5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Die Punktzahl wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von zwei Personen anzubieten. Hiervon müssen mindestens ein Mitglied nach DVP (oder vergleichbar) im Bereich Projektsteuerung zertifiziert sein. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Unterkriterium Punkte Erfahrungen mit der Steuerung von Projekten nach AHO Heft Nr. 9 mit einem Volumen von mindestens 5.000.000 Euro netto (KG 300 + 400) und mindestens drei verschiedene Planungsdisziplinen (z.B. Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) (max. 25 Punkte) 5 Projekte oder mehr = 25 Punkte 3 bis 4 Projekte = 10 Punkte 1 bis 2 Projekte = 5 Punkte Erfahrung eines Mitglieds des Projektteams mit der Verwendung einer Projektkommunikationsplattform = 25 Punkte Erfahrung in der Steuerung von Bauprojekten, die eine Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise beinhalteten = 25 Punkte Erfahrung eines Mitglieds des Projektteams in der Steuerung von Bauprojekten, die einen Sporthallenbau zum Gegenstand hatten. = 25 Punkte Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Es werden sowohl fachlich-inhaltliche als auch organisatorische Inhalte gefordert. Folgendes Thema soll behandelt werden: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Vom Bieter werden Aussagen zu den in der folgenden Tabelle aufgeführten Fragestellungen erwartet. Unterkriterium Maximale Punktzahl Darstellung von Verantwortlichkeiten und Benennung von Ansprechpartnern = 12,5 Punkte Vertretungsregelungen = 12,5 Punkte Kommunikation mit der Auftraggeberin = 12,5 Punkte Kommunikation mit den übrigen Planungsbeteiligten = 12,5 Punkte Maßnahmen zur Einhaltung von Terminen = 12,5 Punkte Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten = 12,5 Punkte Umgang mit Nachträgen = 12,5 Punkte Maßnahmen zur Projektdokumentation = 12,5 Punkte Das Schriftliche Konzept darf maximal 7 DIN A4 Seiten umfassen. Die vorgegebene Schriftart ist Arial in der Schriftgröße 11. Der Zeilenabstand muss 1,15 betragen. In Bezug auf die Seitenränder ist die Einstellung „normal“ zu wählen. Bitte reichen Sie das Schriftliche Konzept in dem Dateiformat PDF ein. Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des vom Bieter einzureichenden Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern folgender Bereiche/Fachrichtungen zusammen: 1. Bürgermeister Middelberg 2. Fachbereichsleitung Bauamt Herr Fortmeyer 3. Fachbereich Bauamt Frau Schmidt 4. Fachbereich Bauamt Herr Goebel Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Unterkriterium bis zu 12,5 Punkte vergeben, wobei das Konzept, welches aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Unterkriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Konzepte in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fragengespräch
Beschreibung: Das Fragengespräch wird nur durchgeführt, wenn sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass das Fragengespräch aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 30 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Bieter aufgefordert, zu sechs fachlichen und/oder organisatorischen Fragen mit Bezug auf das vorliegend ausgeschriebene Projekt eine inhaltlich und formell überzeugende Antwort bzw. Lösung zu entwickeln und diese im Rahmen eines Fragengesprächs zu präsentieren. An dem Gespräch müssen die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Den Teilnehmern des Fragengesprächs werden drei der Fragen spätestens zwei Wochen vor Durchführung des Gesprächs mitgeteilt. Die Beantwortung dieser Fragestellungen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen der Präsentation jedoch keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt verlangt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Gesprächstermin mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen. Das Fragengespräch wird ca. 45 Minuten dauern. Die Bewertung der Antworten erfolgt durch eine Jury der Auftraggeberin insbesondere nach den untenstehenden Kriterien. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Fragengespräch“. Die Jury für die Fragengespräche setzt sich aus Vertretern folgender Bereiche/Fachrichtungen zusammen: 1. Bürgermeister Middelberg 2. Fachbereichsleitung Bauamt Herr Fortmeyer 3. Fachbereich Bauamt Frau Schmidt 4. Fachbereich Bauamt Herr Goebel Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei das Fragengespräch, welches aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Fragengespräche in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. In diesem Unterkriterium werden die folgenden fachlich-inhaltlichen Aspekte bewertet: (Die Bewertung des jeweiligen Unterkriteriums bezieht sich gleichermaßen auf die drei vorab mitgeteilten Fragen und die drei spontan gestellten Fragen, sofern nichts anderes geregelt ist.) 1. Auseinandersetzung mit den Fragestellungen, 2. Nachvollziehbare Entwicklung der Antworten, 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungen, 4. Spontane Problemlösungskompetenz bei unbekannten Fragen (Bewertung der drei spontan gestellten Fragen), 5. Nachvollziehbarer Umgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten im Projektverlauf. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei das Fragengespräch, welches aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Fragengespräche in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. In diesem Unterkriterium werden die folgenden formellen Aspekte bewertet: (Die Bewertung des jeweiligen Unterkriteriums bezieht sich gleichermaßen auf die drei vorab mitgeteilten Fragen und die drei spontan gestellten Fragen, sofern nichts anderes geregelt ist.) 1. Qualität der Darstellung und der Visualisierung (Bewertung der drei vorab mitgeteilten Fragen), 2. Rhetorik, Kommunikation, Empathie, 3. Struktur, 4. Verständliche Darstellung komplexer Sachverhalte, 5. Diskussion.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.