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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dortmunder Stadtwerke AG
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Dortmund GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Fremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen für DSW21 sowie Flughafen Dortmund GmbH für einen Interimszeitraum im "Los 8". DSW21 beschafft gemeinsam mit der Flughafen Dortmund GmbH im Rahmen dieser Ausschreibung Personenverkehrsdienste. Die Ausschreibung umfasst die interimsweise Vergabe der Personenverkehrsdienste im städtischen Busverkehr im Linienverkehr im Bedienungsgebiet der Auftraggeber.
Kennung des Verfahrens: 63d06fa8-35f7-4c08-aece-ad7f988f2cb0
Interne Kennung: 1472323-2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44141
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPSYDFDQU6#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
Beschreibung: Die ausgeschriebenen Busverkehrsleistungen sind im Zeitraum ab dem 21. September 2026 (Betriebsaufnahme Stufe 1) sowie ab dem 2. November 2026 in Vollausrüstung mit ITCS, Fahrgastzählung und Fahrgastinfo zu erbringen. Die Grundlaufzeit des Vertrags endet am 9. September 2027 und beträgt knapp 12 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Mal um jeweils zwei Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt somit knapp 18 Monate und endet spätestens zum 9. März 2028. Eine Ausübung der Verlängerungsoption darf nur dann erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat.
Interne Kennung: 1472323-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44141
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 50 Wochen
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Mal um jeweils zwei Monate zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 9. März 2028. Eine Ausübung der Verlängerungsoption darf nur in dem Fall erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dortmunder Stadtwerke AG
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
Sonstige Begründung: DSW21 und die Flughafen Dortmund GmbH haben in einer europaweiten Ausschreibung im Kalenderjahr 2021 (EU-Bekanntmachungsnummer 139793-2021-DE) die Busverkehrsleistungen ab dem 10. Januar 2022 für einen Zeitraum von insgesamt 72 Monaten (inkl. Verlängerungsoptionen) vergeben. Im Los 8 wurde einem Unternehmer der Zuschlag für Leistungen, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, erteilt. Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 kündigte der Bestandsunternehmer an, zum Betriebsende des Tages die Leistungserbringung einzustellen. Trotz mehrerer Aufforderungen erfolgte keine Wiederaufnahme des Linienbetriebs, sodass die Auftraggeber die fristlose Kündigung des Bestandsauftrags erklären mussten. Infolge der Kündigung des Bestandsvertrags steht nun endgültig fest, dass die Leistungen im Los 8 dauerhaft neu beschafft werden müssen. Mit dem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sollen diese Leistungen dem Wettbewerb zugeführt werden. Es ist angestrebt, dass die Leistungen mit dieser Vergabe ab dem 21. September 2026 durch einen neuen Auftragnehmer erbracht werden. Mit dieser Vergabe soll der durch die Kündigung endgültig entstandene Beschaffungsbedarf für den Zeitraum bis zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung gedeckt werden. Hierfür wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, mit dem ein angemessener Wettbewerb geschaffen wurde. Parallel zu dieser Ausschreibung hat DSW21 am 31. Juli 2026 eine Markterkundung zur Vorbereitung des EU-weiten Vergabeverfahrens eingeleitet. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO. Die Personenverkehrsleistungen sind als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge kontinuierlich durch den Auftraggeber bereitzustellen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Bestandsauftragnehmer und die Notwendigkeit zur fristlosen Kündigung waren für die Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die Linienverkehrsleistungen sind daher schnellstmöglich in einem wettbewerblichen Verfahren unter Gewährleistung eines angemessenen Wettbewerbs zu beschaffen, damit die Linien auch künftig bedient werden können. Die Leistungen können zudem nur im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtzeitig beschafft werden. Dies ermöglicht die Durchführung eines Preiswettbewerbs und damit eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Kalendertagen. Zudem reduzieren sich die Zeiträume zur Prüfung der Angebote. Die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs hätte das Verfahren um mindestens 15 Tage verlängert, § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO. In einem EU-weiten Vergabeverfahren hätte eine Vergabe im Qualitätswettbewerb erfolgen müssen. Dies würde zu erheblichen Verzögerungen führen, da den Bietern hinreichend Zeit zur Konzepterstellung einzuräumen ist und die Festlegung der Mindestfristen nach § 16 Abs. 1 SektVO nicht zulässig gewesen wäre. Zudem steigt der Auswertungs- und Dokumentationsaufwand. Daher konnten die Leistungen lediglich mit einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb alsbald dem Markt zugeführt werden. Der Interimsauftrag beschränkt sich zudem auf das erforderliche Mindestmaß. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf einen Zeitraum vom 21. September 2026 bis zum 9. September 2027 und unterschreitet somit 12 Monate. Der Interimsvertrag enthält eine dreimalige Option zur Verlängerung des Vertrags um jeweils zwei Monate, deren Ausübung an das Ergebnis des EU-weiten Vergabeverfahrens geknüpft wird. Sie darf nur dann erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat. Eine Verlängerung des Vertrags ist somit ausschließlich beim Vorliegen bestimmter Gründe möglich.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: TRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: TRD-Reisen_Fischer_GmbH___Co._KG(NW11543F1543F) vom 7.8.2026
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1472323-2
Titel: Fremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/08/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dortmunder Stadtwerke AG
Registrierungsnummer: HRB 2391
Postanschrift: Deggingstraße 40
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44141
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: +49 201922024014
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Dortmund GmbH
Registrierungsnummer: DE 811177563
Postanschrift: Flugplatz 21
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: +49 201922024014
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1604
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: TRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 124917768
Postanschrift: Im Spähenfelde 51
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44143
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: 0231-575820
Fax: 0231-57582222
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: be30e947-0c04-4d31-8a50-28dd991e4e89 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2026 15:45:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 570953-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 158/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/08/2026