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Schwelm
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Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
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Sonsbeck
Spenge
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Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
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Südlohn
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Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
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Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
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Vlotho
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Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Dienstleistungen im juristischen Bereich – Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOS B

531582-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im juristischen Bereich – Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOS B
OJ S 146/2026 31/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOS B
Beschreibung: In diesem Vergabeverfahren wird nach erfolgter (teilweiser) Aufhebung des in zwei Lose aufgeteilten Forschungsvorhabens (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/413880-2026) Los B: Juristische Betrachtung erneut ausgeschrieben.
Kennung des Verfahrens: 102d596f-d618-404a-8c11-583a822a96db
Vorherige Bekanntmachung: 413880-2026
Interne Kennung: 6#0050/E21
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Das ursprünglich durchgeführte Vergabeverfahren wurde hinsichtlich des Loses B (rechtliche Beratungsleistungen) gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da für dieses Los keine Angebote eingegangen sind. Die Beschaffungsabsicht besteht unverändert fort. Zwischen den Leistungen des Loses A und des Loses B besteht eine enge inhaltliche Verknüpfung. Die rechtliche Begleitung ist für die Durchführung des Gesamtvorhabens erforderlich und muss zeitgleich mit den übrigen Leistungen zur Verfügung stehen. Zur Sicherstellung einer zeitgerechten Vergabe und zur Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen des Projektablaufs ist daher die Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV erforderlich. Die Fristverkürzung erfolgt unter Wahrung eines angemessenen Wettbewerbs und unter Berücksichtigung der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63711000 Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXWSYYDYTTZG17GU# Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: https://evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de/. ******Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. ***** Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. ****** Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:**** a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einzureichen, ****** b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,***** c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern sowie von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bieters/Bewerbers (Unternehmen) gemäß §§ 123, 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F1 Erklärung zum Unternehmen abzugeben. ###### Ausschluss gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung je Wirtschaftsteilnehmer (einschließlich Unterauftragnehmern sowie der einzelnen Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) hinsichtlich des Vorliegens eines Sanktionstatbestandes nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) in der jeweils geltenden Fassung. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F BS1 Sanktion_RUS abzugeben. ###### Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOS B
Beschreibung: Los B: Juristische Betrachtung gliedert sich in die inhaltlich miteinander verschränkten folgenden Arbeitspakete: AP 1: Prüfung des derzeitigen Systems der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle für Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene. Vergleich mit anderen Verkehrsträgern, z.B. im Bereich der Bundesautobahnen sowie Herausarbeiten von Optimierungsmöglichkeiten für den Verkehrsträger Schiene. AP 2: Prüfung von zusätzlichen Anforderungen an die Erfolgskontrolle im Hinblick auf die fahrplanbasierte Infrastrukturableitung (Zielfahrplan) sowie die geplante Etappierung von Bedarfsplanmaßnahmen im Rahmen des neuen Infrastruktur-Gesamtkonzepts. AP 3: Entwicklung eines Verfahrens zur angemessenen und effizienten BHO-gerechten Erfolgskontrolle im Hinblick auf die begleitende und abschließende Kontrolle der Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung für Bedarfsplanvorhaben oder Teilvorhaben von Bedarfsplanvorhaben Schiene. AP 4: virtuelle und Präsenzveranstaltungen und Reisekosten AP 1 und AP 2 sind dabei als AP zur Durchführung von Analysen zu verstehen, welche in AP 3 in der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erfolgskontrolle münden.
Interne Kennung: 6#0050/E21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63711000 Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 18 Abs. (4) dieses Vertrages.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 18 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 413880-2026
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F-EK2.1. Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. ###### Sofern der Bieter/Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen ###### Mindeststandards: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR je Schadensfall ###### Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzprojekte_Unternehmen_Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich/ Themenschwerpunkt: Haushaltsrecht Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. ###### Mindestanforderungen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, die Rechtsberatung oder die Erstellung von Rechtsgutachten im Haushaltsrecht belegen. Mindestens ein Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F-EK3.1 abzugeben. ###### Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angebote sind vollständig vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Verkehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Verkehr

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr
Registrierungsnummer: UStID. DE235213079
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: H14 / Servicestelle-Vergabe
Telefon: +49 000
Fax: +49 3018300807-1490
Internetadresse: https://www.bmv.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: Tel. +49 2289499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5e0e6124-8df1-46c4-adb8-0bc1be11f914 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2026 14:09:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 531582-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2026
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2026