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Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen – Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten - TNI (Los 2)

503020-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen – Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten - TNI (Los 2)
OJ S 138/2026 21/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Ratingen GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten - TNI (Los 2)
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten - TNI (Los 2)
Kennung des Verfahrens: 813f4b61-2e5a-4b82-8596-61091877018c
Interne Kennung: 1304/26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen, 45231110 Rohrverlegearbeiten, 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 45232100 Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen, 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen, 45232140 Bau von Fernheizleitungsnetzen, 45232150 Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen, 45112400 Aushubarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MUXF# 1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07b: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07b entfallen. Beruft sich ein Bewerber oder Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im Falle von Abweichungen/ Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bewerbern/ Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Vordruck 01 Teilnahmeantrag b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen & Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens) (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) d) Vordruck 03a Beschreibung der Referenzen zwecks Bewerberauswahl (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) e) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) f) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) g) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner k) Nachweis zur Nutzung des Benutzerkontos (falls zutreffend) 5. Mit dem Erstangebot sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Vordruck 07 Angebotsvordruck b) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe c) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07b Nachweis Unterauftragnehmer d) Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (GAEB-Datei) e) Vordruck 08a: Stundenkalkulationsblatt f) Vordruck 09: Organisationskonzept g) Vordruck 10: Personalkonzept
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten - TNI (Los 2)
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in drei Losen: Los 1: Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten in den Versorgungsnetzen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom der Auftraggeberin inklusive Neubau und Instandhaltung im Haupt- und Verteilernetz sowie der zugehörigen Netzanschlüsse sowie Organisation und Erbringung des Bereitschaftsdienstes für Tief- und Rohrbauleistungen (TRB) Los 2: Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten in den Versorgungsnetzen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom der Auftraggeberin inklusive Erneuerung und Änderung von Netzanschlüssen oder Armaturen sowie Neubau und Instandhaltung im Verteilnetz und Durchführung von Kleinstmaßnahmen der Instandhaltung, beispielsweise von Hydranten, Schiebern oder Kappen (TNI). Los 3: Erbringung von Tiefbau- und Kabelbauarbeiten im Versorgungsnetz Strom der Auftraggeberin inklusive Neubau und Instandhaltung von Hauptleitungen und Netzanschlüssen sowie Netzstationen sowie Durchführung von Kleinstmaßnahmen der Instandhaltung, beispielsweise der Kabelverteilerschränke oder der Beleuchtungsmasten (TKB). Die genannten Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Deutschen Vergabeportals (DTVP) veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den betreffenden Projektraum des DTVP eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit jeweils einem Unternehmen geschlossen. Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Los 1: Leistungen im Wert von 2,59 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 0,64 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 0,52 Mio. EUR Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr wird wie folgt beziffert: - Los 1: Leistungen im Wert von 5,18 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 1,27 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 1,03 Mio. EUR Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt, jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten (exklusive Mehrwertsteuer): - Los 1: Leistungen im Wert von 26,94 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 6,60 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 5,36 Mio. EUR Über die Mindestabnahmemengen hinaus ist die Auftraggeberin nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Interne Kennung: 1304/26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen, 45231110 Rohrverlegearbeiten, 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 45232100 Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen, 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen, 45232140 Bau von Fernheizleitungsnetzen, 45232150 Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen, 45112400 Aushubarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Rang- und Reihenfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08, als pdf- und GAEB-Datei) e) Anlage 03: Organisationskonzept (= Vordruck 09) f) Anlage 04: Personalkonzept (= Vordruck 10) f) Anlage 05: Stundenkalkulationsblätter des Auftragnehmers (= Vordrucke 08a) g) Anlage 06: Nachweis über Regieleistungen h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - j) Anlage 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) sowie Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a), zusammen auch Anlagenkonvolut 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanziel-le Leistungsfähigkeit sowie Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannt - soweit relevant - k) Anlage 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07) sowie Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a), zusammen auch Anlagenkonvolut 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag-nehmer genannt - soweit relevant - l) Anlage 11: Allgemeine Einkaufsbedingungen m) Anlage 12: ZTV - Teil 1 für die Ausführung von Leistungen im Tiefbau n) Anlage 13: ZTV - Teil 2 für die Ausführung von Leistungen für Kabelverlegearbeiten o) Anlage 14: ZTV - Teil 3 für die Ausführung von Leistungen im Rohrleitungsbau p) Anlage 15: ZTV - Teil 4 für die Ausführung von Leistungen für Materialwirtschaft q) Anlage 16: ZTV - Teil 5 für die Ausführung, Lieferung, Verlegung und Prüfung von Kunststoffmantelrohr-Systembauteilen r) Anlage 17: ZTV - Teil 7 für die Ausführung von Leistungen von Arbeiten an LWL s) Anlage 18: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.3.4.1 Abrechnungsvorgaben für Bo-dentransport t) Anlage 19: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.2 Belastungsklassen RSTO u) Anlage 20 Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.4 Verkehrs- und Arbeitsbereiche des Arbeitsstellenbereiches v) Anlage 21: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.5 Geltende Richtlinien für Baumschutz w) Anlage 22: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.6.2.1 Bau - Arbeiten an Stromver-sorgungsanlagen x) Allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere alle EU-Vorschriften, alle DIN-Vorschriften, alle einschlägigen Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit, die Unfall-verhütungsvorschriften, die Herstellerhinweise, die VDI-, VDE- und VDS-Bestimmungen, das DVGW Regelwerk, das AGFW Regelwerk, alle Vorschriften der Berufsgenossenschaft in der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Rahmenvereinbarung geltenden Fassung y) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) z) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C (VOB/C) aa) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelabrufe. 3. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt durch Einzelabruf der Auftraggeberin nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung. Einzelabrufe erfolgen grundsätzlich in Textform. Ein mündlicher Einzelabruf ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn ein sofortiges Tätigwerden zwingend erforderlich ist; in diesem Fall bestätigt die Auftraggeberin den Abruf unverzüglich nachträglich in Textform. Die Einzelaufträge werden als VOB/B-Einheitspreisverträge geschlossen. Ergänzend gelten die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen, soweit der je-weilige Einzelabruf nichts Abweichendes regelt. Die Einzelabrufe werden über die bei der Auftraggeberin eingesetzte Softwarelösung (derzeit "Felix" der CRP Informationssysteme GmbH) abgewickelt. Dem Auftragnehmer werden hierüber insbesondere die verbindlichen Ausführungsfristen gemäß § 11 der Rahmenvereinbarung, Lageinformationen sowie voraussichtliche Leistungsmengen zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Softwarelösung für die Annahme und Bearbeitung der Einzelabrufe, die baubegleitende Erfassung und Dokumentation des Aufmaßes sowie die fortlaufende Fortschreibung der ausgeführten Leistungen als Grundlage der Abrechnung zu nutzen. Nach Erfassung eines Einzelabrufs erhält der Auftragnehmer die wesentlichen Leistungsinhalten und voraussichtlichen Mengen. Diese Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und sind weder für den Leistungsumfang noch für die Abrechnung verbindlich. Maßgeblich für die Abrechnung ist ausschließlich das vom Auftragnehmer anhand der tatsächlich ausgeführten Leistungen in der Softwarelösung erfasste und von der Auftraggeberin freigegebene Aufmaß. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die mit der Nutzung der Softwarelösung betrauten Mitarbeitenden über die erforderlichen Kenntnisse verfügen und die technischen Voraussetzungen für deren ordnungsgemäße Nutzung während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhalten. Die Höchstabnahmegrenze beträgt über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ein-schließlich aller Verlängerungsoptionen 6,60 Mio. EUR. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, Leistungen im Wert von mindestens 0,64 Mio. EUR netto je Vertragsjahr abzurufen. Im Übrigen besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Erteilung weiterer Einzelabrufe. Die Auftraggeberin bleibt berechtigt, Leistungen, die vom sachlichen Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung erfasst sind, ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben. Ein Exklusivrecht des Auftragnehmers wird hierdurch nicht begründet. Im Übrigen gelten für die Einzelaufträge die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit der jeweilige Einzelabruf nichts Abweichendes regelt. 4. Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber (§ 45 Abs. 3 SektVO) lauten: Referenzen. Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Soweit Referenzen im Rahmen von Bewerbergemeinschaften von unterschiedlichen Mitgliedern erbracht werden, ist dies im Vordruck 03a in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen. Es ist insbesondere anzugeben, durch welches Mitglied die wertungsrelevanten Anforderungen der Unterkriterien erfüllt werden. Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, in welchem Umfang die jeweilige Referenzbeschreibung den einzelnen Mitgliedern zuzuordnen ist und wie die Bewertung im Hinblick auf die Unterkriterien zu erfolgen hat. Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf die folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung): - Technischer Schwierigkeitsgrad (50%) - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%) Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: - Technischer Schwierigkeitsgrad: Die Referenz weist eine besondere Komplexität im Hinblick auf die technische Durchführung der Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten sowie der Instandsetzungsmaßnahmen auf, insbesondere aufgrund der hohen Anforderungen an die fachgerechte Ausführung der Rohrleitungsbauarbeiten und den Einsatz spezialisierter technischer Ausrüstung. - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad: Die Referenz ist von besonderer Komplexität im Hinblick auf die organisatorische Durchführung der Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten und Instandsetzung, insbesondere aufgrund der hohen Anforderungen an die Bereitstellung des zur Leistungserbringung erforderlichen Personals. Alle angegebenen Referenzen werden in jedem Los für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt: 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die zwei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser beiden Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Im Weiteren wird auf Ziff. 21 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrags auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. 4. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 2.000.000 Euro betragen haben. 3. Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2. Mindestanforderungen: In Los 2 (TNI): Mindestens 2 geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten für einen Referenzkunden (b.) für Versorgungsnetze (insb. Gas, Wasser, Fernwärme und Strom) (c.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 (d.) mit mindestens 100 Kubikmeter (m³) Bodenaushub in diesem Referenzzeitraum für den Referenzkunden 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. 6. Soweit sich ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer 2. auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 (GW3) verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts GW 301 in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 601 FW2 verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen des AGFW-Arbeitsblattes FW 601 FW2 in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach RAL GZ 961 AK2 verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen nach RAL GZ 961 AK2 in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach RAL-GZ 962/2 (Kabelleitungstiefbau) verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen nach RAL-GZ 962/2 (Kabelleitungstiefbau) in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: 1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= GAEB-Datei) (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zusammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der Auftraggeberin im Preisblatt je Position geschätzten Mengen. 2. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht ausschließlich in dem unter Ziffer 02 der Bewerbungsbedingungen genannten Umfang. 3. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. 4. Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. 5. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 6. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis erhält die Höchstpunktzahl von 50 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsorganisation
Beschreibung: 1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Auftragsorganisation ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Organisationskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. 4. In dem Organisationskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Sicherstellung der vertraglichen Termintreue 10 % (= 10 Punkte) - Flexibilität bei Bauunterbrechungen 05 % (= 05 Punkte) - Geräte- und Materialausstattung 05 % (= 05 Punkte) - Gleichzeitige Abwicklung von Baustellen 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Sicherstellung der vertraglichen Termintreue: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen die fristgerechte Umsetzung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gewährleistet wird. In diesem Kontext kommt es der Auftraggeberin insbesondere auch auf eine Darstellung des Verfahrens zum Umgang mit terminlichen Risiken sowie Vorkehrungen zur Sicherstellung der Termintreue an. - Flexibilität bei Bauunterbrechungen: Das Konzept beschreibt, wie flexibel der Bieter auf ungeplante oder kurzfristige Bauunterbrechungen reagieren kann. Im Mittelpunkt stehen organisatorische Vorkehrungen zur schnellen Anpassung der Abläufe und zur Minimierung von Stillstandzeiten und Folgeverzögerungen. - Geräte- und Materialausstattung: Das Konzept legt dar, welche zusätzlichen Geräte, Maschinen oder Materialien über die geforderte Mindestausstattung hinaus bereitgestellt werden. Der Auftraggeberin kommt es auf eine möglichst umfassende und qualitative Ausstattung an. - Gleichzeitige Abwicklung von Baustellen: Das Konzept stellt dar, in welchem Umfang der Bieter über die geforderten Mindestbedingungen hinaus in der Lage ist, mehrere Baustellen parallel und personell eigenständig zu betreuen. Der Auftraggeberin kommt es auf eine möglichst umfassende Fähigkeit zur gleichzeitigen Abwicklung von Baustellen an. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Auftragsorganisation wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personaleinsatz
Beschreibung: 1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Personaleinsatz ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Personalkonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. 4. In dem Personalkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung der eingesetzten Bauleiter 10 % (= 10 Punkte) - Sicherstellung der geforderten Einsatzfähigkeit 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Erfahrung der eingesetzten Bauleiter: Die eingesetzten Bauleiter verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende und auftragsspezifische Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten, die insbesondere anhand von Lebensläufen (CVs) dargestellt werden können. - Sicherstellung der geforderten Einsatzfähigkeit: Das Konzept beschreibt, mit welchen organisatorischen Maßnahmen der Bieter sicherstellt, dass die für die Leistungserbringung erforderliche personelle Einsatzfähigkeit jederzeit gewährleistet ist. Berücksichtigt werden insbesondere Vertretungsregelungen, Personalreserven und Reaktionsmöglichkeiten bei kurzfristigen Ausfällen. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Personaleinsatz wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22MUXF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22MUXF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertragsbedingungen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Ratingen GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Ratingen GmbH
Registrierungsnummer: DE 121633539
Postanschrift: Sandstr. 36
Stadt: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2102 48 50
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411-1604
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc00429f-db93-4cf1-9f11-90c000501378 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 20:06:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 503020-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 138/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/07/2026