2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Direktion Mannheim der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, M5,7, 68161 Mannheim und all ihrer Verwaltungsstätten und Immobilien
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG – zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123–126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 StGB (kriminelle Vereinigungen), § 129a StGB (terroristische Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle/terroristische Vereinigungen im Ausland) – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Derselbe Gesetzeskomplex wie Nr. 2 (§§ 129, 129a, 129b StGB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Terrorismusfinanzierung: § 89c StGB; Geldwäsche: § 261 StGB – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Betrug: § 263 StGB (Betrug gegen EU-Haushalt oder von der EU verwaltete Haushalte); § 264 StGB (Subventionsbetrug gegen EU-Haushalt) – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Korruption: § 299, §§ 299a, 299b StGB (geschäftlicher Verkehr/Gesundheitswesen); § 108e StGB (Mandatsträger); §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung/Bestechung), jeweils i. V. m. § 335a StGB; Art. 2 § 2 IntBestG – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Abs. 1–5, §§ 232b–233a StGB – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Nichtnachkommen von Steuer-/Abgaben-/Sozialversicherungspflichten, festgestellt durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung, oder anderweitiger Nachweis durch den öffentlichen Auftraggeber – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gleicher Tatbestand wie bei Steuern, Abgaben – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nachweislicher Verstoß bei Ausführung öffentlicher Aufträge – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nachweislicher Verstoß bei Ausführung öffentlicher Aufträge – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß bei Ausführung öffentlicher Aufträge – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag/-eröffnung, Mangels-Masse-Abweisung, Liquidation oder Tätigkeitseinstellung – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Derselbe Tatbestand wie bei Zahlungsunfähigkeit – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Derselbe Tatbestand wie bei Zahlungsunfähigkeit – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Derselbe Tatbestand wie bei Zahlungsunfähigkeit – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Nachweislich begangene schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, die die Integrität infrage stellt; § 123 Abs. 3 GWB entsprechend anwendbar – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Hinreichende Anhaltspunkte für Vereinbarungen/abgestimmtes Verhalten zur Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt, der Unparteilichkeit/Unabhängigkeit bei der Verfahrensdurchführung beeinträchtigt und nicht durch mildere Maßnahmen beseitigt werden kann – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Verzerrung durch frühere Einbeziehung in die Verfahrensvorbereitung, nicht beseitigbar durch mildere Maßnahmen – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Erhebliche/fortdauernde mangelhafte Erfüllung wesentlicher Anforderungen, geführt zu vorzeitiger Beendigung, Schadensersatz oder vergleichbarer Rechtsfolge – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Schwere Täuschung bei Ausschlussgründen/Eignungskriterien, Zurückhalten von Auskünften, Unfähigkeit zur Nachweisführung; unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfindung, Erlangen vertraulicher Informationen, Übermittlung irreführender Informationen – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB.