2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232460 Sanitäre Anlagen, 45332200 Wasserinstallationsarbeiten, 45332300 Verlegen von Abwasserleitungen, 45332400 Installation von Sanitäreinrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ascheberg
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRMQB4# Weitergehende Auskünfte bzw. Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Deutschen Vergabeportal angefordert bzw. gestellt werden. Eingehende Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass allen Bietern im Vergabeportal eine Bieterinformations- und Rückfragenliste unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Über eine neue Bieterinformations- und Rückfragenliste werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich als Interessent im Deutschen Vergabeportal registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Projektraum für das o. a. Vorhaben im Deutschen Vergabeportal aufzurufen, um dort die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste abzurufen. Die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste ist über den Projektraum im Deutschen Vergabeportal jederzeit abrufbar.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Betrug: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Korruption: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.