2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112200 Bodenabtrag
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten, 45232411 Bau von Schmutzwasserleitungen, 77211300 Rodung, 77211400 Fällen von Bäumen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gabelhorst
Stadt: Espelkamp
Postleitzahl: 32339
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke (DEA46)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Mühlenkreiskliniken AöR planen in 32339 Espelkamp an der Straße Gabelhorst den Neubau der Klinik Lübbecker Land. Zur Herrichtung des Baufeldes sind Vorabmaßnahmen geplant. Die Vorabmaßnahmen beinhalten: - Abtrag und Lagerung von Oberboden 10.100 m³ - Abtrag und Abfuhr von Oberboden 13.300 m³ - Abtrag und Abfuhr von Boden 2.800 m³ - Lieferung und Einbau von Füllboden 9.250 m³ - Herstellung von asphaltierten Baustraßen, Ausweich- und Wendeflächen 7.150 m² - Herstellung einer geschotterten Baustelleneinrichtungsfläche für die späteren Gewerke 4.500 m² - Herstellung einer provisorischen Schmutzwasseranbindung 350 m - Herstellung von offenen Gräben und einer Mulde 2250 m² - Fäll- und Rodungsarbeiten 1.600 m² - Herstellung von Betonwinkelstützwänden 144 m Die Baumaßnahme befindet sich auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche. Vor dem vollständigen Oberbodenabtrag sind die Baustraßen und die Ausweich- und Wendeflächen herzustellen. Ein Teil des Oberbodens wird auf einer benachbarten Fläche für spätere Baumaßnahmen gelagert. Ein weiterer Teil des Oberbodenabtrags wird auf einer weiteren Lagerfläche des Auftraggebers gelagert. Der überwiegende Teil ist abzufahren. Zur Herstellung der Baustraßen ist Füllboden einzubringen und anschließend der Oberbau herzustellen. Für die Baustelleneinrichtungsfläche ist eine Schmutzwasseranbindung für die späteren Sanitäreinrichtungen herzustellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Dies gilt für alle nachfolgenden Ausschlussgründe analog.
Korruption: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrug: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: ---
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---