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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung der Großkompaktkehrmaschine RAVO R5 Euro 6E
Beschreibung: Lieferung der Großkompaktkehrmaschine RAVO R5 Euro 6E
Kennung des Verfahrens: ec47c56b-9451-4188-8ebb-a2cab133e53e
Interne Kennung: 60487-26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34921100 Straßenkehrmaschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Jostenhof 15
Stadt: Moers
Postleitzahl: 47441
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPTYD4DUUC# Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Lieferaufträge ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der Frissen GmbH zu erteilen. Der tatsächliche Auftragswert unterfällt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und ist daher nicht offenzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung der Großkompaktkehrmaschine RAVO R5 Euro 6E
Beschreibung: Die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR beabsichtigt die Beschaffung einer Großkompaktkehrmaschine RAVO R5 Euro 6E. Diese Maschine soll die defekte Bestandsmaschine ersetzen und zur kommunalen und überörtlichen Straßenreinigung eingesetzt werden.
Interne Kennung: 60487-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34921100 Straßenkehrmaschinen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Jostenhof 15
Stadt: Moers
Postleitzahl: 47441
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135, §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, [...] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags wird eine Großkompaktkehrmaschine mit einer Reinigungsgeschwindigkeit von bis zu 15 km/h, ein Kehrsystem mit saugender Technik, ein ABS und eine Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h benötigt. Die Anforderungen ergeben sich aus dem konkreten Einsatz- und Reinigungskonzept der Auftraggeberin. Die Fahrgeschwindigkeit ist aufgrund des kommunalen und überörtlichen Einsatzes der Maschine, der Entfernung zwischen den Einsatzgebieten und der Nutzung des überörtlichen Straßennetzes erforderlich. Dadurch ist auch ein ABS unverzichtbarer Bestandteil der Fahrsicherheit. Das Kehrsystem mit saugender Technik ist erforderlich, weil so eine Aufnahme des Materials bei hohen Reinigungsgeschwindigkeiten mit guter Reinigungsqualität ermöglicht wird. Die Reinigungsgeschwindigkeit ist erforderlich, um den steigenden Anforderungen an Stadtsauberkeit gerecht zu werden und das festgelegte Reinigungsprogramm innerhalb der verfügbaren Einsatzzeiten abzudecken. Die Auftraggeberin hat eine europaweite Markterkundung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass gegenwärtig nur das Modell RAVO R5 Euro 6E sämtliche technischen Anforderungen kumulativ erfüllen kann. Andere am Markt verfügbare Großkompaktkehrmaschinen erfüllen mindestens eine der für den Einsatz erforderlichen Anforderungen nicht. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, mit der der Beschaffungsbedarf in technisch und funktional vergleichbarer Weise gedeckt werden könnte, besteht nicht. Das Modell RAVO R5 Euro 6E wird ausschließlich von der Firma Frissen GmbH vertrieben. Nach der schriftlichen Bestätigung des Herstellers RAVO Fayat Group besitzt die Frissen GmbH die alleinigen Vertriebsrechte in Deutschland. Andere Wirtschaftsteilnehmer, die die vertragsgegenständliche Maschine liefern können, sind nach dem Ergebnis der Markterkundung nicht vorhanden. Entsprechend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b, Abs. 6 VgV durchgeführt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Frissen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 07.05.2026
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Auftragsvergabe Frissen GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Registrierungsnummer: UStID. DE253277989
Postanschrift: Am Jostenhof 15
Stadt: Moers
Postleitzahl: 47441
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Vergabestelle
Telefon: +49 69 170000-154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Frissen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: UStID. DE274014024 / HRB 16319 (Amtsgericht Aachen)
Postanschrift: Rutherford 110
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52072
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 241 99 00 99 01
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e34e0c08-e83e-4a84-9093-5f893a100b15 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2026 14:02:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 475529-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2026