1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Beschreibung: Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 25 Gepäckprüfanlagen für Rückführmaßnahmen, zugehörigen Monitor- Arbeitsplätzen und Ein- und Ausförderstrecken und Instandhaltungsvertrag
Kennung des Verfahrens: 9b3bf1de-0adc-4c20-9496-96d5e5a94169
Interne Kennung: B 19.10 - 0122/26/VV : 1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38581000 Kofferdurchleuchtungsausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 795 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 397 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt an den im Auftragsformular benannten Lieferort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Auftragserteilung. Umsatz: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 4.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). - Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: -- Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen, aufsummiert mindestens 5 Gepäckprüfanlagen (Summe aus allen Referenzen), mindestens bestehend aus Einlaufrollenbahn oder elektrisch angetriebenem Einlaufband, Gepäckprüfanlage, Auslaufrollenbahn oder elektrisch angetriebenem Auslaufband und zur Gepäckprüfanlage passenden Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben. -- Diese Gepäckprüfanlagen müssen dort entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden sein. Alternativ ist es auch zulässig, dass die Gepäckprüfanlagen uneingeschränkt entsprechend den Anforderungen der vorgenannten Durchführungsverordnung eingesetzt werden können, weil keine baulichen Veränderungen an den in der Referenz genannten Anlagetypen gegenüber den sonst entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung eingesetzten Gepäckprüfanlagen erfolgten. -- Mindestens an einem der als Referenz genannten Verkehrsflughäfen muss die Instandhaltung (Wartung, Inspektion und Reparatur) der Gepäckprüfanlagen über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren durch den Bewerber selbst erfolgt sein. - Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Dies gilt nicht für die vorstehend aufgeführte Anforderung zur Instandhaltung durch den Bewerber. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. - Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. - Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Kapazitäten zur Leistungserbringung Beschreiben Sie nachvollziehbar und belastbar, d. h. insbesondere unter Angabe der entsprechenden, Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personalkapazitäten, wie Sie im Auftragsfall drei Monate nach Zuschlagserteilung folgende mögliche Szenarien sicherstellen können: - Gleichzeitige Errichtung von Gepäckprüfanlagen an mindestens 4 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen). Die Errichtung umfasst die Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe und Benutzereinweisung der Gepäckprüfanlagen. - Durchführung der Instandhaltung (hiervon umfasst ist die Wartung, Inspektion und Reparatur) von 4 errichteten Gepäckprüfanlagen Für die Errichtung und Instandhaltung der Gepäckprüfanlagen ist - eine Mindestanzahl zum Zeitpunkt 2 Monate nach Zuschlagserteilung von 6 Mitarbeitenden - mit der nachfolgend dargestellten Qualifikation und Berufserfahrung - von denen mindestens 3 Mitarbeitende die deutsche Sprache in Wort und Schrift insoweit beherrschend, damit sie mit den Mitarbeitenden des Auftraggebers fachkundig und qualifiziert im Rahmen der Leistungserbringung kommunizieren können, und - mindestens 3 der mindestens 6 Mitarbeitenden müssen über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Errichtung und Instandhaltung von Röntgeneinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzes (Fachkundegruppe R5 gem. Strahlenschutzverordnung) verfügen erforderlich. Die Mitarbeitenden müssen für die Ausübung der Errichtung und Instandhaltung der Gepäckprüfanlagen über - eine technische Ausbildung (Techniker, Meister, Ingenieur, oder technischer Ausbildungsberuf) und - über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten über die Errichtung und Instandhaltung von Gepäckprüfanlagen verfügen. Geschäftsführende Personen, Mitarbeitende der Geschäftsleitung oder der Verwaltung zählen hier nicht, es sei denn, sie werden für die Errichtung und Instandhaltung der Gepäckprüfanlagen eingesetzt und verfügen über die zuvor genannte Qualifikation und Berufserfahrung. Die Personen der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" dürfen Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass insgesamt 6 Mitarbeitende ausreichen können. Es ist zu bestätigen, dass die vorgenannte geforderte Mindestanzahl von qualifizierten und berufserfahrenen Mitarbeitenden, die geforderte Mindestanzahl von Mitarbeitenden mit den deutschen Sprachkenntnissen und die Mindestanzahl der Mitarbeitenden mit der vorgenannten Fachkunde-Bescheinigung innerhalb der o. g. Zeiträume zur Verfügung stehen werden. Unternehmensdaten Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen. Verpflichtung von Subunternehmen und Bewerber-/Bietergemeinschaften Bei Subunternehmen hat der VS-NfD-Auftragnehmer seine Unterauftragnehmer zu verpflichten. Er nimmt dann die Rolle des VS-NfD-Auftraggebers wahr. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften bleibt das Beschaffungsamt des BMI VS-NfD-Auftraggeber. In diesem Fall muss mit jedem einzelnen der die Bewerber-/Bietergemeinschaft bildenden Unternehmen separat eine VSNfD-Verpflichtung vereinbart werden. Hierzu muss jedes dieser Unternehmen die mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen bereitgestellte, von der VS-NFD-Auftraggeberin signierte VSNfD-Vereinbarung ebenfalls unterzeichnen bzw. digital signieren und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Fortsetzung in BT-70
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Beschreibung: Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38581000 Kofferdurchleuchtungsausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 795 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 397 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Notwendigkeit der nationalen Zulassung gem. § 10a LuftSiG Gemäß § 10a LuftSiG darf Sicherheitsausrüstung für Maßnahmen gemäß § 5 LuftSiG nur verwendet werden, wenn diese Sicherheitsausrüstung durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert und für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durch die Luftsicherheitsbehörde zugelassen ist. Für die Zertifizierung der Sicherheitsausrüstung und deren Zulassung für die konkrete Anwendung ist in Deutschland folgende Luftsicherheitsbehörde die benannte Zertifizierungsstelle: Bundespolizeipräsidium Referat 65 Ratzeburger Landstr. 4 23562 Lübeck Beachten Sie, dass in Deutschland über die Anforderungen der EU hinaus gehende sogenannte nationale Anforderungen gelten. Diese nationalen Anforderungen müssen für eine Zulassung von Sicherheitsausrüstung ebenfalls erfüllt sein. Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie für die von Ihnen als in Frage kommend eingestuften und für ihr Angebot als GPA RFM in Frage kommenden Geräte - die Zertifizierung schnellstmöglich beantragen, oder - bereits beantragt haben, oder - bereits eine Zertifizierung und Zulassung für die Kontrolle von aufgegebenes Reisegepäck gem. § 5 LuftSiG der vorgenannten Zertifizierungsstelle erfolgt ist. Hinweis: Das Zertifikat der o.g. Zertifizierungsstelle muss spätestens bei der Abgabe des finalen Angebotes (Final Call) vorliegen. Die an der Teilnahme am Vergabeverfahren interessierten Bewerber werden dringend ersucht, die nationale Zertifizierung bzw. Neuzertifizierung bei der o.g. Stelle zu beantragen. Einhaltung von Normen des Qualitäts- und Umweltmanagements (§ 28 VSVgV) Erklären Sie, dass Sie bzw. die Herstellerin(-nen) der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001) anwenden werden. Bescheinigungen über bestehende Qualitätsmanagementsysteme müssen von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber/Bieter die Gleichwertigkeit nachweist. Werden anlässlich der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Bescheinigungen über ein Umweltmanagement verlangt, so gilt § 28 Abs. 2 VSVgV. Verpflichtung VS-NfD Mit den Unterlagen zur Erstellung des Teilnahmeantrages stellt der VS-NfD-Auftraggeber eine von ihm noch nicht signierte VS-NfD-Verpflichtung zur Verfügung. Mit seinem Teilnahmeantrag muss der Bewerber eine von ihm signierte VS-NfD-Verpflichtung einreichen. Damit bestätigt er, dass er einen Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes "VS-NfD-Verpflichtung" mit dem VS-NfD-Auftraggeber abschließen will und sich verpflichtet, die Vorgaben sämtlicher Teile des VS-NfD-Merkblatts einzuhalten. Mit der Entscheidung, aus welchem Bewerber ein Teilnehmer in diesem Verfahren wird, fällt auch die Entscheidung, mit wem der VS-NfD-Auftraggeber den Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes VS-NfD-Verpflichtung abschließen wird. Die Teilnehmer am weiteren Vergabeverfahren (Angebotsphase) erhalten zusammen mit den noch nicht beim Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen die vom VS-NfD-Auftraggeber ebenfalls signierte VS-NfD-Verpflichtung. Mit der Signierung der VS-NfD-Verpflichtung kommt der Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes "VS-NfD-Verpflichtung" zwischen dem VS-NfD-Auftraggeber (hier: Beschaffungsamt des BMI) und dem VS-NfD-Auftragnehmer (hier: Teilnehmer am Vergabeverfahren) zustande. Hierdurch verpflichtet sich der VS-NfD-Auftragnehmer, die im VS-NfD-Merkblatt ("Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", Anlage 4 - des Geheimschutzhandbuches des BMWK, Dokument mit der lfd. Nr. 10 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Bestimmungen einzuhalten. Die Aufnahme als Teilnehmer in die Angebotsphase erfolgt somit nur bei den Bewerbern, die nach der Prüfung und Wertung ihres Teilnahmeantrags die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzen und nicht nach §§ 23 oder 24 VSVgV oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland ausgeschlossen werden mussten und die die elektronisch signierte Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Fortsetzung der Ausführung zur Beschreibung der Beschaffung (BT-24) Neben dem Abschluss der Rahmenvereinbarung ist der Abschluss eines Instandhaltungsvertrages Gegenstand des Vergabeverfahrens. Für die Instandhaltung wird für die gesamte geplante Nutzungsdauer von einem Schätzwert von 2.398.000 EUR ausgegangen. Die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Final-Call erfüllt sein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/09/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/08/2026 11:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Fortsetzung aus BT-300 Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG zu unterziehen. Nachweis der Autorisierung durch den Gerätehersteller Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Ange-bot erstellen werden. Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei. Sofern Sie selbst der Hersteller der voraussichtlich von Ihnen angebotenen Produkte sind, geben Sie dies bitte in dieser Erklärung an. Fortsetzung in BT-300
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22899610-2710
Fax: +49 2289961087-1000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7c9e0c21-827d-40f2-a75b-cdcebcf9e08c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2026 11:18:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 416574-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2026