5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte eines vom Bieter einzureichenden Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Folgende Kriterien werden bei der Bewertung des Projektkonzepts berücksichtigt: 1. Qualität und Struktur der Darstellung 2. Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge 3. Projektspezifische Lösungen 4. Fachliche Qualität Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 25 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage Bewertungsbogen „Schriftliches Konzept“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamt-punktzahl des besten Angebots) * 100 Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Projektspezifische Lösungen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berech-nung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl. Das schriftliche Konzept darf maximal 5 DIN A4-Seiten umfassen. Zusätzlich können maximal 5 grafische / zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet. Die vorgegebene Schriftart ist Arial in der Schriftgröße 11. Der Zeilenabstand muss 1,15 betragen. In Bezug auf die Seitenränder ist die Einstellung „normal“ zu wählen. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Das schriftliche Konzept ist im Dateiformat PDF einzureichen. Folgendes Thema soll im schriftlichen Konzept behandelt werden: "Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze" Vom Bieter werden fachlich-inhaltliche Aussagen insb. zu folgenden Fragestellungen erwartet: • Wie berücksichtigen Sie die besonderen Anforderungen der energetischen Sanierung eines architektonisch und baukulturell bedeutsamen Schulgebäudes im Bestand? • Wie gehen Sie mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Erhalt der gestalterischen Qualität des Bestandsgebäudes einerseits und den Anforderungen an Energieeffizienz, Brandschutz und Barrierefreiheit andererseits um? • Welche planerischen und gestalterischen Lösungsansätze verfolgen Sie bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Wärmedämmverbundsystem nicht vorgesehen ist? • Mit welchen fachlichen und planerischen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass der lau-fende Schulbetrieb während der Bauausführung möglichst sicher, geordnet und mit möglichst geringen Beeinträchtigungen aufrechterhalten werden kann? Der Bieter ist frei in der Wahl der Darstellungsweise seiner diesbezüglichen Aussagen. Es werden keine Lösungsvorschläge wie etwa Zeichnungen oder sonstige Planunterlagen erwartet. Der Bieter kann – jeweils mit deutlich getrennter Darstellung zu den genannten Fragestel-lungen – seine Vorschläge bzw. Vorstellungen textlich oder anhand von beispielhaften Abbildungen erläutern. In einem zweiten Teil des Projektkonzeptes sind Angaben zur Organisation der Abwicklung des Vorhabens zu machen. Konkret erwartet werden Aussagen insb. zu den nachfolgenden Fragestellungen, die im Projektkonzept klar gegliedert und getrennt dargestellt werden sollen: • Wie gewährleisten Sie eine effiziente Zusammenarbeit innerhalb Ihres Projektteams und eine effektive Vertretung bei vorübergehendem Ausfall von Projektmitarbeitern? • Wie stellen Sie eine zuverlässige Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Kommunikation in der Planungs- und Ausführungsphase sicher, insbesondere im Abstimmungsprozess mit der Auftraggeberin, den übrigen Planungsbeteiligten und den ausführenden Unternehmen? Bitte erläutern Sie hierzu insbesondere die organisatorische Sicherstellung der Baustellenpräsenz der für die Bauüberwachung vorgesehenen Personen? • In welcher Form und in welchem Turnus dokumentieren Sie für die Auftraggeberin den Projektstand, insbesondere im Hinblick auf Planungsfortschritt, Risiken, Terminstand und Abstimmungsbedarfe? • Wie organisieren Sie die Abstimmung von Bauablauf, Bauabschnitten, Interimslösungen und Baustelleneinrichtung mit Blick auf die Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebs?
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bieters, da diese schon im Rahmen der Eignungsprüfung geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben und über welche Kompetenzen das Projektteam verfügt. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzugeben. Die entsprechenden Informationen sind in dem Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ für das jeweilige Los an den dafür vorgesehenen Stellen anzugeben. Dieses wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Endangebotes versandt. Da es sich um wertungsrelevante Angaben handelt, können diese bei Fehlen nicht nachgefordert werden. In diesem Fall wird das Angebot in diesem Zuschlagskriterium (bzw. dem jeweiligen Unterkriterium) mit null Punkten bewertet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Rahmen dieses Bewertungskriteriums benannten Mitglieder des Projektteams auch im Rahmen der Auftragserbringung einzusetzen. Bei einem Austausch der Mitglieder des Projektteams ist darauf zu achten, dass die aufgrund der Bewertungskriterien erreichte Punktzahl (vgl. unter 2.6.3. der Bewerbungs- und Vergabebedingungen) nicht unterschritten wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen mindestens die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 5 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. Thema der Präsentation wird die "Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte" sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und ca. 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts 4. Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber 5. Dokumentation 6. Maßnahmen zur Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens 7. Fachliche Qualität Folgende formalen Aspekte werden bewertet: 1. Qualität der Darstellung inkl. Rhetorik 2. Struktur 3. Diskussion mit den Gremienmitgliedern Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte (max. 100 Punkte) vergeben. Dabei werden die einzelnen Präsentationen in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Prä-sentation“. Der Bieter, dessen Präsentation nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Präsentation“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zur am besten bewerteten Präsentation mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamt-punktzahl des besten Angebots) * 100 Erreichen mehrere Bieter mit ihrer Präsentation die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des/der Referenzprojekte“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.