5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von zwei Personen anzubieten. Andernfalls erhält der Bieter in diesem Kriterium 0 Punkte. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Dokument „15 Personalqualifikation Los 1.docx“ zu verwenden. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrung bei den Mitgliedern des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die im jeweiligen Unterkriterium geforderte Erfahrung in nur einer Person des Projektteams bündelt. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt. Hauptunterkriterium Unterkriterium Punkte Erfahrung im Bau und/oder der Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Hand 10 Projekte oder mehr 50 Pkt. 5 Projekte oder mehr 25 Pkt bis zu 3 Projekte 15 Pkt Erfahrung in der energetischen Sanierung von Gebäuden 10 Projekte oder mehr 50 Pkt 5 Projekte oder mehr 25 Pkt bis zu 3 Projekte 15 Pkt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des schriftlichen Konzeptes bewertet. Vom Bieter werden Aussagen zu den in der folgenden Tabelle aufgeführten fachlichen und organisatorischen Inhalten erwartet. Unterkriterium Maximale Punktzahl Projektherausforderungen 10 Einhaltung des Zeit- und Kostenplans 10 Schnittstellenmanagement und Projektkoordination 10 Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber 10 Organisation der Baustelle auf dem Schulgelände 10 Koordination unter Berücksichtigung von Schul- und Ferienzeiten 10 Örtliche Präsenz auf der Baustelle und Reaktionszeiten 10 Umgang mit Engpässen/Ausfällen/Terminstörungen 10 Darstellung von Vertretungsregelungen 10 Projektbezogene Maßnahmen für nachhaltiges Bauen 10 Der Bieter ist frei in der Wahl der Darstellungsweise seiner diesbezüglichen Aussagen. Es werden keine Lösungsvorschläge wie etwa Zeichnungen oder sonstige Planunterlagen erwartet. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Der Bieter kann – jeweils mit deutlich getrennter Darstellung zu den genannten Fragestellungen – seine Vorschläge bzw. Vorstellungen textlich oder anhand von beispielhaften Abbildungen erläutern. Der Bieter soll auf allgemeine Ausführungen möglichst verzichten und sich stattdessen auf konkrete Aussagen zu den oben beschriebenen Fragestellungen konzentrieren. Unvollständige Projektkonzepte, bei denen der Bieter zu einzelnen oder mehreren Unterpunken keine Darstellungen abgibt, führen nicht zum Angebotsausschluss (d.h. die Vorlage eines vollständigen Konzepts ist keine Mindestanforderung an die Vollständigkeit des Angebotes). Die Unvollständigkeit wird vielmehr im Rahmen der Konzeptbewertung berücksichtigt. Das schriftliche Konzept darf maximal 7 DIN A4 Seiten umfassen. Titelblätter und Inhaltsverzeichnisse bleiben dabei unberücksichtigt. Die einzelnen Seiten sind zu nummerieren. Die vorgegebene Schriftart ist Arial in der Schriftgröße 11. Der Zeilenabstand muss 1,15 betragen. In Bezug auf die Seitenränder ist die Einstellung „normal“ zu wählen. Bitte reichen Sie das schriftliche Konzept in dem Dateiformat PDF ein. Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des vom Bieter einzureichenden Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Mitarbeitern des „Fachbereiches 4 – Bauen und Wohnen“ zusammen. Änderungen der Mitglieder der Jury bleiben vorbehalten. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Unterkriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei das Konzept, welches aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Unterkriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Konzepte in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei („07 Musterbewertungsbogen Schriftliches Konzept Los 1.pdf“). Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachgespräch
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Bieter aufgefordert, zu sechs fachlichen und/oder organisatorischen Fragen mit Bezug auf das vorliegend ausgeschriebene Projekt eine inhaltlich und formell überzeugende Antwort bzw. Lösung zu entwickeln und diese im Rahmen eines Fragengesprächs zu präsentieren. An dem Gespräch müssen die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, ist dies dem öffentlichen Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen und schnellstmöglich eine Vertretung zu benennen. Den Bietern werden drei der Fragen spätestens zwei Wochen vor Durchführung des Gesprächs mitgeteilt. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Gesprächstermin mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen. Im Rahmen dieses Kriteriums werden die vorgetragenen Inhalte des Bieters von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die Jury für die Bewertung des Fachgesprächs setzt sich aus Mitarbeitern des „Fachbereiches 4 – Bauen und Wohnen“ zusammen. Änderungen der Mitglieder der Jury bleiben vorbehalten. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Unterkriterium bis zu 20 Punkte vergeben, wobei das Fachgespräch, welches aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Unterkriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Fachgespräche in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei („08 Musterbewertungsbogen Fachgespräch Los 1.pdf“). Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Die Beantwortung der Fragen wird nach den folgenden Kriterien bewertet: Unterkriterium Maximale Punktzahl Projektbezug 20 Argumentationstiefe 20 Nachvollziehbarkeit 20 Art der Darstellung 20 Umgang mit Nachfragen 20 Die Beantwortung dieser Fragestellungen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen des Fachgesprächs keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt verlangt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Das Fachgespräch wird ca. 45 Minuten dauern. Darüberhinausgehende Inhalte finden bei der Bewertung keine Berücksichtigung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Kommunal Agentur NRW