5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48190000 Unterrichtssoftwarepaket, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72263000 Software-Implementierung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vom Bieter werden optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wolbecker Str. 237
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48155
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV Zentrale Elemente des Verfahrens: Das gegenständliche Vergabeverfahren läuft in zwei Stufen ab. Bei dem hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot (Stufe 2) einreichen. Die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV begrenzt (vgl. Anlage 2). Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber die vorgegebene Höchstzahl überschreitet, so erfolgt eine Auswahl der Bewerber anhand der nachfolgend definierten Auswahlkriterien. Bei identischer Punktzahl erfolgt eine Auswahl nach Losentscheidung. - Teilnahmefrist 14.09.2026 - Öffnung der Teilnahmeanträge 14.09.2026 - Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots 12.10.2026 - Angebotsfrist 13.11.2026 - Verhandlungsgespräche 01.12.2026 - 04.12.2026 - Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebots 07.12.2026 - Angebotsfrist finale Angebote 25.01.2027 - Zuschlagserteilung 07.03.2027
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung - Eigenerklärung, dass eine hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung (je Versicherungsfall) mit der Deckungssumme pro Versicherungsfall: Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Software- und Cyber-Schäden) 10.000.000,00 EUR Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Sofern der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis zu führen bzw. alternativ hat ein Mitglied den Nachweis einer Gruppenversicherung zu führen oder die Absicht zu erklären, im Falle der Auftragserteilung eine hinreichende Versicherung abzuschließen. Das Beibringen von Bestätigungen des Versicherers wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bewerbern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität - Zum Nachweis von hinreichendem Qualitätsmanagement ist die Kopie einer Urkunde einer Zertifizierung nach ISO 27001 Informationsmanagement gefordert. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Informationsmanagementsysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Informationsmanagementsysteme den geforderten Informationsmanagementsystem entsprechen. In diesem Fall hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag per Eigenerklärung zum einen die Gleichwertigkeit des Informationsmanagementsystems und zum anderen die Gründe darzustellen, warum er nicht in der Lage war, eine Zertifizierung nach ISO 27001 in angemessener Frist vor Abgabe des Teilnahmeantrages einzuholen und warum er dies nicht zu vertreten hatte.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anteil der Unterauftragsvergabe - Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung der Nachunternehmerleistung). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig) sowie - Eignungsnachweise der Nachunternehmern analog den Anforderungen an die Bewerber. Die Mindestanforderungen gelten insoweit nicht. Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe - Eignungsnachweise der Nachunternehmern analog den Anforderungen an die Bewerber. Die Mindestanforderungen gelten insoweit nicht. - Haftungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens im Umfang der Eignungsleihe (für den Fall, dass sich der Bewerber die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit leiht.) Leiht sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend für den beliehenen Leistungsteil als Nachunternehmer einzusetzen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Durchschnittlicher Jahresumsatz - Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Netto-Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblich sind die Netto-Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2025, 2024 sowie 2023. Sofern für das Jahr 2025 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle des Jahres 2025 das Jahr 2022 an. Als Mindestanforderung gilt, dass je Geschäftsjahr mindestens 1.800.000 EUR Umsatz (netto) nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die nachgewiesene Netto-Summe je Geschäftsjahr entspricht gleichzeitig EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz von 3.600.000 EUR (netto) wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 3.600.000 EUR (netto) nicht vergeben. Umsatzwerte > 1.800.000 EUR (netto) und < 3.600.000 EUR (netto) werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 1 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die mit dem relationalen Datenbankmanagementsystem "Microsoft SQL Server 2017 oder aktueller" oder "PostgresSQL RedHat Enterprise Linux (RHEL) 12.x oder aktueller" oder "MariaDB 10.x oder aktueller" betrieben wird. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 2 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, welche über ein Planungstool verfügt, welches alle für die Planung relevanten Daten sammelt, aufbereitet und visualisiert und eine zumindest teilautomatisierte Planung unterstützt. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 3 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die die erstmalige Registrierung bislang noch nicht erfasster Personen über ein Webportal ermöglicht. Dabei werden mindestens folgende Daten abgefragt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Private Anschrift, individuelle E-Mail-Adresse, Passwort, Dienststelle (bis zu 3 Dienststellen); die Datenschutzhinweise sind vor dem Versenden abrufbar. Die Daten werden automatisiert in die Anwendungs-Datenbank übertragen und können dort verwendet und verändert werden. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 4 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die es ermöglicht, einen Veranstaltungskatalog zu führen und zu pflegen, welcher im Internet öffentlich zugänglich ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 5 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die es ermöglicht, Einladungen an Gastdozierende und Prüfende digital zu versenden und bereitzustellen, und über einen Abrechnungsprozess für deren Honorare verfügt. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 6 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die über eine Benutzerstruktur (Rechtematrix) verfügt, sodass ausgewählten Nutzergruppen verschiedene Berechtigungen erteilt werde können und unterschiedliche Datenausgaben angestoßen werden können. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 7 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die dem virtualisierten Browser HP Sure Click oder Microsoft Edge nutzbar ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 8 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die mit dem Betriebssystem "Microsoft Windows Server 2022 oder aktueller" oder "Red Hat Enterprise Linux 9 (RHEL 9) oder aktueller" betrieben wird oder aufwärts kompatibel ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 9 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die über eine SOAP-Schnittstelle zu Lernplattform, Kalenderplattform oder Prüfungsplattform verfügen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7,78
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07/12/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 VgV. Konkret: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, sofern zu einem Kriterium der Eignungsmatrix Angaben gänzlich oder teilweise fehlen, diese nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Institut der Feuerwehr NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Institut der Feuerwehr NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Institut der Feuerwehr NRW