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Steinhagen
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Swisttal
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Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Fachplanung ELT

566182-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Fachplanung ELT
OJ S 157/2026 17/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Fachplanung ELT
Beschreibung: Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG Westfalen) plant die energetische Sanierung sowie weitere bauliche Maßnahmen der Einrichtung Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Wesentliche Teile des Vorhabens zur energetischen Sanierung befinden sich bereits im Zuge von geförderten Maßnahmen (EFRE) in der Planung. Weitere Baumaßnahmen sollen nun folgen. Dies betrifft Umbauten in verschiedenen Bauteilen (z.B. Umbau Therapiebereiche, Büros, Sanierung Dachflächen) sowie die Umgestaltung des Haupteinganges. Die Einrichtung Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb sein, und alle Patienten werden weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Gegenstand der hier angefragten Leistungen sind Planungsleistungen Elektro (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 2-8, §53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15) - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. Teile der Maßnahmen befinden sich bereits in unterschiedlichen Planungsphasen. Daher sind nicht alle Leistungsphasen Bestandteil der angefragten Leistungen. Folgende Leistungsphasen sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages: - Umbau/Neubau Haupteingang: Leistungsphasen 4 bis 8, - Weitere Umbaubereiche: Leistungsphase 2 bis 8. Die bereits laufenden Maßnahmen sind teilweise gefördert (EFRE). Es ist auf die strikte Trennung geförderter und nicht geförderter Maßnahmen zu achten, insbesondere bei Aufmaß und Abrechnung. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Planervertrag (Teil C) verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 8b7e8951-284c-4637-a63c-b2f36b982378
Interne Kennung: MZG-EU-08.2/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das vorliegende Verfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) im Rahmen eines offenen Verfahrens durch. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind wie folgt: 1. Offenes Verfahren: Alle interessierten Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Angebote. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an dem Verfahren setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem Nachweise über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Referenzen. 3. Fristen: Die Angebote müssen bis zum Fristdatum eingereicht werden. Die genaue Frist ist in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben. 4. Bewertungskriterien: Die eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte. 5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einrichtung Martinusquelle
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSMQWQ# (A) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet. (B) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (C) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Betrug: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Korruption: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fachplanung ELT
Beschreibung: Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG Westfalen) plant die energetische Sanierung sowie weitere bauliche Maßnahmen der Einrichtung Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Wesentliche Teile des Vorhabens zur energetischen Sanierung befinden sich bereits im Zuge von geförderten Maßnahmen (EFRE) in der Planung. Weitere Baumaßnahmen sollen nun folgen. Dies betrifft Umbauten in verschiedenen Bauteilen (z.B. Umbau Therapiebereiche, Büros, Sanierung Dachflächen) sowie die Umgestaltung des Haupteinganges. Die Einrichtung Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb sein, und alle Patienten werden weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Gegenstand der hier angefragten Leistungen sind Planungsleistungen Elektro (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 2-8, §53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15) - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. Teile der Maßnahmen befinden sich bereits in unterschiedlichen Planungsphasen. Daher sind nicht alle Leistungsphasen Bestandteil der angefragten Leistungen. Folgende Leistungsphasen sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages: - Umbau/Neubau Haupteingang: Leistungsphasen 4 bis 8, - Weitere Umbaubereiche: Leistungsphase 2 bis 8. Die bereits laufenden Maßnahmen sind teilweise gefördert (EFRE). Es ist auf die strikte Trennung geförderter und nicht geförderter Maßnahmen zu achten, insbesondere bei Aufmaß und Abrechnung. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Für die Baumaßnahmen spielen Nachhaltigkeit und somit das zukunftsfähige Bauen eine zentrale Rolle. Die Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr, der Wunsch nach gesunden Gebäuden, ein ökologischer und ökonomischer Betrieb über den gesamten Lebenszyklus, verbunden mit einem soziokulturellen Mehrwert für die Gesellschaft, die Förderung des Ressourcenschutzes und der Abfallvermeidung durch Suffizienz und Zirkularität sowie die Unterstützung der Biodiversität führen zu notwendigen Anforderungen, die weit über die eines energieeffizienten Gebäudes hinausgehen. Auch wenn bei diesen Bauvorhaben als Bestandssanierung explizit keine Zertifizierung nach DGNB oder BNB angestrebt wird, soll sich die Planung und Ausführung verantwortlich an diesen Bewertungskriterien orientieren. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Planervertrag (Teil C) verwiesen.
Interne Kennung: MZG-EU-08.2/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einrichtung Martinusquelle
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# (A) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEentG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, 98c AufenthG (gem. Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. (B) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge), gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks Anlage A.2 "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" anzugeben. Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf gesondertes Verlangen die namentliche Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer fordern, sofern diese Angabe nicht bereits mit dem Angebot erfolgt ist. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck Anlage A.2 "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sofern diese Angabe nicht bereits mit dem Angebot erfolgt ist. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.3) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (C) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe), so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe". Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ist nachzuweisen, dass der Bieter bzw. bei juristischen Personen die verantwortliche Person die Anforderungen des § 75 VgV erfüllt. Der Nachweis kann je nach Niederlassungsstaat insbesondere durch Berufsregister-, Handelsregister-, Kammer-/Listeneintrag oder einen sonstigen gleichwertigen Nachweis geführt werden. Der Nachweis darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) über den Umsatz für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz aus vergleichbaren Leistungen mindestens 400.000 EUR (netto) im Durchschnitt für die benannten Geschäftsjahre.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über mindestens zwei Referenzprojekte einzureichen, die innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) abgeschlossen wurden (Abschluss LPH 8). Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistungen unter Angabe der erbrachten Leistungsphasen und der bearbeiteten Anlagengruppen gemäß § 55 Abs. 2 HOAI, (b) Art und Umfang des zugrundeliegenden Projektes (Baumaßnahme unter Angabe der anrechenbaren Kosten gemäß § 56 Abs. 1 HOAI i.V.m. DIN 276, Kostengruppen 300 und 400), (c) des Auftraggebers mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt unter Angabe des Abschlusses der LPH 8. Die Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar gelten Projekte über Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Sanierung, Modernisierung oder den Umbau von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken oder ähnlichen Gesundheitseinrichtungen, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden. Das Referenzprojekt muss anrechenbare Kosten gemäß § 56 Abs. 1 HOAI (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens 4 Mio. EUR netto aufweisen. Mindestanforderungen: Der Bieter muss mindestens zwei einschlägige vergleichbare Referenzprojekte benennen können. Jede Referenz muss die Leistungsphasen 2 bis 8 des Anwendungsbereiches Fachplanung ELT umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) abgeschlossen worden sein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A) über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, Techniker/Zeichner, sonstige Mitarbeiter.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, 98c AufenthG.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (gem. Vordruck Anlage A.13)
Beschreibung: Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten Preisblätter als Anlage A.13 zu diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber (einzureichen als Vordruck Q.1)
Beschreibung: Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.1 zu benutzen. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), - Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber, - Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, - Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Qualitätssicherung (einzureichen als Vordruck Q.2)
Beschreibung: Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.2 zu benutzen. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Reaktionszeit bei Konflikten - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle (einzureichen als Vordruck Q.3)
Beschreibung: Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.3 zu benutzen. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams (Vordruck Anlage A.12 zu Teil A): Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters (Leistungsphase 8)
Beschreibung: Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters (Leistungsphase 8) - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 3 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 2 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 1 Tag/Woche - 25 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 0 Tagen/Woche - 0 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie die vor-Ort-Präsenz des Bauleiters im vorgenannten Sinne in der Leistungsphase 8 gewährleistet wird. Die Ausführungen im Vordruck Anlage A.12 dienen der Plausibilisierung der dort gemachten Angaben zur Vor-Ort-Präsenz.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams (Vordruck Anlage A.12 zu Teil A): Problembezogene Reaktionszeit entscheidungsbefugtes Personal (sämtliche Leistungsphasen)
Beschreibung: Problembezogene Reaktionszeit entscheidungsbefugtes Personal (sämtliche Leistungsphasen) - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar ab 2 bis 4 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar ab 4 und unter 6 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar in mehr als 6 Stunden ab Mitteilung - 0 Punkte Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie der Bieter in sämtlichen Leistungsphasen auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Hierzu ist im Vordruck Anlage A.12 anzugeben, mit welchen Mitteln entscheidungsbefugtes Personal eine Klärung in dem zuvor angegebenen Zeitfenster herbeiführen kann. Die Entscheidung kann persönlich vor Ort, telefonisch oder mittels digitaler Kommunikationsmittel erfolgen. Die erbetenen Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben zur Reaktionszeit.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSMQWQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSMQWQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Planervertrag (Teil C).
Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/09/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe
Eröffnungstermin — Beschreibung: Es dürfen keine Personen außer der Vergabestelle und deren Berater bei der Submission anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Planervertrag (Teil C).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Planervertrag (Teil C).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
Registrierungsnummer: 05252-9500
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5252-9500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113094
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4d73f897-bd1c-453d-b2d3-88e96058c601 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2026 13:27:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 566182-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/08/2026