5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Galgheide 7
Stadt: Telgte
Postleitzahl: 48291
Land, Gliederung (NUTS): Warendorf (DEA38)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt. Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das Finanzministerium jedoch erneut, gesondert freigegeben werden. Da dies erst mit Vorlage des Nachweises des konkreten Mehrbedarfs in Form eines Angebots möglich ist, besteht der Haushaltsvorbehalt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person
Beschreibung: Bei dem Kriterium "Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person" geht es darum, nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person über ausreichend Berufserfahrung verfügt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Angabe der Berufserfahrung durch Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Darstellung des beruflichen Werdegangs der entsprechenden Person zu belegen. Die Berufserfahrung kann nur dann gewertet werden, wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Ausbildungszeit wird nicht berücksichtigt. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine 60-monatigen Berufserfahrung nachgewiesen wird. Beim Nachweis einer 180-monatigen Berufserfahrung, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. darüberhinausgehende Berufserfahrung führt nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Nachweis einer 60-monatigen Berufserfahrung ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person
Beschreibung: Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person" geht es darum, durch die persönlichen Referenzen nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person bereits bei Baumaßnahmen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen verantwortlich tätig war: - Baukosten i.H.v. mind. 10.000.000 EUR netto - Leistung als General-/Totalunternehmer - Neubaumaßnahme Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgenommene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden min. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Nachweis min. einer Referenz ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person
Beschreibung: Bei dem Kriterium "Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person" geht es darum, nachzuweisen, dass die vorgesehene stellvertretend verantwortliche Person über ausreichend Berufserfahrung verfügt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Angabe der Berufserfahrung durch Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Darstellung des beruflichen Werdegangs der entsprechenden Person zu belegen. Die Berufserfahrung kann nur dann gewertet werden, wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Eine Ausbildung wird nicht mitberücksichtigt. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine 60-monatigen Berufserfahrung nachgewiesen wird. Beim Nachweis einer 180-monatigen Berufserfahrung, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. darüberhinausge-hende Berufserfahrung führt nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Nachweis einer 5-jährigen Berufserfahrung ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt je-doch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pers. Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person
Beschreibung: Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person" geht es darum, dass die vorgesehene stellvertretend verantwortliche Person bereits bei Baumaßnahmen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen zumindest stellvertretend verantwortlich tätig war: - Baukosten i.H.v. mind. 10.000.000 EUR netto - Leistung als General-/Totalunternehmer - Neubaumaßnahme Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgenommene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden min. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Nachweis min. einer Referenz ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ideenskizze
Beschreibung: Die Ideenskizze dient der Darstellung der vorgesehenen und auf das konkrete Projekt abgestimmten Herangehensweise durch den Bieter. Bewertet werden die Ideenskizzen anhand der für den Auftraggeber maßgeblichen Unterkriterien Baustellenlogistik und Bauzeit. Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung der Ideenskizze bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorgenommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die o.g. Aspekte. Für die Ideenskizze kann maximal der EG 3 erreichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpauschalpreis brutto (= der im "Formblatt 213 Angebotsschreiben" sowie im "Formblatt Preiszusammenstellung" angegebene Ge-samtpauschalpreis brutto inkl. GU-Zuschlag, Nebenkosten und etwaigen Aufschlägen/Nachlässen). Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: Bestpreis/Angebotspreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Institut der Feuerwehr NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Institut der Feuerwehr NRW