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Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung des Produktes PMflexOne

525181-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung des Produktes PMflexOne
OJ S 144/2026 29/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung des Produktes PMflexOne
Beschreibung: Das ITZBund benötigt externe Unterstützung zur Sicherstellung des Betriebs, zur Pflege, zum Support sowie zur (Weiter-) Entwicklung der auf der Open Source Anwendung Reference Repository for Steering Processes (RRSP) basierenden Projektmanagementanwendung PMflexONE mit angrenzenden Anwendungen, beispielsweise für das Monitoring oder die Erfassung und Überwachung von Dienstleistungszeiten. Darüber hinaus werden produktbezogene Schulungsleistungen benötigt. PMflexONE ist Bestandteil einer übergeordneten Strategie des ITZBund zur Bereitstellung und Weiterentwicklung standardisierter Softwareentwicklungs-, Projektmanagement- und Kollaborationslösungen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung zu erbringenden Leistungen leisten einen Beitrag zur Sicherstellung eines konsistenten, leistungsfähigen und zukunftsfähigen Werkzeugportfolios des ITZBund. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die zuvor genannten Leistungen. Dies beinhaltet insbesondere die Unterstützung im Rahmen der folgenden Tätigkeiten: • Weiterentwicklung von PMflexONE und angrenzenden Anwendungen, wie Monito-ring, Erfassung und Überwachung von Dienstleistungszeiten • Erweiterung von PMflexONE um KI-Funktionalitäten • Jährliche Pflege der Anwendung PMflexONE • Technischer Support für den laufenden Betrieb der Anwendung PMflexONE • Fachlicher Support für die Anwendung PMflexONE • Konzepterstellung und Dokumentation • Produktbezogene Schulungsleistungen
Kennung des Verfahrens: 73d55aca-8156-47b5-a98d-bc718376c7a0
Interne Kennung: Z42-2026-0104
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 3.2.4 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich "remote" (innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland) oder "vor Ort" bundesweit an allen Standorten insbesondere an dem Standort Köln des ITZBund sowie an den Dienstsitzen seiner Auftraggeber innerhalb des Bundesgebietes, zu erbringen. Insgesamt wird der Vor-Ort-Einsatz des Auftragnehmers an einem Standort des Auftraggebers auf einen Anteil von max. 20 % der Gesamtleistungsanforderung geschätzt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung des Produktes PMflexOne
Beschreibung: Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund 167.200 Personenstunden bzw. 20.900 Personentage.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 3.2.4 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich "remote" (innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland) oder "vor Ort" bundesweit an allen Standorten insbesondere an dem Standort Köln des ITZBund sowie an den Dienstsitzen seiner Auftraggeber innerhalb des Bundesgebietes, zu erbringen. Insgesamt wird der Vor-Ort-Einsatz des Auftragnehmers an einem Standort des Auftraggebers auf einen Anteil von max. 20 % der Gesamtleistungsanforderung geschätzt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtungserklärung soziale Nachhaltigkeit
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters 1.1 Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen insgesamt 5 geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung der Open Source Anwendung PMflexONE) wie folgt ein: a) Mindestens zwei Referenzen im Bereich Entwicklung und Rollout einer auf Basis des Signum-Frameworks erstellten Anwendung im Kundenauftrag b) Mindestens eine Referenz im Bereich Entwicklung einer Anwendung auf Basis des Signum-Frameworks mit KI-Funktionalitäten c) Mindestens eine Referenz im Bereich Einsatz der als Leistungsgegenstand beschriebenen Anwendung PMflexONE in einem gemeinsamen Kundenprojekt d) Mindestens eine Referenz im Bereich Wissensvermittlung zu Funktionalitäten der als Leistungsgegenstand beschriebenen Anwendung PMflexONE in einem gemeinsamen Kundenprojekt Die Leistungsbereiche umfassen dabei die in den Anforderungen an die zu erbringende Leistung aufgeführten Schwerpunkte. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach. Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum,  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Entwicklung und Rollout einer auf Basis des Signum-Frameworks erstellten Anwendung im Kundenauftrag mit folgenden Inhalten (2 Referenzen):  Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);  Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) b) Der Auftragsgenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Entwicklung einer Anwendung auf Basis des Signum-Frameworks mit KI-Funktionalitäten mit folgenden Inhalten (1 Referenz):  Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);  Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) c) Der Auftragsgenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Einsatz der als Leistungsgegenstand beschriebenen Anwendung PMflexONE in einem gemeinsamen Kundenprojekt mit folgenden Inhalten (1 Referenz):  Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);  Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) d) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Wissensvermittlung zu Funktionalitäten der als Leistungsgegenstand beschriebenen Anwendung PMflexONE in einem gemeinsamen Kundenprojektmit folgenden Inhalten (1 Referenz):  Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung) Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es sind hier nur fünf Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Dieses Feld wird hilfsweise genutzt: 1.2 Personelle Leistungsfähigkeit 1.2.1 Projektleiter Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Projektleiter: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Projektleiter muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung, darunter mindestens 4 Jahre in einer leitenden Position (z.B. Teamleiter, Projektleiter) • Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams • Erfahrung in der Planung, Durchführung und Abwicklung von Softwareprojekten, einschließlich Budgetierung, Terminplanung und Risikomanagement Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: • Erfahrung in der effektiven Führung und Motivation von Entwicklerteams, insbesondere in agilen Umgebungen. • Praktische Erfahrung in der Implementierung von Qualitätssicherungs- und Teststrategien, einschließlich der Einrichtung von CI/CD-Pipelines und der Überwachung von Softwarequalität. • Risikomanagement in Betrieb und / oder in Migrationsvorhaben in IT-Projekten • Erfahrungen in Steuerungsmethoden in IT-Projekten • Konzeption, Moderation, Visualisierung und Dokumentation von Workshops, auch zu informationstechnischen Detailthemen Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: • Kenntnisse in der Verwendung von Projektmanagement-Tools wie Jira, Microsoft Project, RRSP • Erfahrung in der Verwendung von Kommunikations-Tools wie Microsoft Teams, WebEx • Methoden: Scrum, Kanban, PMflex Projektmanagement und agil sowie Progromm und Portfoliomanagement 1.2.2 Senior IT-Architekt Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Senior IT-Architekt: 4 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Senior IT-Architekt muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als SW-Architekt • mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Entwicklung von Architekturen zur Nutzung von KI-Agenten in Anwendungen • Erfahrung in der Umsetzung und Optimierung von Individualsoftware. • Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: • Erstellung und Optimierung von Softwarearchitekturen, insbesondere in Bezug auf Skalierbarkeit, Sicherheit und Wartbarkeit. • Erstellung von Architekturen zur Nutzung von KI-Agenten in Anwendungen • Analysieren, Modellieren von Software • Projektmanagementmethoden für IT-Projekte Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: • Programmiersprachen: Java, JavaScript • Webentwicklung und Erfahrung mit relevanten Frameworks wie Spring Boot, Angular, Swing • Mehrjährige Erfahrungen der Architektur des Signum-Frameworks • Mehrjährige Erfahrung mit relationalen Datenbanken • Praktische Kenntnisse in der Verwendung von DevOps-Tools zur Automatisierung von Build-, Test- und Deployment-Prozessen, z.B. Jenkins, Docker, Puppet • Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" für die Kriterien der "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" mitgenutzt: 1.2.3 Senior Developer Signum-Framework Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Senior Developer Signum-Framework: 6 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Senior Developer Signum-Framework muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: • mindestens 2 Jahre nachweisbare Projekterfahrung in der Entwicklung produktiver Anwendungen mit dem Signum Framework Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: • Fundierte Kenntnisse in der Architektur und den Kernkonzepten des Signum Frameworks (Entity-System, Logic Layer, Operations, Dynamic Queries, UI-Komposition) • Sehr gute Kenntnisse in LINQ, insbesondere im Kontext komplexer Abfragen, Expression Trees und Performance-Optimierung • Verständnis des Signum-eigenen OR-Mappers und der Abbildung zwischen Domänenmodell und Persistenzschicht Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: • Sehr gute Kenntnisse in .NET (aktuelle LTS-Versionen) • Sehr gute Kenntnisse in C# • Erfahrung mit ASP.NET Web API • Tiefgehendes Verständnis von LINQ-to-Entities, Query-Optimierung und Abfrageanalyse • Kenntnisse in der Verwendung von Projektmanagement-Tools wie Jira, Microsoft Project, RRSP • Erfahrung in der Verwendung von Kommunikations-Tools wie Microsoft Teams, WebEx • Methoden: Scrum, Kanban, PMflex Projektmanagement und agil sowie Programm und Portfoliomanagement 1.2.4 Senior Developer KI - Entwicklung Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Senior Developer KI - Entwicklung: 10 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Senior Developer KI - Entwicklung muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung, insbesondere in der Pflege und Weiterentwicklung von Anwendungen • Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Entwicklung von KI-Agenten für die Einbindung in Anwendungen • Erfahrung in der Entwicklung, Implementierung und Wartung von Softwarelösungen • Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: • Entwicklung von Frontend- und/oder Backendkomponenten für Java und Webentwicklung • Entwicklung mit React und TypeScript • Debugging und Optimierung bestehender Software • Implementierung von Unit-Tests und Integrationstest • Erfahrung in der Entwicklung serviceorientierter Architekturen • Sicherer Umgang mit Dependency Injection, Logging, Testing und Debugging • Anwendung von KI-Codingassistenten (z.B. Claude Code, Cursor, Codex) • Anwendung Prompt-Engineering • Anwendung von KI-APIs (z.B.API von OpenAI) • Docker und CI/CD Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: • Kenntnisse im Bereich der Virtualisierung • Kenntnisse im Einsatz von Loadbalancer • Implementierung von Sicherheitslösungen • Verwendung von Versionsverwaltungstools • Kenntnisse in der Verwendung von Projektmanagement-Tools wie Jira, Microsoft Project, RRSP • Erfahrung in der Verwendung von Kommunikations-Tools wie Microsoft Teams, WebEx • Methoden: Scrum, Kanban, PMflex Projektmanagement und agil sowie Programm und Portfoliomanagement

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anzahl der Führungskräfte" für die Kriterien der "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" mitgenutzt: 1.2.5 Senior IT-Administrator Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Senior IT - Administrator: 3 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Senior IT - Administrator muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Administration von produktiv betriebenen Anwendungen in on-premise Umgebungen bei Kunden Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: • Administration und Audit-Logging • Entwicklung einer Monitoring-Strategie • Einsatz und Nutzung von Telemetrie und KPI's • Erstellung von Betriebskonzepten • Erstellung einer Kapazitätsplanung • Anwendung Incident- und Problemmanagement nach ITIL v4 Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: • Informationssicherheit nach den Vorgaben des BSI • Unix/Linux • Windows 11 • Shellprogrammierung 1.2.6 Dozent Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Dozent: 2 Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Dozent muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: • mindestens 5 Jahre praktische Erfahrung im Projektmanagement • mindestens 3 Jahre Erfahrung als Trainer oder Dozent • Erfahrung in der Schulung der eingesetzten Software • Referenzen vergleichbarer Schulungsprojekte Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: • fundierte Kenntnisse in der Anwendung der zu schulenden Software PMflexONE, • praktische Erfahrung in der Anwendung anerkannter Projektmanagement-Standards (z. B. klassisch, agil oder hybrid) • Verständnis von Projektlebenszyklen, Rollen, Prozessen und Governance, • Kenntnisse in den Bereichen Projektplanung, Termin- und Ressourcenmanagement, Kostensteuerung, Risikomanagement, Stakeholdermanagement sowie Berichtswesen • Erfahrung mit der Einführung oder Anwendung von Projektmanagementmethoden in Organisationen • fundierte Kenntnisse der Zusammenhänge zwischen den Funktionen der Anwendung PKflexONE und den zugrunde liegenden Projektmanagementprozessen nach dem Standard PMflex • Weiterführende Kenntnisse zu PM² und deren Schulungsangebote • Geeignete Kenntnisse über die Strukturen in öffentlichen Behörden, um praxisnahe Szenarien erstellen zu können • Tiefgreifende Kenntnisse zur softwaretechnischen Abbildung von Portfolios, Programmen und Projektstrukturen • Erfahrung in der Erwachsenenbildung • Fähigkeit, komplexe fachliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln • Erfahrung mit Präsenz-, Online- und Hybridschulungen • Fähigkeit, praktische Übungen anhand realistischer Projektszenarien durchzuführen • Kompetenz im Umgang mit heterogenen Teilnehmergruppen • Erfahrung bei der verständlichen Vermittlung von Projektmanagementprozessen und deren Erläuterung auf Basis von praktischen Anwendungsfällen mit Best Practice Beispielen • Erfahrung im Bereich trainingsrelevante Materialien (z.B. Handbücher, Präsentationen, Übungsblätter) zu entwickeln und anzupassen, um die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu erfüllen Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: • Kenntnisse in der Verwendung von Lehr- und Präsentations-Tools wie z. B Microsoft PowerPoint • Kenntnisse in der Verwendung von interaktiven Whiteboards • Kenntnisse im Umgang mit Videokonferenztools sowie E-Learning Plattformen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeich-nis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die reine Preiswertung nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=879004
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet (Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV und/oder § 36 Abs. 1 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: 9911820259
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 36ef0d44-c7d0-4715-99c0-bef8f20e11c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2026 10:39:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 525181-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2026