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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: SDK für Tokenisierung
Beschreibung: VDV eTicket Service (VDV-ETS) ist für den deutschen ÖPV-Standard "(((eTicket Deutschland" verantwortlich. Dieser stellt die technische und organisatorische Plattform für den Betrieb von einem interoperablen elektronischen Ticketing im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland dar. Neben der Erstellung und Herausgabe des technischen Standards, der Aufstellung von organisatorischen Regeln für Teilnehmer und der Prüfung von eingesetzten Komponenten betreibt VDV-ETS auch zentrale Infrastrukturen für die an (((eTicket-Deutschland teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünde. Teile der deutschen ÖPNV-Branche haben das Ziel, den bargeldlosen Verkauf in Fahrzeugen umzusetzen. Erste Umsetzungsprojekte sind bereits in Planung, bzw. Umsetzung. Für diese ABT/ID-Based Ticketing Lösungen und die eng verzahnten ÖV-Netze insbesondere in NRW ist ein interoperabler Ticket- und Tokenspeicher erforderlich, um überregionale Tickets kontrollieren zu können. Im Interesse des Landesverkehrsministeriums NRW und im Sinne einer langfristig effizienten Umsetzung, soll ein gemeinsam genutztes System entstehen, dass in der Lage ist, mittelfristig Ticketdaten und Tickets speichern zu können. Um die deutschen Verkehrsunternehmen zu unterstützen, bank- und kreditkartenbasierte Vertriebstechnologien zu nutzen, muss sichergestellt werden, dass für die Kontrolle relevante Komponenten für alle Beteiligten zugänglich sind. In dieser Prozesskette ist der interoperable Ticket- und Tokenspeicher das Schlüsselsystem, das den hergestellten Bezug in Form eines Pseudonyms (z.B. kryptographischer Hash) zwischen Bank- bzw. Kreditkarte und Tarifprodukt speichert und den angeschlossenen Verkehrsunternehmen auf Anfrage bereitstellt. Für einen öffentlichen Personenverkehr über Stadt- oder Verbundgrenzen hinaus muss dieser Speicher interoperabel, hochverfügbar, standardisiert und diskriminierungsfrei eingerichtet sein. Für eine langfristig effiziente branchenweite Anwendung wird das System im Zielzustand sowohl bei Kauf per Bank- oder Kreditkarte entstehende als auch andere standardisierte Ticketdaten speichern und für die Kontrolle zu Verfügung stellen.
Kennung des Verfahrens: 67303bfe-274a-4ef5-a4c4-c208019457cd
Vorherige Bekanntmachung: 90669-2026
Interne Kennung: 2601
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf Grundlage des Vierten Teils des GWB sowie der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Das Vergabeverfahren ist mehrstufig. In einer ersten Stufe müssen die interessierten Unternehmen im sog. Teilnahmewettbewerb ihre Eignung darlegen. Diejenigen Unternehmen, die zu der zweiten Stufe eingeladen werden, haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen, über das dann verhandelt werden kann, sog. "Angebotsverfahren" oder auch "Bieterwettbewerb". Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen oder über diese zu verhandeln; d.h. Erstangebote sind bereits verbindlich und als zuschlagsfähige Angebote auszugestalten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DZ0M3T3#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Interoperabler Ticket- und Tokenspeicher
Beschreibung: Der interoperable Ticket- und Tokenspeicher speichert Tickets und pseudonymisierte Token, die von Customer Contract Partners (CCP) ausgegeben werden. Die verwendeten Tokens werden bei der Anlieferung nach einem gesondert spezifizieren Verfahren erstellt. Die pseudonymisierten Tokens werde für die Identifizierung der Tickets und in einem späteren Ausbau der Nutzermedien verwendet. Die Tickets werden über eine spezifizierte Schnittstelle angeliefert and können von Service Operators (SO) abgerufen werden. Im Ticket- und Tokenspeicher werden in definierten Intervallen Reports generiert und den anliefernden CCP zur Verfügung gestellt. Der Ticket- und Tokenspeicher enthält auch eine Nutzerverwaltung für die anliefernden CCP und abrufenden SO. Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt über die bestehenden Sicherheitsmechanismen des eTicket-Deutschland-Schemes. Das bedeutet, dass der Ticket- und Tokenspeicher eine Schlüsselverwaltung beinhalten muss. Dem Realisierer wird eine bereits spezifizierte Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung gestellt, die entsprechend den Vorgaben umgesetzt werden muss. Beim interoperablen Ticket- und Tokenspeicher handelt es sich um eine hochverfügbare Datenbankanwendung, die so gestaltet werden muss, dass sie im späteren Betrieb, hochperformant und hochverfügbar umgesetzt werden muss. Des Weiteren muss im Ticket- und Tokenspeicher ein Reporting-, Auditing- und Monitoring-Funktionalität umgesetzt werden. Es ist eine umfangreiche Backup- und Archivierungsfunktionalität vorzusehen. Es muss ein Frontend für die Nutzerverwaltung, das Reporting, das Monitoring, das Auditing und die Verwaltung von Schüsseln vorgesehen werden. Das Hosting muss die Hochverfügbarkeit und Hochsicherheit entsprechend der SLAs garantieren und eine einfache Redundanz sicherstellen. Das redundante System muss in einem separaten Rechenzentrum gehostet und betrieben werden, um eine krisensichere Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Außerdem muss genügend Speicher für Backups, Logging und Archivierung der Daten vorgehalten werden. Den Betreibern muss ein ständiger digitaler Kommunikations- und Administrationszugang zur Verfügung gestellt werden. Das Hosting muss aus Datenschutzgründen in Europa erfolgen und den Anforderungen der DSVGO genügen. Hoster mit nur einem Hop entfernt vom nächsten nationalen zentralen Zugangsknoten zum Internet können bevorzugt werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72500000 Datenverarbeitungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 90669-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Software Development Kit
Beschreibung: Das Software Development Kit (SDK) für die Tokenisierung von Kreditkarteninformationen (inkl. Wallets) muss nach dem vorgegebenen Verfahren von VDV-ETS umgesetzt werden. Mittels dieses SDKs werden auf der Basis von bestimmten Kreditkarteninformationen pseudonymisierte Token erzeugt. Das SDK stellt Funktionen für die Pseudonymisierung von bestimmten Kreditkarteninformationen und die gesicherte Übertragung der verarbeiteten Informationen mit einem aufrufenden Framework oder einer anderen Anwendung bereit. Die entsprechenden Algorithmen werden von VDV-ETS vorgegeben. Außerdem muss das SDK in der Lage sein, die öffentlichen Schlüssel von Kreditkarten einzulesen und entsprechend der Vorgaben aus der Norm ISO 24851 zu pseudonymisieren. Das jeweilige Verfahren muss über einen Parameter eingestellt werden können. Das SDK muss für die Betriebssysteme Windows Server, Linux, Android und IOS bereitgestellt werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212730 Entwicklung von Sicherheitssoftware
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 90669-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AMCON GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2 Angebot 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2026-0048
Titel: Softwareerstellungsvertrag SDK für Tokenisierung
Datum der Auswahl des Gewinners: 02/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 02/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE 241694352
Postanschrift: Im Mediapark 8a
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50670
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-716174138
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE 241694352
Postanschrift: Im Mediapark 8a
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50670
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-716174138
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Bezirksregierung Köln
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AMCON GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE253775871
Postanschrift: Osterstraße 15
Stadt: Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
Telefon: 0447191420
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cc768abf-c5c5-447a-971a-c81f76215ee5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/07/2026 10:32:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 484814-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 133/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/07/2026