5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Be-rechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / nied-rigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterla-gen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jewei-lige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Unterkriterien Punkte Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes: Erfahrung in der Verkehrs- und/oder Freianlagenplanung in Gewerbe- und/oder Industriegebieten (bis zu 40 Punkte) Erfahrungen in der Erbringung von Verkehrs- und/oder Freianlagenplanung in Gewerbe und/oder Industriegebieten 30 Erfahrungen mit Bauprojekten mit anrechenbaren Kosten von mindestens 10.000.000 EUR 10 Verwendung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Verwendung von Fördermitteln 20 in den letzten 8 Jahren 10 Qualifikation mindestens eines Mitglieds des Projektteams (bis zu 30 Punkte) Projektmanagement 20 Berufsbefähigung als Architekt*in und/oder Ingenieur*in 10 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagsertei-lung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Das Konzept darf max. 7 (sieben) DIN-A4-Seiten umfassen und ist in Schriftgröße 11 in der Schriftart Arial abzufassen. Zusätzlich können max. 5 (fünf) bildliche/grafische/tabellarische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN- A4-Seite sein dür-fen. Sofern es notwendig erscheint, darf die Gesamtseitenanzahl mit den und auf Grund der bildlichen/grafischen/tabellarischen Darstellungen nicht 10 (zehn) DIN-A4-Seiten überschrei-ten. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich inner-halb der formalen Anforderungen bewegt. Das schriftliche Konzept ist als Word-Datei (DOCX.-Datei) und als PDF-Datei einzureichen. 2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts (Fokus auf Gewerbegebiets- und/oder Industriegebietsplanung), Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen und Dokumentation Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten, Renaturierung von Gewässern und ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Regenwasser- und Entwässerungsmanagement. Erwartet wird die Beantwortung der folgenden Fragestellungen im Konzept: • Wie stellen Sie die Einhaltung der von der Auftraggeberin bezeichneten Kostenmaß-gaben sicher? Schätzen Sie veranschlagten Kosten als angemessen ein und wo se-hen Sie auf Grundlage Ihrer Erfahrungswerte mögliche versteckte Kosten lauern? • Wie werden Sie die Belange des im bergischen Land erforderlichen Regenwasser- und Entwässerungsmanagements, der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und der Gewässerrenaturierung bei ihren Planungen berücksichtigen? Diese zur Hand gegebenen Fragen dienen der Konkretisierung der vorangestellten Fragestel-lungen. 2.3.3.2 Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Auftraggeberin zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: 1. Umgang mit der Aufgabenstellung und Beantwortung der vorangestellten Fragen, 2. Fachliche Qualität, 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, 4. Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, 5. Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unter-schiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Entwicklung von projektspezifischen Lösungs-ansätzen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamt-punktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen mindestens der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmenden Ort statt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, wer-den die 5 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. 2.3.4.1 Inhalt und Form der Präsentation Thema der Präsentation wird die Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt, 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten, 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts, 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen (insbesondere mit Bezug zu Regenwasser- und Entwässerungsmanagement), 5. Kommunikations- und Dokumentationsstrategie, 6. Renaturierung von Gewässern und ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Folgende formalen Aspekte werden bewertet: 7. Qualität der Darstellung und der Visualisierung, 8. Rhetorik und Kommunikation, 9. Struktur, 10. Diskussion mit den Gremienmitgliedern. 2.3.4.2 Bewertung der Präsentation Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Präsentationen in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“. Der Bieter, dessen Präsentation nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl er-reicht, erhält im Zuschlagskriterium „Präsentation“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wer-tungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zur am besten bewerteten Präsen-tation mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrer Präsentation die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Ge-samtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) 1Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) 1Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. 2Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.