1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Castrop-Rauxel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Beschreibung: Die Stadt Castrop-Rauxel (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2027 für eine Laufzeit von zwei Jahren in einem offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der zu liefernde Strom soll nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigtem Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und der Auftraggeberin ein Liefervertrag über die Versorgung mit Strom gemäß dem Muster-Stromliefervertrag (Leistungsbeschreibung Anlage 4 v2) zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages". Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Neben der Lieferung von Strom hat der Auftragnehmer Energieberatungsleistungen gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: 4b749285-4861-4711-adcc-c7312a50ff73
Interne Kennung: 60-2026-06 - Rückversetzung
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Heute habe ich mein Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt. Bei der Auswertung der Angebote ist aufgefallen, dass die Leistungsbeschreibung teilweise fehlerhaft und teilweise lückenhaft war, sodass kein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt wurde und folglich eine Vergleichbarkeit der Angebote ggf. nicht mehr gegeben war (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). Ich erachte die Änderungsnotwendigkeit für so gewichtig, dass ein Zuschlag ohne die Änderung der Verdingungsunterlagen nicht möglich ist. Gleichzeitig erachte ich die vollständige Verfahrensaufhebung als nicht notwendig. Ich habe meine Leistungsbeschreibung und deren Anlagen daher aktualisiert. Im Einzelnen: - Ich habe klargestellt, dass die Anzahl von Wechselprozessen nicht kalkulierbar ist (bisher ca. 70 jährlich), jedoch jeder Wechselprozess ohne Mehrkosten durch den Anbieter durchzuführen ist. - In meine Abnahmestellenübersicht (Anlage 2 v2) habe Informationen, an welchen Zählpunkten bereits intelligente Messysteme verbaut sind sowie die Standartlastprofile (SLP) aufgenommen. - Nach nochmaliger Prüfung der SLPs habe ich die Formel zur Ermittlung der spezifischen Börsenpreisanteile geändert auf (0,75 x Base + 0,25 x Peak) / 10 Ct/kWh. [Zuvor (0,8 x Base + 0,2 x Peak) / 10 Ct/kWh] - Weil sich die Verfahrensfristen verschoben haben, habe ich die Preisfixierungstermine für das Lieferjahr 2027 geändert auf Freitag 07.08.2026 und Freitag 27.11.2026 - Die Anforderungen für die Berücksichtigung von Energy-Sharing-Modellen habe ich präzisiert und meinen Projektfahrplan aufgenommen. Zudem habe ich im Vertrag unter § 9 die Klausel zu Vertragsstrafen um den Fall erweitert, wenn der Auftragnehmer eine zugesagte Umsetzung von Energy-Sharing-Modellen eigenverschuldet nicht umsetzt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: diverse Standorte in
Stadt: Castrop-Rauxel
Postleitzahl: 44575
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: zZt. 214 Abnahmestellen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 037 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 037 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGDQFU#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Beschreibung: Entsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf gemittelt über die vergangenen 3 Jahre 4.542.626 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 214 Abnahmestellen auf. Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der Jahre 2023, 2024 und 2025. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmewerte dar. Die Lastprofile 2025 für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) stehen ebenfalls zur Verfügung. Zu Liefern ist Ökostrom. Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas. Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können. Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms. Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen. Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres einen Förderplan vor, aus dem die Verwendung der Förderbeträge hervorgeht. Zudem sind Energieberatungsleistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen seiner Energielieferung Beratungsleistungen zu Energieeffizienzmaßnahmen und Leistungen nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Folgende Dienstleistungen sind im Rahmen einer Energielieferung angedacht: - Beratung bei Energiethemen (Licht und Wärme) im Rahmen von Gebäudesanierungen, Austausch von Heizungsanlagen und Neubauten - Beratung bei den Einsatzmöglichkeiten von regenerativen Energien und dem Einsatz von BHKWs Die Ergebnisse sind schriftlich aufzubereiten, dem Auftraggeber zu präsentieren und zu überlassen. Der Energieberatungsumfang wird je Lieferjahr angesetzt. Der zu leistende Zeitumfang in Stunden pro Lieferjahr liegt bei 40 Stunden. Für diese Leistungen ist ein Pauschalpreis im Preisblatt (Anlage 1 v2) anzubieten. Mit dem Pauschalpreis sind alle Kosten zur Erbringung der Energieberatungsleistung einschließlich von Reisekosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten abgegolten. Der Pauschalpreis wird in die Wertung des Angebotes einbezogen. Sollte sich ein weiterer Bedarf an Energieberatungsleistungen (ingenieurtechnische Beratung) ergeben, sind die Zusatzleistungen mit einem Stundesatz abzurechnen. Der Stundensatz für die Zusatzleistungen ist als Information in das Leistungsverzeichnis/Preisblatt einzutragen. Der Stundensatz wird nicht in die Wertung einbezogen. Nicht in Anspruch genommene Stunden der pauschalen Energieberatungsleistung sind am Jahresende nach dem Stundensatz für Mehrstunden zurückzuerstatten. Der maximale Rückerstattungsbetrag ist auf den angebotenen Pauschalpreis begrenzt.
Interne Kennung: 60-2026-06 - Rückversetzung
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sollte sich ein weiterer Bedarf an Energieberatungsleistungen (ingenieurtechnische Beratung) ergeben, sind die Zusatzleistungen mit einem Stundesatz abzurechnen. Der Stundensatz für die Zusatzleistungen ist als Information in das Leistungsverzeichnis/Preisblatt einzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: diverse Standorte in
Stadt: Castrop-Rauxel
Postleitzahl: 44575
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: zZt. 214 Abnahmestellen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung wird wirksam, wenn die Auftraggeberin bis spätestens zum 31.03. des dem Lieferjahr vorausgehenden Kalenderjahres die Verlängerung schriftlich anfragt und der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Vertragsverlängerung zustimmt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Lieferung von Ökostrom. Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas. Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können. Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms. Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen. Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres einen Förderplan vor, aus dem die Verwendung der Förderbeträge hervorgeht.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktionszeit
Beschreibung: Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dass bei Anfragen der Auftraggeberin eine Reaktionszeit von 24 Stunden (Montag bis Freitag, außer Feiertage) nicht überschritten wird, wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieberatung vor Ort
Beschreibung: Der Auftragnehmer erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen der gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu leistenden Energieberatungen an Terminen in Castrop-Rauxel teilzunehmen, sofern diese Termine von der Auftraggeberin für erforderlich gehalten werden. Hierfür wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatz des Förderbetrags
Beschreibung: Gemäß Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Verpflichtet sich der Auftragnehmer, dass der Förderbetrag im Stadtgebiet Castrop-Rauxel investiert wird, werden drei Zusatzpunkte angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönlicher Ansprechpartner
Beschreibung: Wenn der Auftragnehmer einen persönlichen Ansprechpartner samt Vertretung mit direkten Durchwahlen ohne Warteschlange benennt und somit einen reibungslosen telefonischen Kontakt ohne langwierige Warteschlangen und automatisierte Abfragen ermöglicht wird ein Zusatzpunkt angerechnet.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bereitstellung der Lastprofile
Beschreibung: Stellt der Bieter dem Auftraggeber kostenfrei eine über das Internet erreichbare Plattform zum jederzeitigen Download oder auf Anforderung per E-Mail die Lastgänge für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) für das Lieferjahr innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Lieferjahres zur Verfügung, wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Stellt der Bieter die Lastgänge für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) nicht kostenfrei zur Verfügung, wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Um das Beschaffungsrisiko zu mindern, werden die Arbeitspreise je Preisgruppe für die Energielieferung an verschiedenen Preisfixierungsterminen ermittelt. Dabei werden für das Lieferjahr 2027 und 2028 sowie für die möglichen Verlängerungsjahre 2029 und 2030 jeweils 2 Preisfixierungstermine im dem Lieferjahr vorausgehenden Kalenderjahr festgelegt. Dabei setzt sich der mit dem Auftragnehmer abzurechnende Arbeitspreis für die Energielieferung aus einem Preisaufschlag PA und einem Börsenpreisanteil BP zusammen. Der Arbeitspreis für Energielieferung AP ist somit: AP= BP+PA Ct/kWh Preisaufschlag Mit dem Preisaufschlag PA werden die mit der Stromlieferung verbundenen Dienstleistungen insbesondere für Strukturierung, Energiebeschaffung, Fahrplanmanagement, Bilanzkreismanagement, Portfoliomanagement, Kundenbetreuung und Abrechnung sowie die Marge des Anbieters abgegolten. Er ist im Preisblatt an den vorgesehenen Stellen einzutragen. Der Börsenpreisanteil BP ist der Mittelwert der zu den Preisfixierungsterminen ermittelten spezifischen Börsenpreisanteile. Der Börsenpreisanteil wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet. Die Ermittlung der spezifischen Börsenpreisanteile wird von der Auftraggeberin einheitlich für alle Bieter vorgegeben und errechnet sich nach folgender Formel: BP= [0,75*Base(LJ)+0,25*Peak(LJ)]/10 Ct/kWh Dabei bedeuten: Base(LJ): Abrechnungspreis des Jahreskontrakts "Baseload-Jahr" des Lieferjahres am jeweiligen Preisfixierungstermin in EUR/MWh Peak(LJ): Abrechnungspreis des Jahreskontrakts "Peakload-Jahr" des Lieferjahres am jeweiligen Preisfixierungstermin in EUR/MWh LJ: Lieferjahr Preisfixierungstermine Für das Lieferjahr 2027 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 07.08.2026 - Freitag 27.11.2026 Für das Lieferjahr 2028 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 21.05.2027 - Freitag 24.09.2027 Für das Lieferjahr 2029 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 19.05.2028 - Freitag 22.09.2028 Für das Lieferjahr 2030 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 18.05.2029 - Freitag 21.09.2029
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bei der Wertung kommt den vom Bieter bereitgestellten Serviceleistungen und der Verwendung es Förderbetrags eine besondere Bedeutung zu. Entsprechend der im Preisblatt zu den zusätzlichen Zuschlagskriterien gemachten Angaben des Bieters werden Zusatzpunkte ermittelt. Jeder Zusatzpunkt wird mit einem fiktiven Preisabschlag von netto 0,05 Ct/kWh bewertet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Castrop-Rauxel
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 402 389,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 402 389,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Datum des Vertragsabschlusses: 29/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Castrop-Rauxel
Registrierungsnummer: 055620004004-04001-08
Postanschrift: Europaplatz 1
Stadt: Castrop-Rauxel
Postleitzahl: 44575
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2305-106-2186
Fax: +49 2305-106-2131
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE252184598
Postanschrift: Lönsstr. 12
Stadt: Castrop-Rauxel
Postleitzahl: 44575
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Telefon: 02097081832
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 06dcd37e-c38d-4bef-88a0-b81721291a2e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/07/2026 18:44:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 510464-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 140/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/07/2026