1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für politische Bildung
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
Beschreibung: Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig. Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (Juni – November 2026) - Einarbeitung in die Förderausschreibung - Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops - Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse - Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte - Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB - Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte - Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt. Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027) - Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte - Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen - Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse Phase 3 (Januar – Dezember 2028) - Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse - Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028) - Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit - Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten: (1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet. (2) Erstellung eines Abschlussberichtes
Kennung des Verfahrens: 19c03b21-0e6a-4e8a-a321-265fde26689e
Interne Kennung: R65-33500/0449-0001-0006-BÄe
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 201 050,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: Neben den angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot (Vertrag, Angebotsvordruck (Anlage 1), Grobkonzept inkl. Gesamtzeitplan) die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen. a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen. b) Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber/-in oder Bieter/-in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer/-in, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. c) Unternehmensdaten Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben benötigt die BpB für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Wettbewerbsregister insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus behält sich die BpB vor, gemäß § 150a Gewerbeordnung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. d) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin/ den künftigen Auftragnehmer personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeitende werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Daher wird bei der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin/ dem künftigen Auftragnehmer abgeschlossen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die unterschriebene oder elektronisch signierte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bei. Für die Evaluation stehen maximal 212.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Angebote, die diesen Preis überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 2, 15 VgV i. V. m. den Beschaffungsregeln über öffentliche Aufträge des BMI vom 01.12.2017
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
Beschreibung: Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig. Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (Juni – November 2026) - Einarbeitung in die Förderausschreibung - Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops - Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse - Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte - Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB - Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte - Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt. Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027) - Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte - Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen - Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse Phase 3 (Januar – Dezember 2028) - Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse - Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028) - Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit - Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten: (1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet. (2) Erstellung eines Abschlussberichtes
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 201 050,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Die Ermittlung der Preiskennzahl erfolgt gemäß Nr. 5.2.2 der Besonderen Bewerbungsbedingungen.
Beschreibung: Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung der Leistungskennzahl erfolgt gemäß Nr. 4 und Nr. 5.2.1 der Besonderen Bewerbungsbedingungen.
Beschreibung: Summe der gewichteten Leistungspunktwerte (Leistungskennzahl)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), vertreten durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), diese vertreten durch den Präsidenten der BpB. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BpB zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BpB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BpB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BpB geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BpB. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Die BpB ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeszentrale für politische Bildung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundeszentrale für politische Bildung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 143 343,75 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: IMAP GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: IMAP GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 143 343,75 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: R65-33500/0449-0001-0006-BÄe
Datum der Auswahl des Gewinners: 03/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für politische Bildung
Registrierungsnummer: 991-04383-97
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 000
Fax: +49 228 99 515 113
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: DE122118987
Abteilung: Überprüfungsstelle
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IMAP GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 273 445 329
Postanschrift: Cantadorstraße 3
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40211
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a9377fd3-b844-4ffa-a8b4-0b776ed0ed03 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 09:32:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 499701-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/07/2026