5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen dieses Projekts soll die bestehende Brücke an der Altendorfer Straße in Essen, welche den Radschnellweg RS1 überführt, dauerhaft ertüchtigt oder durch einen Neubau ersetzt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formulare Eignungsprüfung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanzahl: Jahresdurchschnitt 3 Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verehrsanlagen mehr als 8 = 6 Punkte Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 112,00
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 8 = 6 Punkte Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 111,00
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 8 = 6 Punkte Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 111,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen, mindestens Honorarzone III Für die zu berücksichtige Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 2 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 111,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke, mindestens Honorarzone III Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 111,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung, mindestens Honorarzone III Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 111,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 300.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 pder 3 sowie die Lph 5 oder 6 abgedeckt sein. Liegen mehr als zwei Referenzen vor (weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen), die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt. , Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 400.000,- EUR brutto bis einschließlich 600.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 600.000,- EUR brutto bis einschließlich 900.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 900.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 111,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Planung Ingenieurbauwerke Brückenbauwerke - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 600.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3, die Lph 5 oder 6, sowie die Lph 8 abgedeckt sein. Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt. Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 750.000,- EUR brutto bis einschließlich 1.000.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1.000.000,- EUR brutto bis einschließlich 1.500.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1.500.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 111,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Fachplanung Tragwerksplanung - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 500.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3, die Lph 5 sowie die Lph 6 abgedeckt sein.Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt. Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 650.000,- EUR brutto bis einschließlich 900.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 900.000,- EUR brutto bis einschließlich 1.300.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1.300.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 111,00
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungsumme 2.000.000,- EUR für Personen- / Sach- / Vermögensschäden
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Allgemeinen personelle Leistungsfähigkeit - Die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) müssen vorliegen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/09/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr