5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Vorhaltekosten (Phase 1)
Beschreibung: Bewertet wird die Netto-Angebotssumme für die Vorhaltekosten (Phase 1) gemäß Formblatt "Angebotserklärung". Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Punkte; ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte; Zwischenwerte werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Details zur Berechnungsmethode sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 39
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Einsatzkosten (Phase 2)
Beschreibung: Bewertet wird die Netto-Angebotssumme für die Einsatzkosten (Phase 2) gemäß Formblatt "Angebotserklärung". Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Punkte; ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte; Zwischenwerte werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Details zur Berechnungsmethode sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 19
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abrufkenntnis ohne Zeitverzögerung
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass ein Abruf jederzeit ohne zeitliche Verzögerung zur Kenntnis genommen wird? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierendenMängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit Tötungsgeräte
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass jederzeit eine ausreichende Menge an Gerätschaften zur Tötung, auch während des Einsatzes, funktionsfähig und betriebsbereit sind (ohne Transportmittel)? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Transportmittel einsatzbereit
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass ausreichend Transportmittel in einsatzbereitem Zustand zum sofortigen Transport sämtlicher Tötungsgeräte und Ausrüstungen zur Verfügung stehen? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gaskonzentrationskontrolle
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass es beim Einsatz von Gasen (z.B. CO2) Kontrollmöglichkeiten für dessen Konzentration gibt? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Seuchenverschleppungsverhinderung
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass es zu keiner Verschleppung bzw. Weiterverbreitung der Tierseuchenerreger durch die eingesetzten Gerätschaften und/oder aller Beteiligten kommt? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalverfügbarkeit
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass jederzeit ausreichend qualifiziertes Personal ohne Zeitverzug abrufbar ist? Auch im Hinblick auf möglicherweise parallele Einsätze in anderen Bundesländern/Ländern? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Koordinierung nach Abrufeingang
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass unverzüglich nach Eingang des Abrufs die Vorbereitungen koordiniert und innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit ablaufen? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einweisung Personal zu Einsatzbeginn
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass Personal zu Beginn jedes Einsatzes in seine Aufgaben und die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen wird und sämtliche Aufgaben koordiniert abgearbeitet werden? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzung Behördenanweisungen
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass Anweisungen der zuständigen Behörde jederzeit unverzüglich während des gesamten Einsatzes verstanden und umgesetzt werden? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Havariekonzept
Beschreibung: Wie gewährleistet der Bieter, dass auch bei unvorhergesehenen Ereignissen die vereinbarte Leistung erbracht wird (Havariekonzept)? Bewertung: 0 Punkte = nicht erfüllt 1 Punkt = mit gravierenden Mängeln erfüllt 2 Punkte = mit geringen Mängeln erfüllt 3 Punkte = ohne Mängel erfüllt Details zum Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: GbR aus 44 Stadt- und Landkreisen des Bundeslandes Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: GbR aus 44 Stadt- und Landkreisen des Bundeslandes Baden-Württemberg