ermittelte Wertungspreis bewertet. Dabei erhält der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittel linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 2. Wertungsbonus „Umwelt“ Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. 3. Gesamtwertung Für die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/09/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/09/2026 08:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer von dem AG festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/09/2026 08:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Übernahme und den Transport von Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist der Transport von Restabfällen, die dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, ab dem 01.01.2027. Die Leistung umfasst die Übernahme von den zwei Übernahmestellen im Kreisgebiet und den Transport zur jeweiligen Verwertungsanlage. Die erwartete Abfallmenge an Sperrmüll ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 8.000 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 5.700 Mg/a. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel II.) festgelegt.
Interne Kennung: LOT-0002 10.ZV.26.002 D
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge: 13 700 Tonnen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils zwei Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr bis zum 31.12.2027 (erstes Vertragsende) mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den AG um zwei Jahre bis zum 31.12.2029 (zweites Vertragsende) sowie einer weiteren Verlängerungsoption für den AG um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2031 (drittes Vertragsende). Die Verlängerungsoptionen müssen durch den Auftraggeber spätestens bis zum 30.09. des Jahres, zu dem der Vertrag jeweils enden würde durch eine Erklärung in Textform gegenüber den AN ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für mindestens 30 % der je Vertragsjahr im Rahmen der Leistungsausführung gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Verpflichtet sich der AN für mehr Kilometer „saubere Fahrzeuge“ einzusetzen, so wird dies im Rahmen der Wertung berücksichtigt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzangaben zu erbrachten Leistungen, die ihrer nach Art mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie den Transport von festen Siedlungsabfällen (z.B. Restmüll, Biomüll, Sperrmüll, Bauabfälle) umfasst. Die Referenzen müssen mindestens über ein Jahr erbracht worden sein und für Los 2 eine Auftragsmenge von mind. 4.000 Mg/a umfassen. Mindestanforderung je Los ist die Auflistung von mindestens zwei Referenzen verschiedener Auftraggeber, die jeweils die oben genannten Anforderungen erfüllen. Bewirbt sich ein Bieter auf beide Lose, reicht die Auflistung von Referenzen, die den Anforderungen für Los 1 (Auftragsmenge von mind.10.000 Mg/a) entsprechen. Aufgrund der in der Abfallwirtschaft typischerweise langlaufender Verträge werden Referenzen der letzten fünf Jahre zugelassen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabestelle unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen vorbehält, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/Ansprechpartnern zu überprüfen. Hinweis: Ergänzend wird auch darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500.000 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F10). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F11).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG für die Tätigkeit als Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen; die Anzeige muss den Transport der im Auftrag anfallenden Restabfälle und Sperrmüllabfälle abdecken
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8) sowie die unter 7.10.1.9. und 7.10.1.10.geforderten Nachweise des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen, verpflichtende Benennung hinsichtlich der Leistung der Verwertung (Formulare F2 und F3 oder vergleichbare Nachweise). Soweit der Bieter nicht selbst über eine Verwertungsanlage verfügt, ist auch die Verwertungsanlage (bzw. deren Betreiber) Unterauftragnehmer im vorbezeichneten Sinne. Auch Transporteure oder andere Dienstleister, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Durch die Erklärungen in Formular F 6 und Formular F 8 werden die hierzu notwendigen Nachweise erbracht. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer (Formular F8), § 47 Abs. 1 VgV. Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen). Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs. 7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen. Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiswertung: Summe aus Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“.
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (auf Basis eines Jahres) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. 1. Gesamtpreis Es sind gesondert für die beiden Übernahmestellen die Nettopreise für verschiedene Mengenkorridore anzugeben. Jedem Mengenkorridor wird ein Gewichtungsfaktor zugeordnet, der sich aus einer Wahrscheinlichkeitsprognose für den Eintritt dieses Mengenkorridors ergibt. Die angebotenen Preise werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die gewichteten Preise addiert. Die Summe daraus ergibt den Bewertungspreis. Der Bewertungspreis wird jeweils mit der Auftragsmenge pro Jahr je Übernahmestelle (Witten 8.000 Mg/a; Gevelsberg 5.700 Mg/a) multipliziert und bildet den Gesamtpreis Witten bzw. Gevelsberg. Die Summe für beide Übernahmestellen bildet den Gesamt-/Wertungspreis. Anschließend wird der ermittelte Wertungspreis bewertet. Dabei erhält der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittel linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 2. Wertungsbonus „Umwelt“ Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. 3. Gesamtwertung Für die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/09/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/09/2026 08:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer von dem AG festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/09/2026 08:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Stadt: Schwelm
Postleitzahl: 58332
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
Telefon: 0233693 2004-2008
Fax: +49 2336 931 2531
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411-1691
Fax: 0251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1d1e5ed8-f11c-4a61-a0fa-77c9288fbb11 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/08/2026 13:17:52 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 587903-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2026