5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Wesselpütz 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber hat einen durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten Geschäftsjahre (2023-2025) in Höhe von mindestens 600 000 Euro netto nachzuweisen. Der geforderte Mindestjahresumsatz bezieht sich auf Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, insbesondere auf Planungs- und Generalplanerleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude sowie Koordination von Fachplanungen bei Sanierungs-, Erweiterungs-, oder Neubauvorhaben. Mindestanforderung: Wird der geforderte Mindestjahresumsatz nicht nachgewiesen oder unterschritten, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Sanierungsmaßnahmen - Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren 2023-2025 erbracht und abgeschlossen wurden. Nachzuweisen sind Referenzen über die Planung und Realisierung von stationären Pflegeeinrichtungen. Berücksichtigt werden Neubauten, Erweiterungen, Umbauten sowie Sanierungsmaßnahmen. Die Referenzen müssen hinsichtlich Größe, Komplexität und Nutzungsanforderungen mit der ausgeschriebenen Maßnahme vergleichbar sein. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Erfahrung mit Einrichtungen der stationären Pflege unter Berücksichtigung der Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie vergleichbarer betrieblicher und funktionaler Anforderungen. Mindestbedingungen: - Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten im Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen, - Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt mit 80 Pflegeplätzen, - Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für Bauen im Bestand (Umbau/Sanierung/Erweiterung), - Nachweis von mindestens einem Referentprojekt für einen öffentlichen oder gemeinnützigen Auftraggeber. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss. Die Bewertung erfolgt insbesondere anhand: - Anzahl der eingereichten Referenzprojekte, - Gesamtzahl der Referenzprojekten realisierten Pflegeplätze, - Erfahrungen mit Pflegeeinrichtungen im laufenden Betrieb, Erfahrungen mit den gesetzlichen Anforderungen in NRW, Umgang der erbrachten -Generalplanungsleistungen. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Zur Ermittlung der besten Bewerber werden höchstens drei Referenzprojekte gewertet. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, werden nur die ersten drei gewertet. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Gewichtung: 40% Bewertungsmethode: Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 3 Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Besondere Fachkunde und Erfahrungen bei stationären Pflegeeinrichtungen - Nachzuweisen sind Erfahrungen mit den besonderen gesetzlichen , genehmigungsrechtlichen und förderrechtlichen Anforderungen von stationären Pflegeeinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere : - Wohn- und Teilhabegesetz NRW, - Wohn- und Teilhabegesetz- Durchführungsverordnung NRW, - Alten- und Pflegegesetz NRW, - APG-DVO NRW, - Abstimmung mit WTG-Behörden, - Abstimmung mit Landschaftsverbänden und Sozialhilfeträgern, - Erfahrungen mit öffentlichen geförderten Pflegeeinrichtungen, - Nachweis der Förderfähigkeit von Investitionsmaßnahmen, - Erfahrungen mit der Planung und Durchführung der Inbetriebnahmephase einschließlich der terminlichen Pflichten und Zwänge aus Betreibersicht, - Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 und 18040-2 unter Berücksichtigung der Besonderen Anforderungen der Nutzerklientel von stationärer Pflegeeinrichtungen. Mindestanforderungen: Zum Nachweis der besonderen Fachkunde und Erfahrungen sind vorzulegen: - Nachweis von mindestens fünf Referenzprojekten der letzten fünf Jahre im Bereich stationärer Pflege in NRW, bei denen Genehmigungs- und/oder Förderverfahren (Abstimmungsprozesse) durchgeführt wurden - Eine Beschreibung der bestehenden Expertise im Bereich des barrierefreien Bauens, insbesondere hinsichtlich der Erstellung und Umsetzung von Barrierefrei-Konzepten für stationäre Pflegeeinrichtungen, sowie mindestens fünf Referenzprojekten, - Ein Vorkonzept zur besonderen Leistung "Planung der Inbetriebnahmephase" gemäß Leistungsbeschreibung, einschließlich: -eines Terminplans für die Übergabe und Inbetriebnahme -einer Darstellung der betreiberseitigen Zwischenschritte und Abhängigkeiten -einer zeitlichen Betrachtung beginnend spätestens neun Monate vor Betriebsfertigkeit. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren 2023-2025 erbracht und abgeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als fünf Referenzen ein. Zur Ermittlung der besten Bewerber werden höchstens fünf Referenzprojekte gewertet. Reicht ein Bewerber mehr als fünf Referenzen ein, werden nur die ersten fünf gewertet. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Gewichtung: 20% Bewertungsmethode: Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 5 Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualifikation und Referenzen Projektleiter - Bewertet werden Qualifikation und Referenzen der vorgesehenen Projektleiters. Der Projektleiter muss Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten im Bereich Sanierung, Erweiterung oder Ersatzneubau von Alten- und Pflegeheime nachweisen. Mindestbedingung: Mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss. Die Bewertung erfolgt insbesondere anhand: - fachlicher Qualifikation, - Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten, - Erfahrungen im Bauen im Bestand, - Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, - Erfahrungen mit den Leistungsphasen 1-8, - Erfahrungen mit Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG). Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Zur Ermittlung der besten Bewerber werden höchstens drei Referenzprojekte gewertet. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, werden nur die ersten drei gewertet. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Gewichtung: 10% Bewertungsmethode: Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 3 Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufserfahrung Projektleiter - Bewertet wird die Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiter im Bereich vergleichbarer Planungs- und Bauaufgaben. Mindestbedingung: Anzahl der Berufsjahre größer gleich 5 Jahre. Wenn diese nicht nachgewiesen werden können, führt dies zum Ausschluss. Gewichtung: 10% Bewertungsmethode: Für einen Wert größer oder gleich 10 Jahre eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualifikation und Referenzen stellvertretender Projektleiter - Bewertet werden Qualifikation und Referenzen der vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Der stellv. Projektleiter muss Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten im Bereich Sanierung, Erweiterung oder Ersatzneubau von Alten- und Pflegeheime nachweisen. Mindestbedingung: Mindestens eine Referenz für einen öffentlichen oder gemeinnütziger Auftraggeber mit öffentlicher Ausschreibung und Vergabe. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Zur Ermittlung der besten Bewerber werden höchstens drei Referenzprojekte gewertet. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, werden nur die ersten drei gewertet. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Gewichtung: 10% Bewertungsmethode: Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 3 Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter - Bewertet wird die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Bereich vergleichbarer Planungs- und Bauaufgaben. Mindestbedingung: Anzahl der Berufsjahre größer gleich 5 Jahre. Wenn diese nicht nachgewiesen werden können, führt dies zum Ausschluss. Gewichtung: 10% Bewertungsmethode: Für einen Wert größer oder gleich 10 Jahre eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/08/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1.) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige nat. Personen, die nach d. für d. Auftragsvergabe geltenden Landesrecht befugt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach der o.g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV). 2.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn bei jedem Mitglied die in Ziffer 1.) genannte Anforderung für d. jeweiligen Leistungsbereich erfüllt ist. 3.) Bewerber, d. sich bei d. Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeber., wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen d. Vorauss. nach Ziffer 1.) und 2.) erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV). Die Gewährleistung d. gesamtschuldnerischen Haftung auch über d. Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verb. Erklärung nachzuweisen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste