1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Managed-Kubernetes Cluster für hochschulstart
Beschreibung: Bereitstellung eines Managed Kubernetes Clusters für das Projekt hochschulstart (Test- und Entwicklungszeitraum und Produktivgang).
Kennung des Verfahrens: 0c30e0d2-f511-463a-8864-3e72c1da9d95
Interne Kennung: BA 2026/077
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das offene Verfahren ist eine der grundlegenden Verfahrensarten im Rahmen europaweiter Ausschreibungen gemäß den Vorgaben des EU-Vergaberechts. Es zeichnet sich dadurch aus, dass jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben kann, ohne dass eine vorherige Auswahl oder Präqualifikation durch den Auftraggeber erfolgt. Der Ablauf beginnt mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. In dieser Bekanntmachung werden alle wesentlichen Informationen zur Ausschreibung bereitgestellt, darunter der Auftragsgegenstand, Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien sowie Zuschlagskriterien. Mit der Veröffentlichung startet gleichzeitig die Frist zur Angebotsabgabe. Interessierte Unternehmen haben anschließend die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen herunterzuladen und ihre Angebote zu erstellen. Während der Angebotsphase können Bieter Fragen stellen, die vom Auftraggeber beantwortet und allen potenziellen Teilnehmern in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden, um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote formell geöffnet und zunächst auf Vollständigkeit sowie Einhaltung der formalen Anforderungen geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter anhand der zuvor festgelegten Kriterien. Anschließend werden die Angebote inhaltlich bewertet. Maßgeblich sind hierbei die festgelegten Zuschlagskriterien. Die Bewertung erfolgt nach einem transparenten und dokumentierten Verfahren. Nach der Bewertung erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Zuvor werden unterlegene Bieter informiert (Stillhaltefrist), um Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf ohne erfolgreiche Einwände wird der Zuschlag erteilt und das Verfahren mit Vertragsabschluss beendet.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72300000 Datendienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Silberstraße 21
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44137
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Dienstleistung ist als Cloud-Dienstleistung zu erbringen. Hauptstandort des Auftraggebers ist Dortmund; der Auftraggeber unterhält zudem eine Zweigstelle in Berlin.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8D25V#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Managed-Kubernetes Cluster für hochschulstart
Beschreibung: Die Leistungen sind auf Grundlage des EVB-IT Cloud Vertrages für die SfH zu erbringen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung, die Anforderungsüberischt sowie auf den Vertrag verwiesen.
Interne Kennung: BA 2026/077
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72300000 Datendienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Silberstraße 21
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44137
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Dienstleistung ist als Cloud-Dienstleistung zu erbringen. Hauptstandort des Auftraggebers ist Dortmund; der Auftraggeber unterhält zudem eine Zweigstelle in Berlin.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 99
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Jeweils automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat anzugeben (Eigenerklärung), ob sein Jahresumsatz in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils 1 Mio. Euro betrug. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Ein Jahresumsatz von weniger als 1 Mio. Euro in einem der genannten Kalenderjahre führt zum Ausschluss. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 23 "Eignungskriterien" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: KANN Anforderungen
Beschreibung: Die Anforderungsübersicht der MUSS- und KANN-Anforderungen (Anlage 11 "Anforderungsübersicht") besteht aus einem Tabellenblatt, das vom Bieter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen ist. Die gemachten Angaben sind verbindlich und fließen in die Angebotswertung ein. Das Wertungsblatt umfasst sowohl MUSS- als auch KANN-Anforderungen. Die KANN-Anforderungen sind entsprechend ihrer jeweiligen Priorität gewichtet. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl für die KANN-Anforderungen beträgt 300 Punkte. Die MUSS-Kriterien sind gesondert und farblich hervorgehoben. Für jedes MUSS-Kriterium ist durch den Bieter eindeutig anzugeben, ob dieses "erfüllt" oder "nicht erfüllt" ist. Die Nichterfüllung auch nur eines MUSS-Kriteriums führt zwingend zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren. Für jede einzelne Anforderung ist ausschließlich eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen ("erfüllt" oder "nicht erfüllt"). Mehrfachkennzeichnungen, insbesondere das gleichzeitige Ankreuzen beider Optionen in einer Zeile, sind unzulässig. Erfolgt dennoch eine Mehrfachkennzeichnung, wird im Rahmen der Angebotswertung ausschließlich die für den Bieter ungünstigere Angabe berücksichtigt, d. h. diejenige, die zu einer geringeren Punktzahl führt. Eine entsprechende Korrektur erfolgt durch die Vergabestelle.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Gesamtwertungspreis ist der Netto-Angebotspreis, wie er sich aus der Anlage 13 "Preisblatt" ergibt.Der Bieter hat in der Anlage 13 "Preisblatt" in allen orange hinterlegten Feldern Angaben zu machen. Dies betrifft die Preisangaben.Sofern sich Widersprüche zwischen den Einzelangaben und dem Multiplikationsergebnis einer Zeile ergeben, wird das Ergebnis der Multiplikation von der Vergabestelle anhand der Einzelwerte korrigiert. Sofern sich Widersprüche zwischen den Einzelangaben und den verschiedenen Summe ergeben, wird das Ergebnis der Summenbildung von der Vergabestelle anhand der Einzelwerte korrigiert. Formel für Preis-Bewertung: 700 * ([MinimalPreisAllerAngebote * 2] - PreisDiesesAngebots) / MinimalPreisAllerAngebote Das günstigste Angebot erhält somit 700 Punkte. Ein Angebot, das genau doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhält null Punkte. Dazwischen wird interpoliert (bspw. erhält ein Angebot, das 50 % teurer ist als das günstigste Angebot, 350 von 700 Punkten).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag erfolgt auf Basis einer gewichteten Gesamtbewertung aus Preis und Qualitätskriterien ("Kann-Kriterien"). Der Preis hat dabei ein Gewicht von 70% und wird mit bis zu 700 Punkten bewertet, während die Kann-Kriterien mit 30% und maximal 300 Punkten in die Wertung eingehen. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe beider Bereiche (maximal 1000 Punkte). Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl. Regelung bei gleicher Punktzahl: Sofern mehr als ein Angebot die höchste Punktzahl erreicht, so entscheidet das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern / Bietern und der Vergabestelle (z. B. Fragen und Antworten; Aufklärungen; Nachforderungen) hat ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zu erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen werden ebenfalls über die vorgenannte Kommunikationsfunktion zugestellt. Bzgl. aller Informationen besteht eine Holschuld der Bewerber / Bieter.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs.2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber wird jedoch Unterlagen nicht nachfordern, wenn diese explizit mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und diese fehlen. Gemäß §56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen ausgeschlossen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/06/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Über die Auftragsgegenständliche Leistung wird ein EVB-IT Cloud Vertrag geschlossen (Anlage 05 "EVB-IT Cloudvertrag") sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 09 "AVV (Muster)"). Die Abwicklung des Auftrags hat in Deutsch zu erfolgen. Es ist eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen, dass sich der Bieter mit der Einreichung des Angebots verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen (Anlage 41 "TVgG NRW"). Die Anlage ist mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter und - soweit relevant - jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Eigenerklärung gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 zum Russlandbezug die Anlage 42 "Erklärung_Bezug_Russland" einzureichen. Die unterzeichnete Anlage ist mit dem Angebot vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB: - Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit o der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, o mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB: - Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: - Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. - Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Registrierungsnummer: 05913-099003-19
Postanschrift: Silberstraße 21
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44137
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team Finanzen und Beschaffung
Telefon: +49 23110812290
Fax: +49 23110812151
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111604
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c07bf45c-f658-4760-a610-67ad0c027ccf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/05/2026 15:32:02 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 364961-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2026