5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34130000 Kraftfahrzeuge für den Gütertransport
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren nachzuweisen.Mindestanforderungen: Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen: Das Ende der Leistungserbringung des Referenzauftrags darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen; und Der Gesamtauftragswert muss mindestens EUR 150.000,00 betragen haben; und Der Referenzauftrag muss die Lieferung von Nutzfahrzeugen zum Inhalt haben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung des Preises erfolgt, indem für jedes Angebot eine Punktzahl P für den wertungsrelevanten Angebotspreis gemäß Anlage Preisblatt ermittelt wird. Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis erhält die Höchstpunktzahl (40 Punkte) und ein Angebot mit einem mindestens doppelt so hohen wertungsrelevanten Angebotspreis null Punkte. Zwischen den beiden Positionen erfolgt die Punkteverteilung linear. Die so ermittelte Punktzahl P kennzeichnet das Wertungsergebnis des Angebots im Hinblick auf das Zuschlagskriterium Leistungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Motorleistung
Beschreibung: Bewertet wird die angebotene Motorleistung der LKW in Kilowatt (kW). Die Mindestanforderung gemäß Leistungsverzeichnis beträgt 100 kW. Angebote, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Übrigen gilt: Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. 10 Punkte erhält ein Angebot mit einer Motorleistung von 130,00 kW oder mehr. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einer Motorleistung von 100 kW. Für Werte dazwischen werden die Punkte im Wege der linearen Interpolation errechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nutzlast
Beschreibung: Nutzlast Bewertet wird die angebotene Nutzlast des Fahrzeugs in Kilogramm (kg). Die Mindestanforderung gemäß Leistungsbeschreibung beträgt 1.800 kg. Angebote, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Maßgeblich ist die Nutzlast inklusive Koffer, Hebebühne, Transportkühlanlage, vollem Kraftstofftank, vollem AdBlue-Tank sowie vollständiger Fahrzeugausstattung. Im Übrigen gilt: Es können maximal 30 Punkte erreicht werden. 30 Punkte erhält ein Angebot mit einer Nutzlast von 2.500 kg oder mehr. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einer Nutzlast von 1.900 kg. Für Werte dazwischen werden die Punkte im Wege der linearen Interpolation errechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Bewertet wird die vom Bieter angebotene Dauer des Gewährleistungszeitraums in Monaten. Es werden ausschließlich ganze Monate berücksichtigt. Die Mindestanforderung gemäß Leistungsbeschreibung beträgt 12 Monate. Angebote, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Übrigen gilt: Je länger der angebotene Gewährleistungszeitraum, desto besser die Bewertung. Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Staffelung: ab 18 Monaten Punktwert: 2 ab 24 Monaten Punktwert: 5 ab 30 Monaten Punktwert: 7 ab 36 Monaten Punktwert: 10 Für das Erreichen eines Wertes wird jeweils die dafür vorgesehene Punktzahl vergeben. Wird ein höherer Schwellenwert erreicht, wird ausschließlich die dafür vorgesehene (höhere) Punktzahl angesetzt; eine Kumulation von Punkten findet nicht statt. Die höchste Punktzahl wird für Angebote mit einem Gewährleistungszeitraum von mindestens 36 Monaten vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit
Beschreibung: Bewertet wird die vom Bieter angebotene Lieferfrist für die LKW in Monaten. Es werden ausschließlich ganze Monate berücksichtigt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und endet mit der vollständigen Lieferung des fahrbereiten LKW. Die Mindestanforderung gemäß Leistungsverzeichnis beträgt 8 Monate. Angebote, die eine längere Lieferfrist enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Übrigen gilt: Je kürzer die angebotene Lieferfrist, desto besser die Bewertung. Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Staffelung: bis 8 Monate Punktwert: 0 bis 7 Monate Punktwert: 5 bis 6 Monate Punktwert: 7 bis 5 Monate Punktwert: 10 Maßgeblich ist ausschließlich die für den erreichten Wert vorgesehene Punktzahl. Eine Kumulation von Punkten findet nicht statt. Die höchste Punktzahl wird für Angebote mit einer Lieferfrist von höchstens 5 Monaten vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird die gesetzlichen Bestimmungen des §56 VgV bei der Nachforderung einhalten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 12:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk Dortmund AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk Dortmund AöR