2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende kritische Aufgaben sind zwingend direkt vom Bewerber/Bieter selbst oder im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bewerber-/Bietergemeinschaft auszuführen: Projektleitung und -Projektmanagement. Solche Aufgaben dürfen nicht durch einen Unterauftragnehmer erledigt werden. Der Teilnehmer der Bewerber-/Bietergemeinschaft, der zur Erfüllung dieser kritischen Aufgaben vorgesehen ist, ist im Angebot kenntlich zu machen. --- Der öffentliche Auftraggeber wird mindestens drei Bewerber je Los zur zweiten Phase auswählen. Ob er mehr als die Mindestzahl einlädt, liegt im Ermessen des Auftraggebers, in diesem Fall erfolgt gemäß § 51 Abs. 1 VgV die Auswahl der Bewerber nach Rangfolge der erzielten Punkte gemäß der in den Bewerbungsbedingungen, Anlage TW1, genannten objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien (Reduzierungskriterien). Werden geeignete Referenzen eingereicht, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, werden die zusätzlichen Referenzen bzw. die über die Mindestanforderungen hinausgehende Erstreckung auf die jeweiligen Erfahrungsbereiche bei der Auswahl der Bewerber mit Punkten gemäß den Bewerbungsbedingungen, Anlage TW1 bewertet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Betrug: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen..
Zahlungsunfähigkeit: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.