1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: KI im Secure Software Development Life Cycle (KISDL)
Beschreibung: Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) zeigen in vielen Anwendungsbereichen erstaunliche Leistungen und werden zunehmend in Bereichen eingesetzt, die das tägliche Leben beeinflussen. Auch das Gebiet der Cybersicherheit ist von KI nicht unberührt geblieben. Neue KI-Tools werden in diesem Kontext beinahe täglich veröffentlicht, und vor allem Große KI-Sprachmodelle (LLMs) werden bereits heute zu diversen Anwendungszwecken eingesetzt. Zugleich verändert sich auch die Bedrohungslage stark, da gutartig intendierte Modelle missbräuchlich zu Angriffszwecken (Dual Use) verwendet werden. Infolgedessen muss mitunter angenommen werden, dass Schwachstellen mit den zunehmenden Fähigkeiten von KI zukünftig immer schneller entdeckt und ausgenutzt werden. Vor diesem Hintergrund muss auch die Verteidigungsseite aktiv werden, weswegen in diesem Projekt untersucht werden soll, wie KI im SSDLC gewinnbringend eingesetzt werden kann und welche Auswirkungen die fortschreitenden Entwicklungen auf die Sicherheit von Software haben. Dazu ist das Projekt in drei Teile gegliedert, mit zusammenhängenden, aber unterschiedlichen Leistungen: In den AP 1-4 [HM1.1]soll eine Studie über den aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft im Bereich KI im Secure Software Development Life Cycle erstellt werden. Dazu sollen des Weiteren Best Practices für den Einsatz identifizierter KI-Tools erarbeitet werden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden. In den AP 5-6 [HM2.1] soll der AN auf Grundlage der Studie in Zusammenarbeit mit dem BSI die Bewertungskriterien für die AVA Bepunktung in der Common Criteria Zertifizierung überprüfen und mit Blick auf die neuen Gegebenheiten aktualisieren. Zudem ist ein Umsetzungsplan für den Einsatz von KI-Tools für Prüfstellen zu erstellen. Im AP 7 wird für die Plattform Open CoDE eine Referenzarchitektur erstellt, die darstellt, wie KI-Tools in den Secure Software Development Life Cycle und die Softwareumgebung von Open CoDE integriert werden können. Es sind hierbei geeignete Tools vorzuschlagen.
Kennung des Verfahrens: 1e7c62d0-b4b5-42c2-8061-0bdeaef30144
Interne Kennung: BSI_07_26 P1008
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVerabeplattform statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: 1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG 3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: KI im Secure Software Development Life Cycle (KISDL)
Beschreibung: Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) zeigen in vielen Anwendungsbereichen erstaunliche Leistungen und werden zunehmend in Bereichen eingesetzt, die das tägliche Leben beeinflussen. Auch das Gebiet der Cybersicherheit ist von KI nicht unberührt geblieben. Neue KI-Tools werden in diesem Kontext beinahe täglich veröffentlicht, und vor allem Große KI-Sprachmodelle (LLMs) werden bereits heute zu diversen Anwendungszwecken eingesetzt. Zugleich verändert sich auch die Bedrohungslage stark, da gutartig intendierte Modelle missbräuchlich zu Angriffszwecken (Dual Use) verwendet werden. Infolgedessen muss mitunter angenommen werden, dass Schwachstellen mit den zunehmenden Fähigkeiten von KI zukünftig immer schneller entdeckt und ausgenutzt werden. Vor diesem Hintergrund muss auch die Verteidigungsseite aktiv werden, weswegen in diesem Projekt untersucht werden soll, wie KI im SSDLC gewinnbringend eingesetzt werden kann und welche Auswirkungen die fortschreitenden Entwicklungen auf die Sicherheit von Software haben. Dazu ist das Projekt in drei Teile gegliedert, mit zusammenhängenden, aber unterschiedlichen Leistungen: In den AP 1-4 [HM1.1]soll eine Studie über den aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft im Bereich KI im Secure Software Development Life Cycle erstellt werden. Dazu sollen des Weiteren Best Practices für den Einsatz identifizierter KI-Tools erarbeitet werden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden. In den AP 5-6 [HM2.1] soll der AN auf Grundlage der Studie in Zusammenarbeit mit dem BSI die Bewertungskriterien für die AVA Bepunktung in der Common Criteria Zertifizierung überprüfen und mit Blick auf die neuen Gegebenheiten aktualisieren. Zudem ist ein Umsetzungsplan für den Einsatz von KI-Tools für Prüfstellen zu erstellen. Im AP 7 wird für die Plattform Open CoDE eine Referenzarchitektur erstellt, die darstellt, wie KI-Tools in den Secure Software Development Life Cycle und die Softwareumgebung von Open CoDE integriert werden können. Es sind hierbei geeignete Tools vorzuschlagen.
Interne Kennung: BSI_07_26 P1008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: AP 5, 6, 7 und 8 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der AG verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Entscheidung wird durch den AG anhand der Zwischenergebnisse getroffen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der AG berücksichtigt bei der Leistungserbringung Nachhaltigkeitsanforderungen in dem er bspw. Dienstreisen reduziert, nachhaltige Energienutzung anwendet, Besprechungen über elektronische Videokonferenzsysteme abhält, Papiereinsparungsmaßnahmen vornimmt und sofern möglich Müll bzw. Elektroschrott bestmöglich vermeidet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen: Artikel 5k (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen? Bitte die Frage nur mit „JA“ (→ Bestätigung) oder „NEIN“ (→ keine Bestätigung) beantworten. Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den AG zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: usschluss eines Interessenskonflikts Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal. Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor. Beispielsweise kann ein Interessenskonflikt bestehen, wenn der AN Hersteller eines KI-basierten Tools ist, das speziell für den Einsatz im SSDLC entwickelt wurde. In diesem Fall kann es mitunter sein, dass der AN kein Interesse daran besitzt, den Forschungsstand zum Thema KI im SSDLC objektiv und neutral zu untersuchen. Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere, aber nicht ausschließlich gegeben bei Erfahrungen in Projekten im Bereich SSDLC sowie der Integration von KI-basierten Tools, insbesondere auf Basis von LLMs. Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben: • Integration von KI-basierten Tools • Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheit • Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten und Publizieren • Umsetzung/Realisierung eines innovativen Test- oder Pilotbetriebs von Produkten im SSDLC Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein: • Auftraggeber inkl. Fachbereich • (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit • Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich • Dauer • Auftragsvolumen Die Darstellung sollte insgesamt einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar, üblicher Zeilenabstand) nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens zwei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Marktanalysen und -bewertungen im Bereich der IT-Sicherheit oder KI besitzt. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein: • Auftraggeber inkl. Fachbereich • Gegenstand der Marktanalyse • Umfang / Dauer Die Darstellung sollte insgesamt (ohne Artikel im PDF-Format) einen Umfang von einer DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar, üblicher Zeilenabstand) nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens eine Marktanalyse auf dem Gebiet der IT-Sicherheit oder KI durchgeführt. Dabei wurden mindestens eine Übersicht über relevante Produkte erstellt, geeignete Bewertungskriterien definiert und basierend auf diesen ein objektiver Vergleich der Produkte durchgeführt.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Ausrüstung Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Erbringung der Aufgaben zur Verfügung steht. Beschreiben Sie, welches Equipment für welche Aufgaben eingesetzt werden soll und begründen Sie dies kurz. Gehen Sie insbesondere darauf ein, welche Hardware für KI-Tools mit potenziell hohem VRAM-Bedarf genutzt werden soll und erklären Sie, weswegen Sie der Meinung sind, dass diese ausreicht. Für die digitale Abstimmung und Präsentationen zwischen AG und AN wird außerdem ein System für Telefon- und Videokonferenzen benötigt. Geben Sie auch dazu einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird. Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes wendet das BSI die „erweiterten Richtwertmethode“ über die Faktoren „Bewertungspreis“ und „Leistung“ an. Näheres regeln die Beschaffungsunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung ist nach Maßgabe von § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/09/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen Seite 10 von 11 Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer: 991-07335-68
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5fce65d8-ac08-4858-9f66-311142286ff8 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/08/2026 14:50:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 587912-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2026