5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) ohne optionale Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P=100-((Preis des jeweiligen Angebots-niedrigster Preis) * 100)/(niedrigster Preis) Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Bitte beachten Sie, dass die Preise für die in der Leistungsbeschreibung als „optionale Leistung“ aufgeführten Leistungen nicht in das Zuschlagskriterium „Preis“ einfließen sollen. Diese Preise für optionale Leistungen sind daher nicht in die Gesamtsumme einzuberechnen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei • eine Projektleitung und • eine stellvertretende Projektleitung benannt werden müssen. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Kriterium Unterkriterium Punkte Erfahrung des Projektteams mit der Erbringung von Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung i.S.d. § 55 HOAI (bis zu 20 Punkte) 10 Jahre oder mehr 20 mindestens 8 Jahre 16 mindestens 6 Jahre 12 mindestens 4 Jahre 8 mindestens 2 Jahre 4 Erfahrung des Projektteams mit der Einbindung von Fördermitteln(bis zu 30 Punkte) Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln 15 in den letzten drei Jahren 15 Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes(bis zu 50 Punkte) Erfahrung des Projektteams mit Sanierung, Umbau oder Neubau eines Bildungsgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes 15 Erfahrung des Projektteams mit der Planung einer Wärmepumpe 15 Erfahrung des Projektteams mit dem Planen im laufenden Betrieb 10 Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber 10 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.250 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/tabellarische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/tabellarischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Die Auftraggeberin behält sich vor, Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, nicht zu werten. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: − Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts, − Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, − Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, − Dokumentation, − Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten, − Dokumentation. Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Auftraggeberin zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: 1. Umgang mit der Aufgabenstellung, 2. Fachliche Qualität, 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, 4. Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, 5. Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Bepunktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunktzahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.