2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513700 Schlammtransport
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auf dem Draap 15
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Formblatt ZV2_Eigenerklärung_Ausschlussgründe ist in den Vergabeunterlagen enthalten und enthält u.a. folgende Angaben: Angabe ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dies beantragt ist, Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Angabe, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Dieses wird mit Angebotsabgabe sowohl vom Bieter, als auch von Mitgliedern einer potenziellen Bietergemeinschaft anerkannt. . Das Formblatt Eigenerklärung Haftpflichtversicherung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und gilt mit der Abgabe eines Angebotes als anerkannt. . Sofern sich der Bieter/Bewerber auf eine Eignungsleihe berufen möchte, ist dies zwingend bereits bei Abgabe von Angebot oder Teilnahmeantrag über den Vordruck ZV5 anzuzeigen . Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt Rechengut (AVV 190801: Sieb und Rechenrück-stände aus der kommunalen Abwasserbehandlung) des Klärwerks Düsseldorf-Süd und des Klärwerks Düsseldorf-Nord zur thermischen Verwertung inklusive Trans-port im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 (vier Jahre) an ein geeignetes Unternehmen abzugeben. Dies erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Der Ver-trag endet automatisch, wenn mehr als 15 % der Auftragssumme erreicht wurden. . Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist dabei in dieser Vergabe nicht das alleinige Wertungskriterium. Unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 58 (2) VgV wird die Entfernung von der Anlage bis zur abschließenden Verwertungsanlage berück-sichtigt. Der Wertungspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes besteht daher aus der Summation aus Angebotspreis und einem Entfernungszuschlag. Der Entfer-nungszuschlag berechnet sich zu 0,075€/(Mg*km) in Abhängigkeit der Entfernung zur abschließenden Verwertungsanlage. Das ist die Anlage, bei deren Verlassen der Abfall die Kriterien zur abschließenden thermischen Verwertung erfüllt hat. Da es sich um einen fiktiven Aufschlag handelt, kann eine genaue Gewichtung nicht durchgeführt werden. Die Ermittlung des Wertungspreises ist aber umfänglich be-schrieben und kann objektiv überprüft werden. Der genannte Entfernungszuschlag ist in der Berechnung des Leistungsverzeichnisses als Formel hinterlegt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG)