1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: High-Speed Oszilloskop
Beschreibung: Einzelheiten und Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 65231868-7e62-45ba-bad6-e4022da65d6e
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38342000 Oszilloskope
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wessling
Postleitzahl: 82234
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: High-Speed Oszilloskop
Beschreibung: High-Speed Oszilloskop. Einzelheiten und Details sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0001 325/2026/9012369
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38342000 Oszilloskope
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wessling
Postleitzahl: 82234
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Kriterien für die Eignung sind in den Ausschreibungsunterlagen dargelegt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann eine Erläuterung des Inhalts der Angebote und der Eignungsnachweise verlangen und zusätzliche Unterlagen anfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: An application for review is only admissible if: - the applicant has notified the contracting authority of any breaches of procurement regulations recognised by it in the procurement procedure within 10 calendar days of becoming aware of them, - the applicant has notified the contracting authority of any breaches of procurement regulations that are recognisable on the basis of the contract notice the applicant has notified the contracting authority of violations of procurement regulations recognisable from the contract notice by no later than the expiry of the deadline for applications specified in the contract notice, - the applicant has notified the contracting authority of violations recognisable from the tender documents by no later than the expiry of the tender deadline, - no more than 15 calendar days have elapsed since receipt of the contracting authority's notification that it does not intend to remedy a complaint. An application for review is inadmissible if more than 15 calendar days have elapsed since receipt of the notification from the contracting authority that it does not intend to remedy a complaint (Section 160 (3) sentence 1 no. 4 GWB). An application for review is also inadmissible if the contract has been awarded before the awarding chamber has informed the contracting authority of the application for review (sections 168 (2) sentence 1, 169 (1) GWB). The contract may be awarded 15 calendar days after the bidder information has been sent in accordance with Section 134 (1) GWB. If the information is sent electronically or by fax, the deadline is reduced to 10 calendar days (Section 134 (2) GWB). The period begins on the day after the information is sent by the contracting authority; the day of receipt by the bidder and candidate concerned is irrelevant. The admissibility of an application for review also requires that the alleged breaches of procurement regulations have been notified within 10 calendar days of becoming known (Section 160 (3) sentence 1 no. 1 GWB). Violations of procurement regulations that are recognisable on the basis of the contract notice must be notified to the contracting authority no later than the expiry of the deadline for application or submission of tenders specified in the contract notice (Section 160 (3) sentence 1 no. 2 GWB). Violations of procurement regulations that are only recognisable in the tender documents must be reported to the contracting authority no later than the expiry of the deadline for submitting applications or tenders (Section 160 (3) sentence 1 no. 3 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller den Auftraggeber auf von ihm im Vergabeverfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden hingewiesen hat, - der Antragsteller den Auftraggeber auf aus der Bekanntmachung erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften hingewiesen hat der Antragsteller den Auftraggeber auf aus der Bekanntmachung erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Antragsfrist hingewiesen hat, - der Antragsteller den öffentlichen Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist auf Verstöße hingewiesen hat, die aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind, - seit dem Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, nicht mehr als 15 Kalendertage verstrichen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Zugang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn der Auftrag vergeben worden ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Nachprüfungsantrag informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Der Zuschlag kann 15 Kalendertage nach Übersendung der Bieterinformationen gemäß § 134 Abs. 1 GWB erteilt werden. Wird die Information elektronisch oder per Fax übermittelt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationen durch den öffentlichen Auftraggeber; der Tag des Eingangs bei dem betreffenden Bieter und Bewerber ist unerheblich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die behaupteten Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden gerügt worden sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen dem Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe mitgeteilt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften, die nur in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen dem Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist mitgeteilt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-03005-81
Postanschrift: Linder Höhe
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51147
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 0 00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +492289499578
Fax: +492289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: daf1e8fd-4247-4223-8a63-9c3ee937c23d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2026 11:29:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 370811-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/06/2026