1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: ecTOF Massenspektrometer
Beschreibung: Lieferung eines ecTOF Massenspektrometers inklusive Aufbau und Inbetriebnahme.
Kennung des Verfahrens: 043412e8-8587-4cbe-a420-0e54ca8a2307
Interne Kennung: 140-25 LK
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38433100 Massenspektrometer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45141
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD2RZ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ecTOF Massenspektrometer
Beschreibung: Lieferung eines ecTOF Massenspektrometers zur zeitaufgelösten Detektion von flüchtigen Elektrochemieprodukten direkt aus flüssigen Elektrolyten (EC-M-MS). Das Gerät muss in der Lage gleichzeitig EI- und CI Spektren in einem einzigen GC-Durchlauf aufzuzeichnen. Der auf zwei Ionenquellen verteilt GC-Auslass (eine EI-Quelle und eine CI-Quelle) und die Ionen beider Quellen werden schnell alternierend in einen gemeinsamen Flugzeit-Massanalysator (TOF) geleitet. Mittels schneller Ionoptik werden EI und CI mit Frequenzen bis zu ~100 Hz abgewechselt, sodass EI- und CI-Ionen zeitgleich detektiert werden. Das Gerät muss hoher Geschwindigkeit und hoher Zeitauflösung haben, um die entstehen komplexe Pozesse bei katalytischen Analysen schneller zu trennen und zu detektieren Das Gerät muss in der Lage sein hochfequentes alternierendes EI/CI innerhalb eines Peaks zu gewährleisten. Das Gerät ist in der Lage zwischen der Elektronenstoßionisation (EI) für Strukturfragmente und der chemischen Ionisation (CI) für die Bestimmung des Molekülions so schnell zu wechseln, Umschaltraten bis zu 100 Hz, dass für jeden chromatographischen Peak beide Informationstypen vorliegen. Das Gerät ist in der Lage, EI- und CI-Daten in einer gemeinsamen Datei zu speichern. Das Gerät ist in der Lage, die Chemie der Ionenquelle per Mausklick oder innerhalb einer Sequenz zu ändern.
Interne Kennung: 140-25 LK
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38433100 Massenspektrometer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45141
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: In Verbindung steht ein Gaschromatograph, das mit dem Massenspektrometer gekoppelt werden muss. Das Gaschromatograph wird separat ausgeschrieben, da der Auftragswert niedrig ist, um ggf. nach der VGV ausgeschrieben werden zu müssen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: §135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. §134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Duisburg-Essen
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Gefordert ist ein ecTOF Massenspektrometer zur zeitaufgelösten Detektion von flüchtigen Elektrochemieprodukten direkt aus flüssigen Elektrolyten (EC-M-MS). Das Gerät muss in der Lage gleichzeitig EI- und CI Spektren in einem einzigen GC-Durchlauf aufzuzeichnen. Der auf zwei Ionenquellen verteilt GC-Auslass (eine EI-Quelle und eine CI-Quelle) und die Ionen beider Quellen werden schnell alternierend in einen gemeinsamen Flugzeit-Massanalysator (TOF) geleitet. Mittels schneller Ionoptik werden EI und CI mit Frequenzen bis zu ~100 Hz abgewechselt, sodass EI- und CI-Ionen zeitgleich detektiert werden. Das Gerät muss hoher Geschwindigkeit und hoher Zeitauflösung haben, um die entstehen komplexe Pozesse bei katalytischen Analysen schneller zu trennen und zu detektieren Das Gerät muss in der Lage sein hochfequentes alternierendes EI/CI innerhalb eines Peaks zu gewährleisten. Das Gerät ist in der Lage zwischen der Elektronenstoßionisation (EI) für Strukturfragmente und der chemischen Ionisation (CI) für die Bestimmung des Molekülions so schnell zu wechseln, Umschaltraten bis zu 100 Hz, dass für jeden chromatographischen Peak beide Informationstypen vorliegen. Das Gerät ist in der Lage, EI- und CI-Daten in einer gemeinsamen Datei zu speichern. Das Gerät ist in der Lage, die Chemie der Ionenquelle per Mausklick oder innerhalb einer Sequenz zu ändern.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bruker Daltonics GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 140-25 LK
Titel: ecTOF Massenspektrometer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Registrierungsnummer: DE811272995
Postanschrift: Forsthausweg 2, Gebäude LG
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Strategischer Einkauf/Vergabestelle
Telefon: +49 203379-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bruker Daltonics GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRA 29081
Postanschrift: Fahrenheitstraße 4
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6e946f9b-b2d4-4cb1-ab96-22c293c03e84 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 08:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 444571-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 122/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026