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Hückelhoven
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Leverkusen
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Lindlar
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Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
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Marienheide
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Marsberg
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Meerbusch
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Monschau
Morsbach
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Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
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Niederkrüchten
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Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
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Olsberg
Overath
Paderborn
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Porta Westfalica
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Rees
Reichshof
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Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
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Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
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Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
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Waldbröl
Waltrop
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Warstein
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Wegberg
Weilerswist
Welver
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Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Projektsteuerung

383555-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Projektsteuerung
OJ S 106/2026 04/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ukafacilities GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Projektsteuerung
Beschreibung: Das Hauptgebäude der Uniklinik RWTH Aachen verfügt über 24 notwendige Treppenhäuser mit Vorräumen und Aufzügen. Am 23.12.1996 ist ein Brand in einem Elektroschacht in der Nähe des Treppenhauses C3 ausgebrochen. Dieses Brandereignis zeigte gravierende Schwächen im bisherigen Sicherheitskonzept für die Rauchfreihaltung und Entrauchung der Treppenhäuser auf. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das Sicherheitskonzept der Treppenhäuser einschließlich Schleusen überarbeitet und mit der Umbauplanung der Sicherheitslüftung für die Treppenhauskerne begonnen. Gemäß der damaligen brandschutztechnischen Stellungnahme sollten die vorhandenen Druckbelüftungsanlagen der Treppenhauskerne durch Spüllüftungsanlagen ersetzt werden. Im Rahmen des Bauvorhabens "Umbau Sicherheitslüftung der 24 Treppenhäuser des UBFT", genehmigt durch Zustimmung gemäß § 80 BauO NW, erteilt durch die Bezirksregierung Köln am 23.04.2003 unter Berücksichtigung der dazugehörenden Ergänzungen und Abnahmen, wurden bis 2010 die Sicherheitslüftungsanlagen für 13 der 24 Treppenhauskerne umgebaut. Aufgrund eines Wechsels bezüglich der bauaufsichtlichen Zuständigkeit war das Fortführen des genehmigten Bauvorhabens formell jedoch nicht möglich.
Kennung des Verfahrens: 44e70910-d280-48b3-8e04-9a3ae4bcbe41
Interne Kennung: 2026-0270-AJ
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstraße 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT24B18JV# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Projektsteuerung
Beschreibung: Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der "Projektsteuerung und allgemeine Beratung" gem. Beschreibung der Leistungen in der "Projektbeschreibung" Anlage 07 Seiten 6-7. Vom Auftragnehmer wird gefordert, die internetbasierte Plattform Conclude/CDE nach den Anforderungen des AG mit Projektleiterrechten zu verwenden. . Es ist eine Komplettbeauftragung über alle Leistungen vorgesehen. Weitere Angaben hierzu sind dem Vertrag (vgl. Anlage 06) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2026-0270-AJ
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstraße 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur der Technischen Ausrüstung oder gleichwertig berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EGHochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist; b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter. . Die Bewertung aller Angebote erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix (vgl. Anlage 05) durch das Auswahlgremium, welches sich aus Vertreter/innen der Auftraggeberin zusammensetzt. Die einzelnen Kriterien der Bewertungsmatrix werden durch das Bewertungsgremium mit einer Punktzahl von 1 bis 4 Punkten bewertet (= Leistungspunkte). Die einzelnen Kriterien sind entsprechend ihrer Relevanz für das Projekt zur Bewertung der Bieter hinsichtlich ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit gewichtet. Aus der Multiplikation der Bepunktung mit der Wichtung je Kriterium ergeben sich die gewichteten Leistungspunkte je Kriterium. Die Bewertung (max. 400 Punkte) der Bieter im Verfahren erfolgt unter Zuhilfenahme der Bewertung der eingereichten Konzepte und Honorarangebote gem. der nachfolgend aufgeführten Formel: 1. Die Leistungsbewertung (max. 240 Punkte) des Büros fließt zu 60 % in die Gesamtwertung ein. 2. Das eingereichte Honorarangebot (max. 160 Punkt) fließt zu 40 % in die Gesamtauswertung ein und wird wie folgt bewertet: Niedrigstes Gesamthonorar / Gesamthonorar des Bieters * 160 Punkte Beispiel: Leistungsbewertung: Bieter A = 240 Punkte Bieter B = 200 Punkte Honorarbewertung: Bieter A; Honorar = 1.000.000 EUR; Bieter B, Honorar = 850.000 EUR Bieter A = 136,00 Punkte Bieter B = 160,00 Punkte Gesamtbewertung: Bieter A = 240,00 + 136,00 = 376,00 Punkte Bieter B = 200,00 + 160,00 = 360,00 Punkte . Die Bewertung des Gesamthonorars wird in der Bewertungsmatrix zu den Verhandlungen dargestellt und mit einer Wichtung nach Relevanz für das Projekt versehen (vgl. Anlage 05). Die Gesamtbewertung der Angebote erfolgt durch gemeinschaftliche Bewertung des Bewertungsgremiums. In die Bewertung des Honorars fließen alle Angebotsbestandteile (unabhängig davon, ob optional oder nicht) als (Gesamt -)Wertungshonorarsumme ein. Der Zuschlag wird an den Bieter mit der höchsten Wertungskennzahl als Gesamtbewertung des Gremiums und des Gesamthonorars entsprechend der zuvor beschriebenen Systematik erteilt. Sämtliche Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erhalten mindestens 10 Kalendertage vor der geplanten Auftragserteilung eine Information gemäß § 134 GWB über den Grund der Nichtberücksichtigung ihrer Angebote. . Zuschlagskriterien (siehe hierzu Anlage 5) Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität des Projektteams 1 Beschreibung: Darstellung des Büros und des vorgesehenen Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.) Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 16 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität des Projektteams 2 Beschreibung: Konkrete Vorstellung der vorgesehenen Projektleitung, der stellv. Projektleitung und federführenden Bearbeitung im Projekt hinsichtlich Berufserfahrung und beruflichem Werdegang, erworbener Qualifikationen sowie bereits erbrachten, mit der Aufgabenstellung vergleichbaren, Projekten mit besonderen Anforderungen im Bereich "Lüftung". Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 16 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 1 Beschreibung: Organisation: Darstellung der übergeordneten / allgemeinen Beratung und Organisation (im Besonderen Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Projektziele, Organisationsvorgaben dieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten unter Berücksichtigung der Umsetzung einer Kommunikationsstruktur (möglichst in Think Projekt CDE/Conclude oder vergleichbar) und des Entscheidungs- und Änderungsmanagements, ggf. unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse dieses konkreten Projektes. Konzeptionelle Erläuterungen zur Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin, den Planungsteam sowie Dritten hinsichtlich Kommunikation, Nachverfolgung von Leistungserbringungen und deren Nachverfolgung im Projektteam. Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 40 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 2 Beschreibung: Mitwirken beim Risikomanagement: Konzeptionelle Ansätze für die Vorgehensweise zur Berücksichtigung und Vorbeugung von Risiken sowie zum Umgang mit Risikoeintritten bei der Herbeiführen der Behördlichen Genehmigung und während der zielorientierten Umsetzung der Maßnahme inkl. Dokumentation anhand dieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten. Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 32 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 3 Beschreibung: Kosten: Konzeptionelle Ansätze zur wirtschaftlichen Umsetzung dieser Maßnahme in Bezug auf die Kostenverfolgung und Rechnungsprüfung zur Einhaltung der Kostenziele anhand dieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten. Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 40 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 4 Beschreibung: Qualitäten und Quantitäten: Konzeptionelle Ansätze zur Umsetzung der Analyse, Bewertung und Steuerung der Projektbeteiligten zur Sicherstellung der Qualität und Quantitäten des Gesamtprojektes (insbesondere aufgrund der komplexen Labornutzung); auch in Bezug auf Aspekte der Nachhaltigkeit sowie der Vermeidung von Nutzungseinschränkungen der angrenzenden Gebäude während der Bauzeit. Konzeptionelle Ansätze zum Entscheidungsund Änderungsmanagement. Alle Ansätze anhand anhand dieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten. Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 40 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 5 Beschreibung: Termine: Konzeptionelle Darstellung von Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Terminplanung zur Einhaltung der Terminziele anhand dieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten. Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe und den Umfang der Präsenz vor Ort. Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung. Umgang mit Urlaubs- und Krankheitszeiten. Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 32 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität der der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 6 Beschreibung: Verträge: Konzeptionelle Darstellung der Herangehensweise zur Erstellung der Vergabe- & Vertragsstruktur sowie Durchsetzung von Vertragspflichten und Vorgehen hinsichtlich Vergütungsnachträgen von Planungsbeteiligten anhand dieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten. Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 24 . Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Gesamthonorar Beschreibung: Bewertung rechnerisch gem. Erläuterungen in Anlage 01, Kap. 4.4 Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit) Zuschlagskriterium - Zahl: 160
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt 03 - Nachweis der Eignung "Fachliche Eignung" -Personalbestand (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 4.1 Erklärung über den Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen: Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2023-2025), maßgeblich sind fest angestellte Mit-arbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen. . Mindestanforderung an die Eignung: Mittelwert größer/gleich 4 Personen (VZÄ)

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt 04 -Technische Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit der Einreichung des Teilnahmeantrages bestätigen wir, dass wir über die erforderlichen technische Ausstattung verfügen, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt 05 - Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren verwendet. Hierzu wird die Referenz zur Wertung herangezogen, welche die Mindestanforderungen erfüllt und die höchste Gesamtbewertung gem. Anlage 03 erzielt. Die Einreichung einer Referenz ist ausreichend. Sämtliche Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage 03 "Eignungsmatrix" in die Abschnitte Nr. 03 und 04 einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. . Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über eine gesonderte oder die o.g. Referenz erfüllt sein: - Eine vergleichbare Referenz mit Anwendung / Berücksichtigung des öffentlichen Vergaberechts oberhalb und unterhalb des Schwellenwertes für Bauleistungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauleistungen (LPH 6 & 7) + Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 (s.o.) innerhalb der letzten 5 Jahre

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt 02 - Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages verpflichtet sich der Bewerber - vor Auftragserteilung jedoch nach Aufforderung durch die Auftraggebende - zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag - eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maß-gaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Bei Bietergemeinschaften ist die Versicherung in der geforderten Höhe von jedem Mitglied separat abzuschließen und nachzuweisen.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt 02 - Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausfüh-rung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen im Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre. . Mindestanforderung an die Eignung: Mittelwert mind. größer/gleich 300.000 EUR netto / Jahr

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt 02 - Auszug Handels- bzw. Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er als Unternehmen in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsge-mäß eingetragen ist. Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auf-tragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderlichen Qualifi-kation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen - Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der in der Auftragsbekanntmachung benannten Mindestanforderungen und geforderten Teilnahmeunterlagen vollständig objektiv in Bezug auf die Erfüllung der gestellten Anforderungen (vgl. Anlage 02 und 03). Die Auftraggebende behält sich - im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen - vor, fehlende oder unklare Nachweise oder Eintragungen nachzufordern bzw. aufzuklären. Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünfplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 01 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt, die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 02 der 01. wertungsfähigen Referenz usw. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los. . Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren verwendet. Hierzu wird die Referenz zur Wertung herangezogen, welche die Mindestanforderungen gem. Vergabeunterlagen erfüllt und die höchste Gesamtbewertung gem. Anlage 03 erzielt. Die Einreichung einer Referenz ist ausreichend. Sämtliche Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage 03 "Eignungsmatrix" in die Abschnitte Nr. 03 und 04 einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. . Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten sieben Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil- )Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. Die Anforderungen an die Anwendung / Berücksichtigung von öffentlichem Vergaberecht (vgl. Referenz Nr. 02; Kap. 3.2) können über die dort abgefragte separate Referenz oder - kumuliert - über die Referenz Nr. 01 nachgewiesen werden. Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über die jeweilige Referenz kumulativ erfüllt. -Eine vergleichbare Leistung im Leistungsbild "Projektsteuerung" für die Erweiterung bzw. den Neubau eines vergleichbaren Objektes mit besonderen technischen und organisatorischen Anforderungen in Bezug auf die vorgesehene Nutzung "Lüftungstechnischen Anlage" mit mindestens einer mind. HZ II gem. Anl.15.2 HOAI 2021 -Eine vergleichbare Leistung für die Projektsteuerung und Beratung mind. Parallellaufend zu den HOAI Leistungsphasen 5 und 8 -Eine vergleichbare Leistung mit Erbringung von mind. Leistungen aus den Bereichen Kosten, Termine, Qualitäten -Eine vergleichbare Leistung mit hohem Koordinationsaufwand, d.h. mindestens teilweise Einzelplanern (kein Kumulativleistungsträger / GP) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: -Vergleichbarkeit der Bauaufgabe max. 6 Punkte - Vergleichbarkeit der Parallelität der Leistungen zu den HOAI Leistungsphasen der Planer max. 6 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens max. 3 Punkte - Vergleichbarkeit der Erbrachten Aufgaben max. 6 Punkte - Vergleichbarkeit der Zusammenarbeit mit Einzelplanern max. 4 Punkte - Umsetzung der Maßnahme max. 2 Punkte - Berichtswesen / Kommunikation max. 2 Punkte - Beachtung von öffentlichem Vergaberecht max. 3 Punkte . Die Bewerber, welche nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, erhalten diesbezüglich - nach erfolgter Auswertung - umgehend eine Mitteilung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/07/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor. . Zusätzliche Informationen: Inhaltliche Korrekturen können nicht nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Teilnahmeantrag ** Mittels Eigenerklärung: - Formblatt 01 - Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien (§ 123 GWB und § 124 GWB): Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02) zu bestätigen. - Formblatt 10 - Erklärung russlandfreie Lieferkette: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki* Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022: . Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur der Technischen Ausrüstung oder gleichwertig berechtigt sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bildung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ausreichend, sofern für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags keine weitergehenden Anforderungen bestehen. Im Fall des Zuschlags kann der Auftraggeber verlangen, dass die Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich ist (§ 43 Abs. 1 und 3 VgV). Im Übrigen haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
Finanzielle Vereinbarung: Der Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 12 Monate; gerechnet bis Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge) zu erbringen. Inhaltliche Korrekturen können nicht nachgefordert werden. (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ukafacilities GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ukafacilities GmbH
Registrierungsnummer: K.A.
Postanschrift: Schneebergweg 51
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +492418080975
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Hörder-Bach-Allee 3
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44263
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Telefon: +492418080975
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ef6f4189-e519-4600-9d51-b64f3b90c32b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2026 10:40:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 383555-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 106/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/06/2026