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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Beschreibung: Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.
Kennung des Verfahrens: 7d960366-bfba-4eec-8d36-f21fae968bce
Interne Kennung: Z2r - FE SV.0021/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Beschreibung: Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.
Interne Kennung: Z2r - FE SV.0021/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 176 500,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisation, die die Zahlung ausführt: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 176 073,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 176 073,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z2r- FE SV.0021/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 26/05/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 176 083,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: Land Baden Württemberg
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79110
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3084bf87-b080-47b6-8443-df67373d212c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2026 12:42:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 371917-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/06/2026