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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top 128 Zeilen
Beschreibung: Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top 128 Zeilen
Kennung des Verfahrens: 8a9b7596-5454-46dd-98b7-58c10093a227
Interne Kennung: 2026-KKH Bottrop CT
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33115100 CT-Scanner
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Osterfelder Straße 157
Stadt: Bottrop
Postleitzahl: 46242
Land, Gliederung (NUTS): Bottrop, Kreisfreie Stadt (DEA31)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YCMMXCT#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top 128 Zeilen
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe durch die Auftraggeberin, die Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH, Osterfelder Straße 157, 46242 Bottrop, ist die Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top einschließlich Dienstleistung SOMATOM go.Top-CT Advance Plan Excellence für den Standort Knappschaft Kliniken Marienhospital Bottrop, Josef-Albers-Straße 70, 46236 Bottrop. Die Knappschaft Kliniken Bottrop mit den Standorten Knappschaftskrankenhaus und Marienhospital sind seit November 2025 fusioniert. In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01.2026 eine zentrale Abteilung für Radiologie/Neuroradiologie und Nuklearmedizin standortübergreifend etabliert. Entsprechend finden Mitarbeiterrotationen und gemeinsame Dienste statt. Ziel ist, eine homogene infrastrukturelle Situation im Geräte- und IT Bereich zu schaffen. Die Auftraggeberin verfügt derzeit am Standort Knappschaftskrankenhaus. über 2 CT Geräte der Firma Siemens. Am Standort Marienhospital Bottrop befindet sich ein CT-Gerät der Fa. GE, das in Kooperation mit der dort ansässigen BORAD Praxis betrieben wird. Das vorhandene CT der Fa. GE ist von der Bildqualität und der Strahlenbelastung aufgrund der Technologie (16 Zeilen CT) nicht mehr state of the art. Des Weiteren gibt es für dieses Gerät nur noch bedingt Ersatzteile. Daher ist eine Ersatzbeschaffung zur Vermeidung eines unwiderruflichen Geräteausfalls unabdingbar. Zur Optimierung der radiologischen Leistungen ist die Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top, gleicher Bauart wie am Standort Knappschaftskrankenhaus, beabsichtigt. Die Auftraggeberin benötigt zur Erweiterung des Leistungsspektrums und Verbesserung der Diagnostik durch einen vollwertigen diagnostischen CT-Scanner, der zusätzlich zum vorhandenen Untersuchungsspektrum vollumfänglich die Cardio Bildgebung und den Bereich Lungenscreening mit abdeckt. Besonderer Bedarf besteht hinsichtlich der Möglichkeit eines Ganzkörperscans mit einem Scanbereich von bis zu 200 cm durchführen zu können und dass das neue System auch für adipöse Patienten, die ggf. 300 kg Gewicht haben, eine Lösung bietet. Zu diesem Zweck soll das neue Cardio-CT (Typ Siemens Go.Top) mit 128 Schichten angeschafft werden, welches alle genannten Anforderungen und auch dem einheitlicheren Bewertungsmaßstab der Kassen / KBV entspricht und erfüllt.
Interne Kennung: 2026-KKH Bottrop CT
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33115100 CT-Scanner
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Osterfelder Straße 157
Stadt: Bottrop
Postleitzahl: 46242
Land, Gliederung (NUTS): Bottrop, Kreisfreie Stadt (DEA31)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 96 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium war zu 100 % der Preis in EUR.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen, § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV. Daher wird von den Angaben zum Angebot abgesehen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV sind vorliegend gegeben. Folgende Alleinstellungsmerkmale hat das neue CT: zusätzlicher, dezidierter Lowdose Zinnfilter, 70KV Protolle Folgende Vorteile bieten sich zusätzlich durch die Beschaffung des neuen CT: Gantrykippung, Erweiterung des Untersuchungsspektrum um Cardio Bildgebung, Erweiterung des Untersuchungsspektrum um Lungenschreening, Patientenuntersuchung bis 307kg möglich (anstelle früher 227kg), die Lieferzeit dieses Gerätes liegt bei maximal 4 Wochen, was ebenfalls, gerade in Hinblick auf den drohenden Ausfall des jetzigen Gerätes vorteilhaft ist, Die Softwareoberfläche ist bekannt, weniger Schulung notwendig - weniger Ausfall hierdurch, einzigartiger mobiler Workflow, spart Zeit in der Untersuchung, absolute Low-Dose Untersuchungen durch zusätzlich nutzbaren Zinnfilter möglich, Scanbereich 200cm (anstelle früher 160cm), spezielle 70KV Untersuchungsprotokolle sparen Kontrastmittel, Anwendersicherheit durch gleiche Software wie am auftraggeberseitig vorhandenen MRT-System Das zu beschaffende CT ist optimal geeignet, entsprechend dem Beschaffungsbedarf der Klinik in deren Radiologie eingesetzt zu werden. Das CT des Anbieters kann effizient und kostensparend ohne ergänzenden Bedarf eines Technikraumes in die baulichen Gegebenheiten eingefügt werden. Bei Auswahl eines anderen Anbieters könnte das bestehende Raumkonzept nicht ohne erheblichen Umbau und Anpassungsbedarf fortgeführt werden. Darüber hinaus erfüllen die technischen Ausstattungsmerkmale die hohen technischen Anforderungen der Fachabteilung des Klinikums. All dies begrenzt die Auswahl möglicher Auftragnehmer zur Umsetzung der Beschaffung. Es ist der Auftraggeberin nicht zuzumuten, aufgrund der vorstehend dargestellten Sachzwänge aus Gründen wettbewerblicher Vielfalt auf die Vergabeabsicht bzw. die Umsetzung der Maßnahme gänzlich zu verzichten, steht ihr doch mit der Möglichkeit einer Freihändigen Vergabe nach § 14 Abs. 4 VgV ein zulässiges und geeignetes vergaberechtliches Instrument zur Verfügung. Aus den aufgeführten Gründen kann der Auftrag daher nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine Alternativlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht verfügbar. Es ist nach dem derzeitigen Entwicklungsstand auch nicht damit zu rechnen, dass andere Systeme in absehbarer Zeit über die vorgenannten Eigenschaften und Alleinstellungsmerkmale entsprechend den Anforderungen der Auftraggeberin verfügen werden. Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass die Auftraggeberin ihre Beschaffungsanforderungen ausschließlich an den Erfordernissen für eine optimale radiologische Behandlung der Patienten ausgerichtet hat. Die gewählten Anforderungen sind damit objektiv auftrags- und sachbezogen und nachvollziehbar. Der mangelnde Wettbewerb ist demnach nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen besteht im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV somit kein Wettbewerb, da der CT Scanner SOMATOM go.Top 128 Zeilen das einzige System ist, das den Anforderungen des Klinikums gerecht wird. Da die Firma Siemens der einzige Anbieter für CT Scanners SOMATOM go.Top 128 Zeilen auf dem europäischen Markt ist, ist diese als einziges Unternehmen in der Lage den Auftrag auszuführen, sodass die Beschaffung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) VgV gerechtfertigt ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthineers AG
Angebot:
Kennung des Angebots: CPQ-1364195 Rev. 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen, § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV. Daher wird von den Angaben zum Angebot abgesehen.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2026-KKH Bottrop CT
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
Registrierungsnummer: HRB 12559
Postanschrift: Osterfelder Str. 157
Stadt: Bottrop
Postleitzahl: 46242
Land, Gliederung (NUTS): Bottrop, Kreisfreie Stadt (DEA31)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2082076580
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 34491
Postanschrift: Zum Steigerhaus 8
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46117
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Telefon: 02082076580
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthineers AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 237558
Postanschrift: Klaus-Bungert-Straße 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 46468
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +498001881885
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2179e54a-dbba-4da6-9263-44f4ee62bdbf - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/06/2026 09:10:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 451628-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 124/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2026