2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 14 Friedhöfe im Stadtgebiet, 32257 Bünde
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPWYDMLNE3# Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 05.08.2026, 11:00 Uhr zuzüglich 56Tage = Bindefristende am 30.09.2026, 23:59 Uhr Sonstige vorzulegende Nachweise und Erklärungen: - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden (Nr. 4 des Angebotsformulars) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutz-grundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftliche Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 des Angebotsformulars). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Kurzbeschreibung des geplanten Verwertungsverfahrens / der Anlage - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter (einschl. Farbmuster), wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen - Angabe zur Unternehmensgröße (Nr. 3.3 des Angebotes) - Information zum Bieter (eForms): Nationale Identifikationsnummer, Größe des Wirtschaftsteilnehmers, Nationalität des Eigentümers für den Bieter und alle Mietglieder der Bietergemeinschaft - Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf Verlangen vorzulegen: Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Kartellerklärung (Nr. 6.1 des Angebotes)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der Sozialversicherungsträger
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der Sozialversicherungsträger
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Nr. 4 des Angebotes)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der Sozialversicherungsträger
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Erklärung, ob der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen vorzulegen: - Bestätigung einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes, einer Innung, eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars über die Einhaltung der tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nach dem ArbEntG - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der Sozialversicherungsträger
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotes)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Erklärung, ob dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 98 c Aufenthaltsgesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB