5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weidenauer Straße 76
Stadt: Siegen
Postleitzahl: 57076
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# (A.) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet. (B.) Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und der Angebote dürfen keine Personen außer der Auftraggeber und deren Berater anwesend sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (gem. Vordruck Anlage 212-521_Eigenerklärung_Ausschlussgruende). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG (gem. Vordruck Anlage 215-Eigenerklärung Mindestlohngesetz). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (gem. Vordruck Anlage 214-Eigenerklärung zu Art. 5k VO (EU)). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Handelsregisterauszug: - Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001ff. (oder gleichwertig). Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen den Anforderungen des § 8 Abs.1 und 2 des Energieeffizienzgesetzes gerecht wird, z. B. durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats (z. B. ISO 50001:2018 oder EMAS). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifikat als Nachweis über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") oder einen gleichwertigen Nachweis. Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. RAL- Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065"). Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung (Vordruck Anlage 210-KKS-Umsatz) über den Unternehmensumsatz und Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es reicht bereits die Vorlage durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum des Fristablaufs für die Einreichung des Teilnahmeantrags), bei denen jeweils mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen erbracht worden sind (gem. Vordruck Anlage KKS-Referenzen). Vergleichbar sind Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken). Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate (drei Jahre) zurückliegen. Mindestanforderungen: - mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 600 Betten und 1.000 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird und - zwei Referenzaufträge für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 300 Betten und 650 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird. Es sind somit vom Bewerber jeweils mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein Eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre nach § 22 LkSG (gemäß Formblatt Anlage 216-Eigenerklärung_§22_LkSG): Der Bewerber erklärt, dass für sein Unternehmen kein Ausschlussgrund nach § 22 LkSG vorliegt, insbesondere er nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (gemäß Formblatt Anlage 215-Eigenerklärung Mindestlohngesetz): Der Bewerber erklärt, dass für sein Unternehmen kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt. Der Auftraggeber wird vor der Zuschlagserteilung beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 anfordern.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmesprofil: Der Bieter hat sein Unternehmen auf höchstens 5 DIN A4 Seiten vorzustellen und dabei insbesondere kurz auf Tätigkeitsbereiche, Größe, Entwicklung und die interne Organisationsstruktur des Unternehmens einzugehen. Hierin ist darzulegen, aus welcher Betriebsstätte bzw. Niederlassung die Versorgung des Auftraggebers erfolgen soll.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bewerber haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bewerbers und späteren Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 beizulegen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis Beschäftigung geprüfte(r) Hygienebeauftragte(r) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Wertung im Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Anlage "Preisblatt" in der Zeile "Angebotsgesamtpreis" angegeben ist. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (A) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Die anderen Bieter (B) erhalten eine proportional niedrigere Punktzahl anhand der folgenden Formel: Punkte Bieter B = Preis Bieter A/Preis Bieter B x 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Versorgungsübernahmekonzept
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bieter jeweils im Bieterkonzept zur Versorgungsübernahme, d.h. für die initialen, vorbereitenden Maßnahmen bis zum Leistungsbeginn gemacht hat. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung beim Auftraggeber, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiter des Auftraggebers nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Negativ auf die Bewertung wirkt sich aus, wenn die Maßnahmen und Fristen im Konzept nicht plausibel erscheinen, Schnittstellen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht benannt werden. Positiv auf die Bewertung wirken sich personelle, organisatorische und technische Maßnahmen aus, mit denen der Bieter den Leistungsbeginn vorbereitet und zu absolvierende Meilensteine mit Fristen definiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kundendienstkonzept
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bieter im Bieterkonzept für die regelmäßigen und wiederkehrenden Maßnahmen, gemacht hat. Ziel ist eine geordnete, gleichbleibend zuverlässige Dienstleistung sowohl in regulären als auch in besonderen Versorgungssituationen. Negativ auf die Bewertung wirkt es sich aus, wenn die Darlegungen im jeweiligen Konzept in alltäglichen Versor-gungssituationen qualitätssichernde Maßnahmen vermissen lassen und erkennbar ist, dass auf unge-plante Anforderungen nicht oder nur mit hohem Zeitverzug reagiert werden kann. Positiv auf die Bewertung wirken sich personelle, organisatorische und technische Maßnahmen aus, mit denen der Bieter die Dienstleistung zuverlässig unterstützt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Versorgungssicherheit
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Der Bieter hat mit diesem Konzept detailliert und plausibel darzulegen, welche Maßnahmen er trifft, um die sichere und kontinuierliche Versorgung des Auftraggebers zu gewährleisten. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, inwieweit der Bieter seine Organisation auf mögliche Störungs- und Havarieszenarien vorbereitet hat. Ziel ist eine möglichst stabile Versorgungssicherheit. Störungen der Betriebsbereitschaft sollen so gering wie möglich gehalten und bei Ihrem Eintritt so schnell wie möglich beseitigt werden. Negativ auf die Bewertung wirkt es sich insbesondere aus, wenn Maßnahmen für Störungsszenarien fehlen oder nicht plausibel sind. Positiv auf die Bewertung wirken sich unter anderem Maßnahmen aus, mit denen der Bieter auch beim Auftreten unvorhergesehener Schwierigkeiten die Versorgungssicherheit auf stabilem Niveau aufrechterhalten kann. Der Auftragge-ber beurteilt anhand des Bieterkonzepts, wie wahrscheinlich es ist, dass im Falle von Störungen im Betriebsablauf oder im Falle eines Betriebsausfalls die Versorgungssicherheit möglichst schnell wie-derhergestellt wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bemusterung
Beschreibung: Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Produkte sind auf die unten aufgeführten, eingewa-schenen und verwendungsfähigen Artikel gelegt, d.h. in gefaltetem Zustand und dreifach mit Beifü-gung entsprechender Produktdatenblätter innerhalb der Angebotsfrist für das indikative Angebot an die Kontaktstelle Kreisklinikum Siegen GmbH z.Hd. Frau Bertelmann Weidenauer Str. 76 57076 Siegen zu senden. Der Versand der Wäschemuster ist vorher telefonisch anzumelden. Die Musterartikel sind in gekennzeichneten Muster-Roll-Gittercontainer mit den unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Hauben anzuliefern, die der Bieter zur Versorgung von Krankenhäusern üblicherweise einsetzt. Die Bewertung der Bemusterung bzw. der übersandten Musterartikel wird durch eine Fachgruppe des Auftraggebers unter einheitlichen Bedingungen und unter Ansetzung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe für sämtliche Angebote durchgeführt. Die bereitgestellten Artikel werden im Rahmen einer Gesamtbewertung unter Beachtung der vier Kriterien - Sauberkeit, Waschergebnis und Geruch, - Glätte und Faltqualität, - Maße und Verarbeitungsqualität, - Griff, Haptik und Design am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Bieter, die in der Musterbewertung lediglich 0 Bewertungspunkte erhalten, werden mit ihrem Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des § 56 VgV und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisklinikum Siegen GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisklinikum Siegen GmbH