1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2.1.
Verfahren
Titel: Upgrade ERP-Software
Beschreibung: Die avisierte Erweiterung der Beauftragung der Aareon Deutschland GmbH (Isaac-Fulda-Allee 6, 55124 Mainz) knüpft an die bisherige Beauftragung an. Die bestehende ERP-Lösung erfährt ein Upgrade von „WODIS SIGMA“ zu „WODIS YUNEO“.
Kennung des Verfahrens: 4fbb4ad3-ed0a-402d-875d-fbb99dcc2057
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Beimler-Straße 73
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Die avisierte Erweiterung der Beauftragung der Aareon Deutschland GmbH (Isaac-Fulda-Allee 6, 55124 Mainz) knüpft an die bisherige Beauftragung an. Die bestehende ERP-Lösung erfährt ein Upgrade von „WODIS SIGMA“ zu „WODIS YUNEO“.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LOT-0001
Beschreibung: Die avisierte Erweiterung der Beauftragung der Aareon Deutschland GmbH (Isaac-Fulda-Allee 6, 55124 Mainz) knüpft an die bisherige Beauftragung an. Die bestehende ERP-Lösung erfährt ein Upgrade von „WODIS SIGMA“ zu „WODIS YUNEO“.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Beimler-Straße 73
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Keine Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB soll größtmögliche Rechts- und Verfahrenssicherheit sicherstellen, um Marktteilnehmern die geplante Erweiterung des Auftrags frühzeitig bekannt zu machen. Daneben soll verifiziert werden, dass die Annahmen des Auftraggebers zutreffend sind. Der Abschluss des Vertrages ist noch nicht erfolgt. Der geplante Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Der Auftragswert wird zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht benannt. Zuständig für das Nachprüfungsverfahren sind die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385-588 15164 Telefax: 0385-588 485 15817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Darüber hinaus erteilt die Auftraggeberin Informationen zur avisierten Auftragsvergabe. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es sind insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die avisierte Erweiterung der Beauftragung der Aareon Deutschland GmbH (Isaac-Fulda-Allee 6, 55124 Mainz) knüpft an die bisherige Beauftragung an. Die bestehende ERP-Lösung erfährt ein Upgrade von „WODIS SIGMA“ zu „WODIS YUNEO“. Das Upgrade stellt keine wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Aus diesem Grund ist keine Neuausschreibung notwendig. Es stehen wirtschaftliche oder technische Gründe einem Wechsel des Auftragnehmers entgegen (sog. wirtschaftliche und technische Inkompatibilität). Ein Wechsel des ERP-Systems würde auf Seiten der Auftraggeberin zu erheblichen finanziellen Mehraufwänden führen. Zunächst entstehen infolge der Ausschreibung und Implementierung eines neuen Systems erhebliche Mehrkosten (intern und extern) im Vergleich zu einer Beauftragung des Upgrades. Darüber hinaus sind mit einem Wechsel des ERP-Systems erhebliche Betriebsrisiken verbunden. Ein Risikofaktor ist ein möglicher Datenverlust aufgrund einer fehlerhaften Migration oder starke Einschränkungen in der Nutzung bei nicht übertragbaren Datensätzen, Probleme mit Schnittstellen etc. Mängel oder Verzögerungen würden die wirtschaftliche Grundlage der WVG und damit auch die Versorgung der Mieter mit Wohnraum existenzbedrohend beeinträchtigen. Ein wesentlicher technischer Risikofaktor eines ERP-Wechsels wäre zudem der notwendige Wechsel bzw. die grundlegende Transformation des Datenbanksystems (Datenmodell, Tabellen-/Objektstruktur, historische Bewegungsdaten, Dokumentenverknüpfungen). Ein solcher Umstieg erfordert regelmäßig tiefgreifende Datenkonvertierungen und führt zu erhöhten Risiken hinsichtlich Datenintegrität, Nachvollziehbarkeit (Audit-Trail) und Verfügbarkeit im Produktivbetrieb. Beim geplanten Upgrade von WODIS SIGMA auf WODIS YUNEO verbleibt die Datenbankstruktur einschließlich der Inhalte demgegenüber nahezu unverändert (über 99 %), sodass die wesentlichen Bestandsdaten und Relationen weitergenutzt werden können und die Risiken eines vollständigen Datenbank-/Datenmodellwechsels vermieden werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Aareon Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LOT-0001
Datum der Auswahl des Gewinners: 03/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Registrierungsnummer: DE137583128 (USt.-Id.)
Postanschrift: Hans-Beimler-Straße 73
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3834 8040-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Aareon Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: DE 812326791 (USt.-Id.)
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 8
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55124
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 457556a7-5906-461d-b41b-c073541c8c06 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/08/2026 18:52:21 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 541947-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 149/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/08/2026