1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk Düsseldorf
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Elektroinstallationsarbeiten - Bittweg 124
Beschreibung: Elektroinstallationsarbeiten
Kennung des Verfahrens: 2677c209-76e7-4687-8629-9e07e1691ceb
Interne Kennung: StwD_2026_01_ELT
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Elektroinstallationsarbeiten für die energetische Sanierung wurden im Wege des beschleunigten offenen Verfahrens durchgeführt, da dringliche Gründe im Sinne von § 10a EU Abs. 3 VOB/A vorlagen. Die Dringlichkeit ergab sich daraus, dass die Stromversorgung der zu sanierenden Wohnungen derzeit nicht gewährleistet ist. Insbesondere fehlen Unterverteilungen sowie entsprechende Zuleitungen, sodass eine Fertigstellung der Wohnungen aktuell nicht möglich ist. Dies führte dazu, dass auch nachfolgende Ausbaugewerke, insbesondere Trockenbau- und Malerarbeiten, nicht fortgeführt werden konnten. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des aktuellen Ausführungsstands der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) sowie der Einbindung der geplanten Anlagen (insbesondere Wärmepumpen und Photovoltaikanlage). Ohne eine zeitnahe Beauftragung der Elektroinstallationsleistungen können Verzögerungen im Bauablauf sowie Versorgungsengpässe im späteren Betrieb nicht ausgeschlossen werden. Die Leistungen sind für die termingerechte Fertigstellung der Wohnungen zwingend erforderlich. Die Fertigstellung ist spätestens bis Ende September 2026 vorgesehen, um die rechtzeitige Nutzung der Apartments durch Studierende zu gewährleisten. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit regulären Angebotsfristen hätte zu erheblichen Verzögerungen geführt und den planmäßigen Fortgang des Bauvorhabens sowie die fristgerechte Bezugsfertigkeit gefährdet. Vor diesem Hintergrund war die Anwendung verkürzter Fristen erforderlich.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bittweg 124
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 292 632,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMJXU#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Elektroinstallationsarbeiten - Bittweg 124
Beschreibung: Die Arbeiten zur energetischen Sanierung eines Studierendenwohnheimes in Düsseldorf wurden aus organisatorischen Gründen in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Im ersten Bauabschnitt wurden die Steigestränge saniert und in den Studierendenwohnungen die elektrischen Anlagen erneuert. In den Kriechkellern wurden für die Versorgung der Energie,- und Medienleitungen, Verlege,- und Trassensysteme erstellt. Eine Niederspannungshauptverteilung wurde zur Versorgung der Studierendenwohnungen montiert und in Betrieb genommen. Durch die ausgeführten Arbeiten konnten die Studierenden die Einheiten zum vereinbarten Zeitpunkt wieder beziehen. Im zweiten Bauabschnitt soll die Gebäudehauptverteilung zur Versorgung der beiden Niederspannungshauptverteilungen und die Versorgungszuleitungen erneuert werden. Zur Sicherstellung der Gesamtversorgung und der zur Verfügung stehenden limitierten Gesamtleistung des Versorgers ist ein Gebäudelastmanagement zu installieren. Um die Abschaltung der Stufen der Wärmepumpen zu minimieren, wurden größere Pufferspeicher und Zusatzerhitzer verbaut. Mittels einer im Bau befindlichen PV Anlage mit 200 KWp Anlagenleistung, sollen diese im Überschussverfahren dynamisch unterstützt werden. Grundsätzlich hat die Versorgung der Einheiten mit der dezentralen Warmwasserversorgung der Bäder die höchste Priorität. In der Software sind die Energieflüsse und Regelzustände im Monitoring nachvollziehbar darzustellen. In den Sudierendenwohnungen, den Fluren, Treppenhäusern und den Allgemeinbereichen des zweiten Bauabschnitts werden baugleich zum ersten Bauabschnitt die elektrischen Anlagen erneuert. Die veralteten Elektrounterverteilungen werden demontiert und durch geeignete Elektrounterverteilungen ersetzt. Die obere Hutschiene mit 12 Teilungseinheiten soll für die Montage der Lüftungssteuerung notwendigen Installation von Reihenklemmen, für das bereits beauftragte Elektroinstallationsunternehmen freigehalten werden. Die Montage und Inbetriebnahme der in den Fenstern integrierten Lüftung für die dezentrale Steuerung der Nachströmung der Küchen und Bäder darf nicht gefährdet werden. Bei der Trassen,- und Verlegeplanung ist in Absprache mit der Bauleitung zu berücksichtigen, dass ein Bereich für die strukturierte EDV-Verkabelung des bereits beauftragten Elektroinstallationsunternehmen zur Verfügung gestellt wird. Eine Datendose wird im Vorflur und jeweils eine in den Zimmern der Studierendenwohnungen montiert. Die Datenleitungen wurden bereits in alle Einheiten verlegt und werden nun über die im zweiten Bauabschnitt vom AN zu erstellenden Kabelwege durch das bereits beauftragte Unternehmen final zu den Endpunkten verlegt und in Betrieb genommen. Eine Montageplanung ist auf einem gesonderten Layer im dwg Format, mit einer geeigneten CAD Software vorzugsweise DDS kompatibel, zu erstellen. Um Kollisionen aus zuschließen werden die Montagepläne der beauftragten Ausführungsunternehmen digital übereinander gelegt, geprüft und durch die Bauleitung zur Ausführungfrei gegeben.
Interne Kennung: StwD_2026_01_ELT
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). - Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche / fiktive) Abnahme.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bittweg 124
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis (brutto)
Beschreibung: Der Preis war das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hatte den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen ging der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hatte zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.d83;.x83) und im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hatte der Bieter das Leistungsverzeichnis nicht im GAEB-Format und im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wurde aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen wurden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk Düsseldorf
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 245 612,53 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Thoma Elektroanlagen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: StwD_2026_01_ELT
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 245 612,53 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: StwD_2026_01_ELT
Titel: Elektroinstallationsarbeiten - Bittweg 124
Datum des Vertragsabschlusses: 16/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk Düsseldorf
Registrierungsnummer: DE119432181
Postanschrift: Universitätsstraße 1
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 211 8113298
Fax: +49 211 11615321
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Thoma Elektroanlagen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE191846467
Postanschrift: Kaarster Str. 15
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 02131666189
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c35d6c80-3179-446d-b76f-e9fcd619bf08 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/06/2026 07:50:47 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 429781-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2026