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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Logistikleistung zur geplanten Großflächenplakatierung zur Suchtprävention / Bewerbung des Aktionsmonats „Oktober ohne Alkohol“ 2026 mit dem BAM e. V.
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrags ist die Übernahme der Logistikleistungen (Lagereingang, Konfektionierung, Aushang/Klebung der Plakate an den vom BAM e. V. bzw. seinen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung gestellten Plakatierungsorten im Rahmen der vom Auftraggeber tatsächlich genutzten Plakatfreiflächen (gem. Sponsoringvertrag), Ausgabe an die Plakatierer, Anfahrt zum Werbeträger, Handling und Abrechnung der Folgekosten) zur geplanten Plakatierung zur Suchtprävention im Jahr 2026 mit dem BAM e. V. in folgendem Umfang: 25.000 Citylightplakate (CLP plano) 22.000 Großflächenplakate (18/1 gefalzt und gemappt)
Kennung des Verfahrens: c0faeaf9-ee10-42da-a0d4-956d212281ac
Interne Kennung: BIÖG_RV2_11_26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Logistikleistung zur geplanten Großflächenplakatierung zur Suchtprävention / Bewer-bung des Aktionsmonats „Oktober ohne Alkohol“ 2026 mit dem BAM e. V.
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrags ist die Übernahme der Logistikleistungen (Lagereingang, Konfektionierung, Aushang/Klebung der Plakate an den vom BAM e. V. bzw. seinen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung gestellten Plakatierungsorten im Rahmen der vom Auftraggeber tatsächlich genutzten Plakatfreiflächen (gem. Sponsoringvertrag), Ausgabe an die Plakatierer, Anfahrt zum Werbeträger, Handling und Abrechnung der Folgekosten) zur geplanten Plakatierung zur Suchtprävention im Jahr 2026 mit dem BAM e. V. in folgendem Umfang: 25.000 Citylightplakate (CLP plano) 22.000 Großflächenplakate (18/1 gefalzt und gemappt)
Interne Kennung: BIÖG_RV2_11_26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 04/10/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Reiner Preiswettbewerb
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Reiner Preiswettbewerb
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nachAufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen Seite 9 von 20 Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Alleiniger möglicher Bieter ist die Out-of-Home Research & Services GmbH, Frankfurt. Im BAM e. V. sind alle namhaften nationalen sowie regionalen Anbieter von Out-of- Home-Werbeflächen organisiert. Aktuell repräsentiert der BAM e. V. rund 100 Unternehmen und damit mehr als 90 % des gesamten Umsatzes der deutschen Out-of-Home-Branche. Alle im BAM e. V. organisierten Unternehmen unterstützen die Sponsoringaktivitäten. Damit sind diese Kampagnen bei entsprechender Auflage auch bundesweit und in jeder größeren Stadt sichtbar. Lediglich einzelne, sehr kleine lokale Anbieter mit jeweils nur wenigen Werbeflächen sind nicht Mitglied des BAM e. V. und nehmen aus diesem Grund auch nicht an den Sponsoringaktivitäten des Verbandes teil. Media- und Logistikleistung können grundsätzlich nicht einzeln beauftragt werden, die Medialeistung kann nur gemeinsam mit der Logistikleistung beim gleichen Anbieter (hier beim BAM e. V. und seiner 100%igen Tochter Out-of- Home Research & Services GmbH) gebucht und realisiert werden. Reine Logistikanbieter mit bundesweiter Ausrichtung außerhalt der Branchenstruktur gibt es nicht
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Out of Home Research & Service Bundesverband Aussenmedien e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 17/06/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Postanschrift: Maarweg 149-161
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Out of Home Research & Service Bundesverband Aussenmedien e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 30/463/50703
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 479b917c-2a67-429d-8857-f4f8bf842db5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/06/2026 14:32:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 449937-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 124/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2026