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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße

466132-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße
OJ S 128/2026 07/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
E-Mail: post@altena.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße
Beschreibung: Die Stadt Altena, vertreten durch den Eigenbetrieb Abwasserwerk, Linscheidstraße 52, 58762 Altena, betreibt in den Einzugsgebieten der Kläranlage Altena und der Kläranlage Rahmede Anlagen zur Schmutz-, Regen- und Mischwassererfassung, -ableitung und -behandlung. Diese kommunalen Kanalnetze wurden durch das Hochwasserereignis 2021 massiv geschädigt. Auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme erfolgte eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Das Abwasserwerk der Stadt Altena beabsichtigt die Wiederherstellung der beschädigten und zerstörten Kanäle in der Rahemdestraße. In deren Verantwortung liegt die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen zur Sanierung von Hochwasserschäden im Kanalnetz der Rahmedestraße sowie die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung. Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1 - Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße (förderfähig) Objektplanung der Sanierung der durch das Hochwasser 2021 geschädigten öffentlichen Entwässerungsanlagen im Bereich der Rahmedestraße (L 530), einschließlich hydraulischer Überprüfung und Ausarbeitung eines technisch und wirtschaftlich optimierten Sanierungskonzeptes. Los 2 - Generalentwässerungsplanung (GEP) EZG Kläranlage Rahmedetal (nicht förderfähig) Erstellung einer Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Rahmedetal. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Förderung der Hochwasserschadensbeseitigung und werden getrennt ausgewiesen.
Kennung des Verfahrens: 4c1775a8-9509-40d1-a64e-d0d589e2fb98
Interne Kennung: HWSB21_AL_M3.07_V025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Entwässerungsanlagen im Bereich der Rahmedestraße (L 530), Einzugsgebiet der Kläranlage Rahmedetal
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPWY6GLN04#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: §§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB
Betrug: §§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB
Korruption: §§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: §§ 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße
Beschreibung: Los 1 - Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße (förderfähig) Objektplanung der Sanierung der durch das Hochwasser 2021 geschädigten öffentlichen Entwässerungsanlagen im Bereich der Rahmedestraße (L 530), einschließlich hydraulischer Überprüfung und Ausarbeitung eines technisch und wirtschaftlich optimierten Sanierungskonzeptes. Los 2 - Generalentwässerungsplanung (GEP) EZG Kläranlage Rahmedetal (nicht förderfähig) Erstellung einer Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Rahmedetal. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Förderung der Hochwasserschadensbeseitigung und werden getrennt ausgewiesen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Entwässerungsanlagen im Bereich der Rahmedestraße (L 530), Einzugsgebiet der Kläranlage Rahmedetal
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der angegebene Leistungszeitraum bezieht sich auf die verbindlich beauftragten Leistungen. Es handelt sich bei diesem Projekt (Los 1) um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaften reicht die Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds) Erklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (sofern einschlägig) Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation ("Russlanderklärung")

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei Geschäftsjahre. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024 und 2023). Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine Umsatzzahlen vorliegen, hat der Bewerber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall sind ersatzweise die Umsatzzahlen der Geschäftsjahre 2024, 2023 und 2022 anzugeben. Hierbei gilt folgender Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahren gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV je Jahr: - 370.000 EUR netto Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Der Umsatz je Geschäftsjahr von 370.00 EUR entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von 740.000 EUR wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 740.000 EUR nicht vergeben. Umsatzwerte > 370.000 EUR und < 740.000 EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45,00

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bewerber hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet. Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen - Ingenieure (abgeschlossenes Hochschulstudium) -, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens - drei Ingenieure (abgeschlossenes Hochschulstudium) anzugeben. Dies stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Technische Fachkräfte oder technische Stellen im Sinne dieses Vergabeverfahrens sind alle Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle betraut sind. Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückzugreifen, die nicht dem Unternehmen angehören (z. B. Kapazitäten anderer Unternehmen wie Nachunternehmer), ist dies als Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht der Nachweis durch die Gemeinschaft als solche aus. Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der vorgesehenen Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen: Die Anzahl von drei Ingenieuren entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von sechs Ingenieuren wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von sechs Ingenieuren nicht vergeben. Die Anzahl Ingenieure > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um eine vergleichbare Referenzleistung handeln. Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden nachfolgende Unterkriterien festgelegt. Es gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen: - mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden. o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbaren Baukosten. o Planungsobjekt verfügt über morphologische Voraussetzungen einer Mittelgebirgslage oder vergleichbar (Niederschlag inkl. Abfluss sowie keine Umleitungsmöglichkeiten sowie beengter Platz) - mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden. o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbare Baukosten. o Die Referenzleistung muss im innerstädtischen Bereich oder vergleichbar erbracht worden sein (besondere Herausforderungen durch eine Vielzahl an Leitungen im Boden/Untergrund). - Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans (Vergleichbarkeit gem. hiesiger Leistungsbeschreibung). Die Nachweise können sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber auf dem Musterformular im Teilnahmeantrag anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Der Bewerber ist hinsichtlich der Anzahl der Referenzen nicht beschränkt. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung der Unterkriterien statt. Es gelten nachfolgende Unterkriterien: - Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges" - Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch" - Generalentwässerungsplanung Die Bewertung der Unterkriterien im Detail: 4.4.1 Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges" Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen. 4.4.2 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch" Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen. 4.4.3 Generalentwässerungsplanung Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. Hier lassen sich maximal 60 Punkte erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 210,00

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Hier ist anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung der Nachunternehmerleistung). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Eignungsnachweise von Nachunternehmern sowie deren Erklärung zu §§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB, (sofern einschlägig), Eignungsleihe Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: - Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe Hinweis: Leiht sich ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend für den beliehenen Leistungsteil als Nachunternehmer zu benennen/einzusetzen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/08/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Altena (Westf.)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Altena (Westf.)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Altena (Westf.)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Generalentwässerungsplanung (GEP) EZG Kläranlage Rahmedetal
Beschreibung: Los 1 - Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße (förderfähig) Objektplanung der Sanierung der durch das Hochwasser 2021 geschädigten öffentlichen Entwässerungsanlagen im Bereich der Rahmedestraße (L 530), einschließlich hydraulischer Überprüfung und Ausarbeitung eines technisch und wirtschaftlich optimierten Sanierungskonzeptes. Los 2 - Generalentwässerungsplanung (GEP) EZG Kläranlage Rahmedetal (nicht förderfähig) Erstellung einer Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Rahmedetal. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Förderung der Hochwasserschadensbeseitigung und werden getrennt ausgewiesen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Entwässerungsanlagen im Bereich der Rahmedestraße (L 530), Einzugsgebiet der Kläranlage Rahmedetal
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der angegebene Leistungszeitraum bezieht sich auf die verbindlich beauftragten Leistungen. Es handelt sich bei diesem Projekt (Los 1) um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaften reicht die Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds) Erklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (sofern einschlägig) Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation ("Russlanderklärung")

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei Geschäftsjahre. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024 und 2023). Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine Umsatzzahlen vorliegen, hat der Bewerber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall sind ersatzweise die Umsatzzahlen der Geschäftsjahre 2024, 2023 und 2022 anzugeben. Hierbei gilt folgender Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahren gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV je Jahr: - 370.000 EUR netto Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Der Umsatz je Geschäftsjahr von 370.00 EUR entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von 740.000 EUR wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 740.000 EUR nicht vergeben. Umsatzwerte > 370.000 EUR und < 740.000 EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45,00

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bewerber hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet. Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen - Ingenieure (abgeschlossenes Hochschulstudium) -, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens - drei Ingenieure (abgeschlossenes Hochschulstudium) anzugeben. Dies stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Technische Fachkräfte oder technische Stellen im Sinne dieses Vergabeverfahrens sind alle Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle betraut sind. Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückzugreifen, die nicht dem Unternehmen angehören (z. B. Kapazitäten anderer Unternehmen wie Nachunternehmer), ist dies als Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht der Nachweis durch die Gemeinschaft als solche aus. Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der vorgesehenen Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen: Die Anzahl von drei Ingenieuren entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von sechs Ingenieuren wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von sechs Ingenieuren nicht vergeben. Die Anzahl Ingenieure > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um eine vergleichbare Referenzleistung handeln. Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden nachfolgende Unterkriterien festgelegt. Es gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen: - mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden. o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbaren Baukosten. o Planungsobjekt verfügt über morphologische Voraussetzungen einer Mittelgebirgslage oder vergleichbar (Niederschlag inkl. Abfluss sowie keine Umleitungsmöglichkeiten sowie beengter Platz) - mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden. o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbare Baukosten. o Die Referenzleistung muss im innerstädtischen Bereich oder vergleichbar erbracht worden sein (besondere Herausforderungen durch eine Vielzahl an Leitungen im Boden/Untergrund). - Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans (Vergleichbarkeit gem. hiesiger Leistungsbeschreibung). Die Nachweise können sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber auf dem Musterformular im Teilnahmeantrag anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Der Bewerber ist hinsichtlich der Anzahl der Referenzen nicht beschränkt. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung der Unterkriterien statt. Es gelten nachfolgende Unterkriterien: - Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges" - Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch" - Generalentwässerungsplanung Die Bewertung der Unterkriterien im Detail: 4.4.1 Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges" Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen. 4.4.2 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch" Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen. 4.4.3 Generalentwässerungsplanung Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. Hier lassen sich maximal 60 Punkte erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 210,00

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Hier ist anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung der Nachunternehmerleistung). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Eignungsnachweise von Nachunternehmern sowie deren Erklärung zu §§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB, (sofern einschlägig), Eignungsleihe Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: - Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe Hinweis: Leiht sich ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend für den beliehenen Leistungsteil als Nachunternehmer zu benennen/einzusetzen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/08/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Altena (Westf.)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Altena (Westf.)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Altena (Westf.)

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
E-Mail: post@altena.de
Telefon: 0235220920
Fax: 02352209203
Internetadresse: https://www.altena.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
E-Mail: post@altena.de
Internetadresse: https://www.altena.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 02514111691
Fax: 02514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0f13b19a-d569-496d-9fb2-517c379d39c9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2026 17:21:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 466132-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 128/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/07/2026