1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
Beschreibung: Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 plus optionale Verlängerungen von 2 x 12 Monaten aus. Der anliegende Vertrag wird mit dem Bestbieter geschlossen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertrag genannten Anforderungen und Maßnahmen sind von dem Auftragsnehmer (AN) zu erfüllen. Die Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.
Kennung des Verfahrens: 021b9ae2-3471-440e-8aa6-8846dc0e938c
Interne Kennung: ZVS 2026 0292
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDDYYNL11MY# Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
Beschreibung: 2. Auftragsmenge und Ausführungszeiten 2.1 Zugelassene Fahrzeuge Es werden jährlich ca. 1580 Fahrzeuge abgeschleppt bzw. umgesetzt, darunter ca. 30 LKW. Hinzu kommen ca. 880 Leerfahrten. Die überwiegende Zahl der Abschleppvorgänge fand in der Vergangenheit im Stadtbezirk Mitte statt. Abschleppaktionen sind an allen Tagen und zu allen Zeiten möglich, überwiegend erfolgen sie in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 23.00 Uhr, im Sommer an Freitagen und Samstagen bis 02.00 Uhr. An Markttagen je nach Marktplatz ab 05.00 Uhr. Größere geplante Aktionen, besonders nachts und an Wochenenden werden dem AN vorher bekannt gegeben. Der AN ist verpflichtet, Aufträge für das Abschleppen zugelassener Fahrzeuge unverzüg-lich (Eintreffen am Einsatzort spätestens 45 Minuten nach Auftragserteilung) auszuführen. Der AN muss deshalb telefonisch ständig erreichbar sein. 2.2 Nicht mehr zugelassen Fahrzeuge Es werden jährlich ca. 60 nicht mehr zugelassene Fahrzeuge, verteilt über das ganze Stadtgebiet, abgeschleppt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um PKW, in Einzelfällen um Wohnwagen, Anhänger, Kleintransporter u. ä. Die Aufträge werden nahezu ausschließlich während der üblichen Bürozeiten der Stadt-verwaltung erteilt. Die Fahrzeuge werden oft (rd. 50 %) nicht von den Berechtigten abgeholt und müssen nach Ablauf einer Frist von ca. 6 Wochen verwertet bzw. verschrottet werden. Abschleppaufträge für nicht mehr zugelassene Fahrzeuge sind binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen, es sei denn, bei der Auftragserteilung wird im Einzelfall eine kürzere Frist vorgegeben.
Interne Kennung: ZVS 2026 0292
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt zum 01.11.2026 und läuft mindestens bis zum 31.10.2028 mit einer Verlängerungsoptionen von 2 x 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate bis zum 31.10.2029 bzw. 31.10.2030, wenn nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.10.2028 bzw. 31.10.2029 gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 3. Fuhrpark und Geräte Der AN muss über einen ausreichend Fuhrpark zur Ausführung der Auftragsleistung verfügen. Dieser Fuhrpark muss mindestens zwei Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge) mit einer Nutzlast von 3,5 t Minimum vorhalten, von denen mindestens eins zum Abschleppen von Hochvoltfahrzeugen geeignet ist und eins als Abschlepp- und Bergungsfahrzeug mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 t zum Abschleppen von LKWs . Diese Fahrzeuge müssen auch die beschädigungsfreie Sicherstellung und Bergung von Fahrzeugen mit Rädern bis zu einer Breite von 300 mm, blockierten Rädern sowie schweren Zweirädern ermöglichen. Zudem muss wenigstens ein Brillenfahrzeug mit einer maximalen Höhe von 1,90 Metern vorhanden sein. Die Fahrzeuge müssen sich stets optisch und technisch in einwandfreiem, den rechtlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden. Das von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein. 4. Mitarbeiter / Fahrpersonal Der AN und seine Angestellten, die mit Tätigkeiten für die Stadt Bielefeld betraut werden, müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Abwicklung und handwerklichen Bewältigung von Abschlepp- und Bergungsvorgängen und der Sicherstellung und Pflege aller abzuschleppenden Fahrzeugen besitzen. Dazu gehören auch die erforderlichen Qualifikationen zum Abschleppen sog. Hochvolt-fahrzeugen. Der AN trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur Personen eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der AN darf Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen deren Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen. Weiterhin müssen der AN und seine o.g. Angestellten die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. 5. Sicherstellungsgelände Der AN muss über ein Sicherstellungsgelände zur Aufbewahrung der abgeschleppten Fahrzeuge verfügen. Das Sicherstellungsgelände muss sich innerhalb der Stadt Bielefeld befinden und insbesondere mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut (ca. 500 m von der nächsten Haltestelle) erreichbar sein. Es muss für Ortsfremde leicht erkennbar (Beleuchtung, Hinweisschilder) und ausreichend ausgeleuchtet sein und Platz für mindestens 15 Fahrzeuge bis 3,5 t bieten. Die Fahrzeuge müssen dort derart gesichert verwahrt werden, dass unberechtigtes Entfernen ausgeschlossen ist, ebenso Beschädigungen durch Dritte. Ggf. nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen sind vor Vertragsbeginn zu Lasten des AN zu ergänzen. Ist noch kein Gelände vorhanden, ist nachzuweisen, dass mit Vertragsbeginn ein Gelände, das die o. g. Voraussetzungen erfüllt, zur Verfügung steht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Das von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechen-de Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeits-bescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.1.2 Zuschlagsverbot für Ausschreibungen nach VGV Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eintrag im Berufs-oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.2.1 Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-ten des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Betriebs-/Firmenbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.4.1 Betriebsbeschreibung (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot) Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungs-fähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.4.2 Referenz (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot) Der Bieter muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, zu benennen. Vergleichbar sind Abschleppmaßnahmen in Art und Umfang für kommunale Auftraggeber (o.ä.) mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 80% der ausgeschriebenen Leistung. Die Referenz muss Angaben - zum Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners, Telefonnummer, E-Mail-Adresse - über die ausgeführten Leistungen und - einen Vermerk über die Dauer der Leistungserbringung enthalten. Die Referenz soll dem Angebot beigefüg werden. Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft wer-den kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 2.2.2 Erlaubnis für den Güterkraftverkehr Der AN benötigt die Erlaubnis für den GüKG (§ 3 Abs. 1 GüKG), welche spätestens von Auftragsbeginn für die Vertragserfüllung zur Verfügung zu stehen hat. Der Nachweis ist vor Auftragsbeginn vorzulegen. 2.2.3 Zulassungsbescheinigung Teil I der Abschleppfahrzeuge Für die zum Einsatz vorgesehenen Abschleppfahrzeuge muss eine Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen. Der Nachweis ist vor Auftragsbeginn vorzulegen. Die noch anzuschaffenden Fahrzeuge müssen (soweit zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt) benannt werden und dann zum Vertragsbeginn mit Zulassungsbescheinigung Teil I zur Verfügung stehen. 2.3 Versicherungen Es müssen Haftpflicht-/Haftungsversicherungen, Betriebshaftpflicht u. Kfz-Transportversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegen, die die Stadt Bielefeld von jeglichen Ansprüchen aus den Abschleppvorgängen freistellen. Soweit im Schadenfall eine Versicherung nicht für den Schaden eintritt, kommt der AN dafür auf
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: § 17 VOL/B
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer: 05711-31001-60
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 521512058
Fax: +49 521513350
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113094
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer: 05711-31001-60
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Submissionsstelle, 1. Etage, Zimmer 1.1.10
Telefon: +49 521513106
Fax: +49 521513350
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4e11d8ee-27bd-4d6d-9bf3-4426e2957362 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/08/2026 00:19:24 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 579643-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 161/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2026