5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92600000 Dienstleistungen im Sport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92500000 Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen, 92610000 Betrieb von Sportanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Stadt Könisgwinter und der Betreiber der Bäder können durch übereinstimmende Erklärungen die Laufzeit des Vertrags zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertung des Zuschussbetrags
Beschreibung: Bewertung des Zuschussbetrags: a) Zuschussbetrag für die Phase 1 Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 1 bezogen auf 11 Monate sowie das Entgelt für die Betriebsübergangs und Preopening-Leistungen (= Budget-Blankette Phase 1), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen. Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert. Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 10 % gewichtet (Höchstpunkzahl gewichtet: 10 Punkte). b) Zuschussbetrag für die Phase 2 Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 2 bezogen auf 12 Monate (= Budget-Blankette Phase 2), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen. Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert. Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 30 % gewichtet (Höchstpunktzahl gewichtet: 30 Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Kurskonzept
Beschreibung: Bewertung Kurskonzept: Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, ein attraktives und nutzerfreundliches Kurskonzept durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Kurse, das Abdecken aller relevanten Zielgruppen und die Kursvielfalt. Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Sicherheitskonzept
Beschreibung: Bewertung Sicherheitskonzept: Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, die Bäder sowohl für die Nutzer als auch das Personal sicher zu betreiben und Personenschäden möglichst umfassend zu vermeiden. Das Sicherheitskonzept zur Gewährung der Betriebssicherheit / zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens für Hallenbad und Freibad muss mindestens folgende Aspekte umfassen und die Leistungsinhalte hierzu beschreiben: - Gewährleistung der Betriebssicherheit gemäß Richtlinie DGfdB 94.05 - Gewährleistung der Wasseraufsicht gemäß Richtlinie DGfdB 94.05 - Unterweisungs- und Schulungskonzept für Ihre Mitarbeiter der unterschiedlichen Bereiche - Betriebshandbuch bzw. einem Betriebshandbuch unter Sicherheitsaspekten gleichzusetzende schriftliche Unterlagen (hier reicht die Anlage eines Inhaltsverzeichnisses) Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Leistungs- und Servicekonzepts
Beschreibung: Qualität des Leistungs- und Servicekonzepts: Darstellung des Leistungs- und Servicekonzepts im Hinblick auf das Ziel einer hohen Attraktivität des Badebetriebs für die Öffentlichkeit, die Schulen und Vereine. Bitte machen Sie Angaben insbesondere zu folgenden Bereichen: - Servicequalität - Gästezufriedenheit und -bindung - Stärkung des positiven Images des Hallen- und Freibades Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Nachhaltigkeit
Beschreibung: Konzept zur Nachhaltigkeit: Darstellung des Konzepts zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Betriebsführung im Hinblick auf einen schonenden Energie- und Ressourcenverbrauch (inklusive Wasser und Abwasser) sowie Abfallvermeidung. Bitte machen Sie insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten: - Energie- und Ressourceneffizienz - Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft - Mitarbeiterschulungen und -sensibilisierung Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).