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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Röntgenbeugungsgerät (GIXRD-RS)
Beschreibung: Für einen Forschungsbau wird ein mit Elektrochemie sowie Raman- und Massenspektrometrie gekoppeltes Röntgenbeugungssystem (GIXRD-RS) beschafft. Das System basiert auf einem Pulverdiffraktometer mit zwei Strahlungsquellen (Cu und Mo-Röntgenröhre), einem 1D-Detektor sowie vielseitigen In-situ-Zellen und kann im Transmissions- und Reflexionsmodus betrieben werden. Es dient der Untersuchung struktureller, insbesondere oberflächennaher Veränderungen fester Stoffe unter realen Prozessbedingungen. Durch die Kopplung mit komplementären Methoden wie Raman-Spektroskopie und Downstream-Analytik (z. B. GC, MS) wird ein Operando-System realisiert, das die Analyse katalytischer Reaktionen, elektrochemischer Prozesse sowie die Bestimmung von Reaktionskinetiken ermöglicht.
Kennung des Verfahrens: 1697d85d-ab3a-4d0f-8535-9564cc77b7e7
Interne Kennung: 29-25 LR
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38341000 Strahlenmessgeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essen
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD2RW#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Röntgenbeugungsgerät (GIXRD-RS)
Beschreibung: Lieferleistung eines Röntgenbeugungssystem (GIXRD-RS) mit folgenden Mindestanforderungen: Es muss auf der Transmissionsseite ein 1D Detektor zur Verfügung stehen, der die zeitaufgelöste Detektion des gesamten Diffraktogramms über einen Winkelbereich von mindestens 45° erlaubt. Der Winkelausschnitt (z.B. 10 - 55 oder 20 - 65) muss dabei durch den Nutzer frei wählbar sein. Das XRD-System muss über ein integriertes und voll funktionsfähiges Ramanspektroskop verfügen, welches die gleichzeitige Analyse von Pulverproben mit XRD und Ramanspektroskopie ermöglicht. Das XRD-System muss über eine heizbare Reaktivzelle verfügen, die mit einer probengefüllten Quartzkapillare bestückt werden kann. Der Gesamtaufbau der Reaktivzelle muss die ortsgleiche Analytik der in der Kapillare befindlichen Pulverprobe mittels XRD und Ramanspektroskopie erlauben. Zusätzlich muss die Probe während der gleichzeitigen XRD-Ramananalytik dynamisch im Temperaturbereich von mindestens 25 Grad C - 350 Grad °C temperiert werden und mit reaktivem Gas und/oder -flüssigkeit überströmt werden können. Das reaktive Fluid muss zusätzlich am Ausgang der Kapillare, nach Durchströmen der Flüssigkeitsschicht entnommen werden können. Die Kopplung des Raman-Spektroskops und der Reaktivzelle muss an der für die Transmissionsgeometrie optimierten Messtation des Diffraktometers umgesetzt werden.
Interne Kennung: 29-25 LR
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38341000 Strahlenmessgeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essen
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirk
Informationen über die Überprüfungsfristen: §135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. §134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Duisburg-Essen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die unter Auftragsgegenstand beschriebenen Anforderungen sind technisch zwingend erforderlich, da nur so eine valide und zeitlich korrekte Erfassung schneller Strukturänderungen unter Reaktionsbedingungen möglich ist. Konventionelle Messverfahren mit scannenden Detektoren oder nicht integrierte Methodenkopplungen sind hierfür ungeeignet. Die Firma STOE ist der einzige Anbieter, der sämtliche genannten Anforderungen in einem integrierten Gesamtsystem erfüllt. Insbesondere im Bereich der 1D-Detektortechnologie für die Transmissionsgeometrie besteht eine technische Alleinstellung, da nur hier die simultane, zeitaufgelöste Erfassung großer Winkelbereiche unter operando-Bedingungen realisiert werden kann. Eine Beschaffung über mehrere Anbieter wurde geprüft, jedoch verworfen, da unterschiedliche Gerätekonzepte, Geometrien und Softwarelösungen die notwendige Integration, Synchronisation der Messmethoden sowie zukünftige Weiterentwicklungen erheblich beeinträchtigen würden. Eine einheitliche Systemlösung ist daher zwingend erforderlich.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: STOE & CIE GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 29-25 LR
Titel: Röntgenbeugungsgerät (GIXRD-RS)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Registrierungsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift: Forsthausweg 2
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle/strat. Einkauf
Telefon: 02033791462
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirk
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: STOE & CIE GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 111663185
Postanschrift: Hilpertstraße 10
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3e684455-9121-47e2-b532-e072832e0977-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: In der Ex-ante-Bekanntmachung wurde angegeben, dass es sich bei dem Detektor um einen 2D-Detektor handelt. Technisch sowie im Marktumfeld werden derartige Detektoren jedoch als 1D-Detektoren bezeichnet. Hintergrund ist, dass bei der Datenerfassung lediglich die Pixel in der zentralen Zeile ausgelesen werden. Die weiteren Pixel der Detektorfläche dienen zwar der Signalaufnahme, erfassen jedoch Signale, die für die Messung nicht relevant sind und daher nicht ausgewertet werden. Aus diesem Grund erfolgt die Einordnung als 1D-Detektor.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Bezeichnung "2D-Detektoren" wird korrigiert. Zutreffend ist die Bezeichnung "1D-Detektoren".
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9fe06a3a-6f87-405e-823c-1a76b3bbe665 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2026 10:24:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 402795-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2026